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Psychotherapeutische Sprechstunde (hybrid)
8. Januar um 19:00 – 20:30
Bevor eine weitergehende psychotherapeutische Behandlung begonnen werden kann, ist seit 2017 gemäß der Psychotherapie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vorgesehen, dass Patient:innen eine psychotherapeutische Sprechstunde in Anspruch nehmen. Kassenärztlich zugelassene Psychotherapeut:innen sind befugt und verpflichtet, psychotherapeutische Sprechstunden anzubieten. Die gesundheitspolitische Idee ist, einen niedrigschwelligen Zugang der Patient:innen zur ambulanten Versorgung zu ermöglichen und dabei den im Sozialgesetzbuch verankerten „Sicherstellungsauftrag“ zu erfüllen. Es soll frühzeitig festgestellt werden, ob ein Verdacht auf eine seelische Krankheit vorliegt und weitere fachliche Hilfe notwendig wird. Dabei soll auch eine Beratung, Information, Klärung des individuellen Behandlungsbedarfs, eine erste Diagnosestellung und entsprechende Behandlungsempfehlung und sofern erforderlich eine kurze psychotherapeutische Intervention erfolgen.Uns als kassenärztlich niedergelassene psychologische und ärztliche Psychotherapeutinnen ist aufgefallen, wie unterschiedlich wir die Psychotherapeutische Sprechstunde in unserer jeweiligen Praxis betrachten und handhaben. Das Spektrum dieses Erlebens reicht vom „ungeliebten Kind“, das den Psychotherapeut:innen vom G-BA aufgezwungen wird, bis hin zu einem Möglichkeitsraum, der eine Erweiterung der psychotherapeutischen Praxis darstellt. Ein Unterschied scheint hier auch vor dem Hintergrund der unterschiedlichen „Grundausbildungen“ zu bestehen. Die Psychotherapeutische Sprechstunde unterliegt gesetzlichen Regelungen, die wir unserem Seminar kurz zusammengefasst darstellen wollen. Darüber hinaus ist unser vorrangiges Anliegen, Ihnen über eine nebeneinander geplante Darstellung unseres persönlichen Umganges damit Sicherheit, vor allem aber Anregungen zur Entwicklung Ihrer eigenen Version von „Psychotherapeutische Sprechstunde“ für Ihre zukünftige kassenärztliche Praxis zu geben.