Ausbildungsordnung

A. Institutsübergreifende Rahmenbedingungen der Ausbildung

1. Zielsetzung

Die tiefenpsychologisch fundierte Gruppenpsychotherapie ist die therapeutische Anwendung der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie in Gruppen. Sie setzt den Erwerb der Fachkunde der TFP voraus.

2. Zugangsvoraussetzungen

Teilnehmen kann jeder zugelassene Aus- und Weiterbildungsteilnehmer des PIZ auf Antrag an den Weiterbildungsausschuß.

3.Bestandteile und Umfang der Ausbildung

Die Weiterbildung in tiefenpsychologisch fundierter Gruppentherapie findet in Kooperation mit der Akademie für Psychotherapie, Psychosomatik und Psychoanalyse Hamburg (APH) statt.

Für den Erwerb der Fachkunde tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie sind folgende Bausteine Vorraussetzung:

Theorie: mindestens 24 Doppelstunden
Supervision: mindestens 20 Doppelstunden
Behandlung: mindestens 60 Doppelstunden
Selbsterfahrung: mindestens 40 Doppelstunden

B. Aufnahmeverfahren für den Institutsausbildungsgang

1. Bewerbung

An der Aus- und Weiterbildung in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie teilnehmen kann jede zu einer der anderen Aus- und Weiterbildungsgängen des PIZ zugelassene Psycholog:in oder Ärztin/Arzt. Es folgt keine gesonderte Zulassung. Die Aufnahme der Aus- Weiterbildung wird beim Weiterbildungsausschuss beantragt.

C. Institutsspezifische Regelungen innerhalb der Ausbildung

1. Theoretische Ausbildung

Die Theorie wird in 8 Wochenendseminaren verteilt auf 2 Jahre vermittelt.

2. Supervision

Ebenfalls in den Wochenendseminaren werden Supervisionsstunden integriert. Diese zählen jedoch nicht für die Behandlung (fortlaufende Gruppe in der Ambulanz). Die Behandlung muss bei einer Gruppenlehranalytiker:in des Instituts fortlaufend supervidiert werden.

3. Behandlung

Behandlung: Die Gruppenbehandlung muss insgesamt 60 Doppelstunden umfassen. Sie wird in der Ambulanz des Instituts durchgeführt.

4. Selbsterfahrung

Selbsterfahrung: Die 40 Doppelstunden Selbsterfahrung in der Gruppe wird nicht vom Institut angeboten. Die Ausbildungsteilnehmer müssen Selbsterfahrungsangebote entweder in Blockseminaren der Gruppenausbildungsinstitute wahrnehmen oder eine fortlaufende Selbsterfahrungsgruppe eines dafür zugelassenen Gruppenselbsterfahrungsanalytikers besuchen.

Diese Weiterbildung kann parallel im Rahmen der Ausbildung nach dem PTG erworben werden oder auch postgradual nach dem Erwerb der Approbation.

Für den Erwerb der Fachkunde Gruppentherapie bietet das PIZ die erforderlichen theoretischen Seminarstunden sowie die Möglichkeit die Behandlungsstunden in der Ambulanz des Instituts anzubieten unter fortlaufender Supervision. Die Selbsterfahrung in Gruppen wird vom Institut nicht angeboten.

D. Organisatorisches

1. Schweigepflicht

Die Ausbildungsteilnehmer:innen (AT) stehen hinsichtlich aller Inhalte, die Personen – auch Patient:innen in anonymisierten Fallberichten – betreffen, unter gesetzlicher Schweigepflicht, die auch nach Beendigung der Ausbildung andauert.

2. Berufshaftpflichtversicherung

Die AT verpflichten sich, mit Beginn der Ausbildung bei Vertragsabschluss mit dem PIZ eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen.

3. Behandlungsraum

Die Behandlungen finden in den Gruppenräumen des Instituts statt.

4. Dokumentation

Alle im Rahmen der Ausbildung erbrachten Leistungen sind mit Unterschriften der Ausbildungsverantwortlichen zu dokumentieren. Die Besuche der Theorieveranstaltungen am Institut sind im Studienbuch einzutragen und werden mittels Abgleich der Teilnehmerlisten anerkannt.

5. Kosten der Ausbildung und Vergütung der Behandlungsstunden

Für die Ausbildung fallen keine zusätzlichen Semestergebühren (derzeit 400 Euro pro Semester) an. Teilnehmer:innen, die nur an den theoretischen Blockseminaren teilnehmen, überweisen 325.- Euro jeweils eine Woche vor dem entsprechenden Wochenendblock. Die Honorare für die fortlaufende Supervision werden vom Institut übernommen. Die Vergütung für die geleisteten Gruppentherapiestunden werden zu 50% ausgezahlt.

Die Ausbildungsteilnehmer:innen haben dafür Sorge zu tragen, dass in jedem neuen Quartal die Chipkarte aller ihrer Patient:innen eingelesen wird. Sie müssen quartalsweise eine Übersicht über die geleisteten Stunden erstellen und diese dem Sekretariat des PIZ spätestens am 5. Tag des neuen Quartals vorliegt. Nur dann kann eine Auszahlung für das Quartal erfolgen.