Ausbildungsordnung

A. Institutsübergreifende Rahmenbedingungen der Ausbildung

1. Zielsetzung

Die analytische Psychotherapie (AP) ist ein aus der Psychoanalyse abgeleitetes Verfahren mit eigener Methodik und Indikation. Sie auszuüben setzt eine Ausbildung in diesem Verfahren, die Fachkunde, voraus. Der Erwerb der Fachkunde wird durch die curriculare Weiterbildung am PIZ ermöglicht.
Hauptziel der Ausbildung ist es, psychoanalytische Kompetenz zu erwerben und eine psychoanalytische Haltung zu entwickeln.
Wesentlich dafür sind intellektuelle und emotionale Offenheit für das menschliche Seelenleben in seiner ganzen Komplexität, insbesondere für die bewussten und unbewussten Konflikte, Interesse an neuen Erfahrungen, wissenschaftliche Neugier und der Wunsch, sich ein Verständnis für die Fülle des psychoanalytischen Wissens zu erarbeiten.
Es soll die Fähigkeit entwickelt werden, selbstständig und kompetent analytische Behandlungen durchzuführen. Im Besonderen soll erlernt werden, analytische Langzeitbehandlungen in der Komplexität des Übertragungs- Gegenübertragungsgeschehens durchzuführen. Verschiedene Perspektiven der Indikation und der Behandlungsplanung wie konfliktzentriertes Vorgehen und die Einschätzung und Balance regressiver Prozesse sollen kompetent bedacht werden können.

2. Zugangsvoraussetzungen

Weiterbildungsvoraussetzung sind eine Approbation als Psychologische Psychotherapeut:in nach dem PTG oder eine Approbation als Ärzt:in mit einem für die Weiterbildung Psychoanalyse anerkannten Facharzt. ( Bitte beachten Sie bei den Voraussetzungen und bei den Richtzahlen die Weiterbildungsrichtlinien der jeweiligen Ärztekammern).

3.Bestandteile und Umfang der Ausbildung

Die Ausbildung erfolgt berufsbegleitend und umfasst:

Theoretische Ausbildung: mind. 400 Stunden (ÄKN 250 + Fallseminare )

Praktische Ausbildung: Behandlung unter SV: mind. 600 Stunden davon 2 analytische LZT mit 250 Stunden

Supervision: mind. 150 Stunden

Lehranalyse: ausbildungsbegleitend mind. 3 stündig (ÄKN mind. 240 Stunden)

B. Aufnahmeverfahren für den Institutsausbildungsgang

1. Bewerbung

Interessent:innen die die unter Punkt A (2) genannten Zugangsvoraussetzungen erfüllen, können ihre Bewerbungsunterlagen über das Sekretariat des PIZ einreichen. Ein Formblatt hierzu ist auf der Homepage des PIZ zu finden oder wird auf Wunsch des Sekretariat zugesandt. Ein Antrag auf Zulassung zur Weiterbildung ist jederzeit möglich. Der Beginn der erfolgt in der Regel im Oktober oder April eines jeden Jahres.

2. Zulassungsverfahren

Nach Eingang der Bewerbungsunterlagen werden zwei kostenpflichtige Eignungs- und Beratungsinterview durch Lehranalytiker:innen des PIZ durchgeführt. Diese Interviews haben zum Ziel, die persönliche und fachliche Eignung der Bewerber:in zum Erlernen einer analytischen Haltung und zur Durchführung von analytischen Psychotherapien einzuschätzen.

Die Entscheidung über die Zulassung trifft der Weiterbildungsausschuss des PIZ auf der Grundlage der Eingangsinterviews und teilt sie der Bewerber:in schriftlich mit. Im Fall einer Ablehnung kann sich die Bewerber:in beim zuständigen Mitglied des Weiterbildungsausschusses über die Ablehnungsgründe informieren.

C. Institutsspezifische Regelungen innerhalb der Ausbildung
  • Theoretische Ausbildung
  • Praktische Ausbildung unter Supervision und
  • Selbsterfahrung

1. Theoretische Ausbildung

Die theoretische Ausbildung umfasst mindestens 400 Stunden. Sie beginnt im ersten Ausbildungssemester und begleitet i.d.R. den weiteren Ausbildungsverlauf.

In Vorlesungen, Seminaren und praktischen Übungen werden grundlegende und spezielle wissenschaftlich fundierte Kenntnisse der Psychoanalyse und ihrer Anwendung auf die analytische Psychotherapie vermittelt. Sie umfassen Persönlichkeits- und Krankheitslehre, Diagnostik und Behandlungstechnik, Entwicklungs- und Kulturtheorie und weitere Gebiete der psychoanalytischen Wissenschaft. Darüber hinaus vermitteln sie Einblick in die Bedeutung der Nachbarwissenschaften für die Psychoanalyse.

Die Institutsveranstaltungen zur theoretischen Ausbildung finden mittwochs und freitags in der Zeit von 17.15 bis 18.45 und 19.00 bis 20.30 Uhr statt und werden im Semesterprogrammheft angekündigt. Eine regelmäßige Teilnahme ist erwünscht. Zudem haben WTB die Möglichkeit, an Theorieveranstaltungen von kooperierenden Partner des PIZ teilzunehmen. Die WTB tragen selbst die Verantwortung für das Erbringen des geforderten theoretischen Ausbildungsumfangs, der im Studienbuch zu dokumentieren ist.

2. Erstinterviews und Anamneseerhebungen

Die Durchführung von Erstinterviews und Anamneseerhebungen ist ein Meilenstein für die Zulassung zur Praktischen Ausbildung. Mit Beginn der Ausbildung kann mit der Erhebung von Erstinterviews und Anamnesen begonnen werden. Insgesamt sind 20 psychoanalytisch orientierte psychodynamische Anamnesen zu erheben und zu verfassen. Für jede abgeschlossene Anamnese werden nach der kostenpflichtigen Zweitsicht durch eine der ständigen Dozent:innen des PIZ 10 Stunden für die Ausbildung angerechnet. Jede abgeschlossene Anamnese muss im Studienbuch dokumentiert werden. Die für die Anamnesen notwendigen Patient:innen werden den WBT nach Bedarf durch die Ambulanz zugewiesen. Der genaue Ablauf, insbesondere die Möglichkeit der Erstellung von Anamnesen im Rahmen der Kliniktätigkeit oder der eigenen Praxis ist einem gesonderten Merkblatt geregelt.

Meilenstein 1: Mit dem Nachweis von 10 der insgesamt geforderten 20 Anamnesen sowie der Teilnahme an mindestens 8 Ambulanzkonferenzen bzw. kasuistischen Prüfungen, kann die Zulassung zum Zwischenkolloquium beantragt werden. Es können auf Antrag an den WBA auch Anamnesen aus vorheriger Aus- Weiterbildung anerkannt werden, sofern diese den Richtlinien des PIZ entsprechen.

3.Zwischenkolloquium

Das Zwischenkolloquium ist die Voraussetzung für die Zulassung zur Praktischen Ausbildung unter Supervision (Behandlungspraktikum). Es findet in Form eines 90-minütigen, für Institutsmitglieder und Aus- und Weiterbildungsteilnehmer:innen geöffneten Fachgesprächs statt.
Die Weiterbildungsteilnehmer:in soll eine selbstangefertigte Anamnese vorstellen und dazu theoretische Überlegungen entwickeln. Diese können auf Krankheitsbild, die Beziehungsdynamik, Indikation oder behandlungstechnische Fragen ausgerichtet sein.
Die Prüfung wird von einer der ständigen Dozent:innen des PIZ abgenommen oder erfolgt im Rahmen einer Ambulanzkonferenz. Für das bestandene Zwischenkolloquium werden 50 Stunden für die Ausbildung anerkannt.
Die Entscheidung über Bestehen oder Nichtbestehen erfolgt am Ende der Prüfung und wird durch den Weiterbildungsausschuss schriftlich bestätigt. Bei Nichtbestehen muss die Wiederholung des Zwischenkolloquiums spätestens nach zwei Semestern erfolgen.

Meilenstein 2: Nach bestandenem Zwischenkolloquium wird der WTB die Zulassung zum Behandeln von Patient:innen unter Supervision erteilt. Es können nun zwei analytische Behandlungen unter Supervision aufgenommen werden.

4. Praktische Ausbildung unter Supervision (Behandlungspraktikum)

Die Praktische Ausbildung umfasst mindestens 600 Behandlungsstunden unter Supervision mit mindestens 2 analytischen Patientenbehandlungen von 250 Stunden sowie mindestens 150 Supervisionsstunden, von denen mindestens 100 Stunden als Einzelsupervision durchzuführen sind.

Supervisionsfrequenz:
Nach DGPT und DPG: anfangs 1 : 3, bis zum Ende 1 : 3 – 6
Nach DPG – IPV: 1 : 4

Für jede Supervision wird 1 Stunde Vorbereitungszeit angerechnet, sodass insgesamt 150 Stunden Vorbereitungszeit zusätzlich angerechnet werden. Unter den Behandlungsfällen müssen sich 2 analytische Langzeitpsychotherapien von mindestens 250 Stunden befinden.

Die Auswahl der Behandlungsfälle erfolgt in Absprache mit der WTB über die Ambulanz des PIZ, kooperierende Institutionen oder die Praxen der Mitglieder des PIZ. Die Abrechnung der Behandlungen erfolgt über die Ambulanz des Lehrinstituts. Derzeit werden für Anamnesen 40 % und für Behandlungen 87,5 % der Einnahmen an die Weiterbildungsteilnehmer:in ausbezahlt.

Wer später in die Fachgesellschaft DGPT/ DPG oder DPG – IPV aufgenommen werden möchte, sollte dies bei der Wahl der Supervisor:innen, insbesondere bei den hochfrequenten analytischen Langzeitfällen berücksichtigen, da die DPG und DGPT nur von ihnen zugelassene Lehranalytiker:innen als Supervisor:innen akzeptiert.
Die Liste der für die DGPT/ DPG und die DPG -IPA zugelassenen Lehranalytiker:innen finden Sie Im Vorlesungsverzeichnis.

Meilenstein 3: Mit Beginn der Patientenbehandlung sind die Weiterbildungsteilnehmer:innen verpflichtet, regelmäßig an kasuistisch-technischen Seminaren teilzunehmen. Die Seminare ermöglichen es, sich in den Falldiskussionen in der psychotherapeutischen Arbeitsweise kennenzulernen und als Vortragende anhand der Anregungen und Beurteilungen den Entwicklungsstand der eigenen Behandlungskompetenz einzuschätzen.
Die Auswahl der Behandlungsfälle erfolgt über die Ambulanz des PIZ, kooperierende Institutionen oder die Praxen der Mitglieder des PIZ. Die Abrechnung der Behandlungen erfolgt über die Ambulanz des PIZ.
Zwei Behandlungsfälle werden in kasuistischen Prüfungen bei jeweils zwei Lehranalytiker:innen dargestellt. Für diese Prüfungen werden je 50 Stunden für die Ausbildung anerkannt.

Meilenstein 4: Die erste analytische Kasuistik kann nach mindestens 60 Therapiestunden einer Behandlung vorgestellt werden. Wird sie bestanden, können weitere analytische Behandlungen unter Supervision aufgenommen werden.

Meilenstein 5: Die zweite analytische Kasuistik kann nach mindestens 160 Therapiestunden einer Behandlung vorgestellt werden. Als Vorbereitungszeit für die Kasuistiken werden insgesamt 100 Stunden angerechnet. Für die Meldung zum Abschlussexamen bedarf es der Anerkennung beider Kasuistiken.

Die Beurteilung über Bestehen oder Nichtbestehen erfolgt am Ende der Prüfung. Sie wird der Weiterbildungsteilnehmer:in mündlich mitgeteilt und als schriftliches Votum an den Weiterbildungsausschuss weitergegeben. Bei Nichtbestehen können Kasuistiken zweimal wiederholt werden.

5. Lehranalyse

Die persönliche Analyse während der Zeit der Ausbildung ist die Lehranalyse. Sie ist grundlegender Teil der psychoanalytischen Ausbildung. In einem längeren Prozess kann die eigene unbewusste Dynamik in der Zwei-Personen-Beziehung mit Hilfe der psychoanalytischen Methode erlebt und bearbeitet werden. Die Lehranalyse wird ausbildungsbegleitend mit mindestens 3 Wochenstunden durchgeführt. Im IPA Track besteht die Verpflichtung zu einer Lehranalyse mit 4 Wochenstunden.
Organisation der Lehranalyse: Die Weiterbildungsteilnehmer:in wählt ihre Lehranalytiker:in unter den durch das PIZ anerkannten Lehranalytiker:innen aus. Zwischen der Analysand:in und der Lehranalytiker:in dürfen keine verwandtschaftlichen Beziehungen und keine wirtschaftlichen und dienstlichen Abhängigkeiten bestehen. Lehranalytiker:innen unterliegen gegenüber dem PIZ der Schweigepflicht und bescheinigen lediglich Dauer und Stundenzahl. Sie beteiligen sich nicht an Beurteilungen und Prüfungen ihrer Lehranalysand:innen.

Wer in die Fachgesellschaft DPG oder DGP – IPV aufgenommen werden möchte, muss die anerkannte Zugehörigkeit zur Fachgesellschaft und die Lehranalyse- Qualifikation bei der Wahl der Lehranalytiker:in berücksichtigen.

D. Organisatorisches

1. Schweigepflicht

Die Weiterbildungsteilnehmer:innen (WBT) stehen hinsichtlich aller Inhalte, die Personen – auch Patient:innen in anonymisierten Fallberichten – betreffen, unter gesetzlicher Schweigepflicht, die auch nach Beendigung der Ausbildung andauert.

2. Berufshaftpflichtversicherung

Die Weiterbildungsteilnehmer:innen verpflichten sich, mit Beginn der Ausbildung bei Vertragsabschluss mit dem PIZ eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. (Die DGPT bietet einen Gruppenvertrag an)

3. Behandlungsraum

Die Weiterbildungsteilnehmer:innen verpflichten sich, für das Behandlungspraktikum Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen, die professionellen Voraussetzungen entsprechen. Begrenzte Raumkapazitäten kann das PIZ in einem Nutzungsvertrag für die Dauer der Behandlungen im Rahmen der Ausbildung anbieten.

4. Dokumentation

Alle im Rahmen der Weiterbildung erbrachten Leistungen sind mit Unterschriften der Weiterbildungsverantwortlichen zu dokumentieren. Die Besuche der Theorieveranstaltungen am Institut sind im Studienbuch einzutragen und werden mittels Abgleich der Teilnehmerlisten anerkannt.

5. Unterbrechung der Weiterbildung

Vor Beginn des Behandlungspraktikums kann die Weiterbildungsteilnehmer:in bei Fortzahlung der Verwaltungspauschale, die Ausbildung für maximal 4 Semester unterbrechen. Dies ist schriftlich beim Weiterbildungsausschuss zu beantragen.
Während des Behandlungspraktikums kann die Weiterbildung ebenfalls bei Bezahlung der Verwaltungspauschale für maximal 4 Semester unterbrochen werden. In der Unterbrechungszeit dürfen keine Patienten über die Ausbildungsambulanz behandelt werden. Eine Unterbrechung ist schriftlich beim Weiterbildungsausschuss zu beantragen.
Im Examenssemester ist keine Beurlaubung möglich und die Semestergebühr ist zu entrichten.

6. Kündigung der Weiterbildung

Weiterbildungsteilnehmer:innen können den Vertrag mit dem PIZ durch entsprechende schriftliche Mitteilung zum jeweils folgenden Semesterende kündigen. Das PIZ ist berechtigt, aus wichtigem Grund (z.B. bei sich im Ausbildungsverlauf ergebenden schwerwiegenden Bedenken hinsichtlich der persönlichen und fachlichen Eignung der Ausbildungsteilnehmer:in, bei grobem Verstoß gegen die Studien- bzw. die Prüfungsordnung oder bei Verstoß gegen die Berufsethik), eine Teilnehmer:in von der Weiterbildung auszuschließen. Dies wird durch den Weiterbildungsausschuss in einem Gespräch und schriftlich mitgeteilt.

7. Kosten der Ausbildung, Vergütung der Behandlungsstunden und Pflichten der AT

Für die Ausbildung fallen Semestergebühren (derzeit 400 Euro pro Semester) an, welche zwei Wochen vor Semesterbeginn auf das Konto des PIZ zu überweisen sind.
Honorare für Lehranalyse / Lehrtherapie und Zweitsichten bzw. Supervisionen werden individuell mit den Lehranalytiker:innen, Lehrtherapeut:innen und Supervisor:innen vereinbart.
Pro geleisteter Anamnesesitzung erhalten die Weiterbildungsteilnehmer:innen das mit den gesetzlichen Krankenkassen verhandelte Honorar abzüglich einer Verwaltungspauschale. Es werden derzeit 40% ausgezahlt. Pro geleisteter Therapiestunde im Rahmen des Behandlungspraktikums erhalten die Weiterbildungsteilnehmer:innen das mit den gesetzlichen Krankenkassen verhandelte Honorar abzüglich einer Verwaltungspauschale. Es werden derzeit 87,5% ausgezahlt.
Die Weiterbildungsteilnehmer:innen müssen für jede Patient:in in jedem Quartal die Chipkarte einlesen. Eine quartalsweise Übersicht über die geleisteten Stunden ist zu erstellen und diese dem Sekretariat des PIZ spätestens am 5 Tag des neuen Quartals zukommen zu lassen, sonst kann eine Vergütung nicht mehr erfolgen.

E. Institutsabschluss und Abschlussexamen für die Aufnahme in eine Fachgesellschaft

Für die Aufnahme als ordentliches Mitglied in PIZ ist das Bestehen der Prüfung durch die Ärztekammer und die Anerkennung der Fachkunde Psychoanalyse durch die KVN Voraussetzung.

Abschlussexamen zur Aufnahme in Fachgesellschaft
Nach oder parallel zur Prüfung mit Erfüllung der Voraussetzungen – Lehranalyse, theoretische und praktische Ausbildung – kann die schriftliche Meldung zum Abschlussexamen am Institut erfolgen.
Folgende Unterlagen sind bei der Meldung erforderlich:

  • das vollständig ausgefüllte Studienbuch;
  • die schriftliche Darstellung einer durchgeführten psychoanalytischen Behandlung mit
    Diskussion der zur Problematik des Falles gehörenden psychoanalytischen
    Literatur.

Eine Falldarstellung mit einem Zusatz und einem Schwerpunkt. Aspekte der Behandlungsführung, Methoden, Interventionstechnik, störungsspezifische Gesichtspunkte, theoretische Grundlagen oder metapsychologische Überlegungen. Der Zusatz zur Falldarstellung sollte 20 Seiten nicht überschreiten.

Nach Anerkennung der schriftlichen Arbeit teilt der Weiterbildungsausschuss die Zulassung zum Abschlusskolloquium mit. Es setzt den Prüfungstermin fest und benennt einen Prüfungsausschuss. Dieser besteht aus dem/der Prüfungsvorsitzenden, mindestens einer weiteren Prüfer:in und einer Protokollführer:in.

Das Abschlusskolloquium dauert pro Weiterbildungsteilnehmer:in ca 90 Minuten. Aus- und Weiterbildungsteilnehmer:innen und Dozent:innen sind als Zuhörer:innen zugelassen.
Bei Bestehen erhält die Bewerber:in eine Urkunde, die ihr/ihm den erfolgreichen Weiterbildungsabschluss und die Befähigung zur selbständigen psychoanalytischen Behandlung von Patient:innen bestätigt.
Dies ist Grundlage zur Bewerbung für die Mitgliedschaft in einer Fachgesellschaft, der DPG und/oder der DGPT

Bei Nichtbestehen kann das Abschlusskolloquium frühestens nach 6 Monaten, spätestens nach 2 Jahren wiederholt werden.

F. Glossar

PIZ – Psychoanalyse im Zentrum Aus- und Weitebildungsstätte für analytische und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (DPG,DGPT) e.V.

AT-Ausbildungsteilnehmer:in

ZK- Zwischenkolloquium

TFP- tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie

AP- analytische Psychotherapie

PA- Psychoanalyse

WTB – Weiterbildungsteilnehmer:in

LA- Lehranalytiker:in, Lehranalyse

SE -Selbsterfahrung

SV- Supervision

DPG- deutsche Psychoanalytische Gesellschaft e.V.

DGPT- deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie e.V.

IPA- International Psychoanalytic Association

PsychThG – PTG- Psychotherapeutengesetz

PsychTh-APrV- Approbations -und Prüfungsordnung des PTG