Ausbildungsordnung

A. Institutsübergreifende Rahmenbedingungen der Ausbildung

1. Zielsetzung

Es handelt sich um eine zusätzliche Weiterbildung in allen Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung und in den Gebieten Arbeitsmedizin und öffentliches Gesundheitswesen.

Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (TFP) ist ein aus der Psychoanalyse abgeleitetes Verfahren mit eigener Methodik und Indikation. Sie auszuüben setzt eine Weiterbildung in diesem Verfahren voraus. Der Erwerb der Fachkunde wird durch die Weiterbildung am PIZ ermöglicht.

Hauptziel der Weiterbildung in der Fachkunde für TFP ist es, psychodynamische Kompetenz zu erwerben und eine psychoanalytisch geprägte Haltung zu entwickeln. Wesentlich dafür sind intellektuelle und emotionale Offenheit für das menschliche Seelenleben in seiner ganzen Komplexität, insbesondere für die bewussten und unbewussten Konflikte, Interesse an neuen Erfahrungen, wissenschaftliche Neugier und der Wunsch, sich ein Verständnis für die Fülle des psychoanalytischen Wissens zu erarbeiten.

Durch die Weiterbildung soll die Fähigkeit entwickelt werden, selbstständig und kompetent tiefenpsychologische Behandlungen durchzuführen. Im Besonderen soll erlernt werden, an einem aktualisierten, fokalen Konflikt bei zeitlicher Begrenzung psychodynamisch zu arbeiten. Eine Konzentration des therapeutischen Prozesses wird durch Begrenzung des Behandlungsziels, durch ein vorwiegend konfliktzentriertes Vorgehen und die Einschätzung und Balance regressiver Prozesse angestrebt.

2. Zugangsvoraussetzungen

Ausbildungsvoraussetzung sind eine Ärztliche Approbation und die Voraussetzung gemäß der jeweiligen Ärztekammer für die Weiterbildung in fachbezogener Psychotherapie.

Die Weiterbildung erfolgt berufsbegleitend. Die Mindestanforderungen der Ärztekammer Niedersachsen gliedern sich wie folgt.

Theoretische Ausbildung: mind. 150 Stunden (davon 30 Stunden Fallseminare)

Praktische Ausbildung :

Anamnesen: mind. 10 Stunden

3 beendete Behandlungen: mind. 120 Stunden
unter Supervision: mind. 30 Stunden

Selbsterfahrung: mind. 100 Stunden

Balintgruppe: mind. 30 Stunden

Als Ausbildungsinstitut, das sich auf die Gemeinsamkeiten der analytischen und tiefenpsychologischen Psychotherapie auf der Grundlage der Psychoanalyse stützt, empfehlen wir die Durchführung von längeren Behandlungen als es in der Mindestvorgabe vorgesehen ist.

B. Aufnahmeverfahren für den Institutsausbildungsgang

1. Bewerbung

Interessent:innen die die unter Punkt A (2) genannten Zugangsvoraussetzungen erfüllen, können ihre Bewerbungsunterlagen über das Sekretariat des PIZ einreichen. Ein Formblatt hierzu ist auf der Homepage des PIZ zu finden oder wird auf Wunsch Sekretariat zugesandt. Ein Antrag auf Zulassung zur Ausbildung ist jederzeit möglich. Der Beginn der Ausbildung erfolgt in der Regel im Oktober oder April eines jeden Jahres.

2. Zulassungsverfahren

Nach Eingang der Bewerbungsunterlagen wird ein kostenpflichtiges Eignungs- und Beratungsinterview durch eine Lehranalytiker:in oder ermächtigte Selbsterfahrungsleiter:in des PIZ durchgeführt. Dieses Interview hat zum Ziel, die persönliche und fachliche Eignung der Bewerber:in zum Erlernen und Durchführen tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie einzuschätzen. Es kann ein weiteres Interview angesetzt werden.

Die Entscheidung über die Zulassung trifft der Weiterbildungsausschuss des PIZ auf der Grundlage des Eingangsinterviews und teilt sie der Bewerber:in schriftlich mit. Im Fall einer Ablehnung kann sich die Bewerber:in beim zuständigen Mitglied des Weiterbildungsausschusses über die Ablehnungsgründe informieren.

C. Institutsspezifische Regelungen innerhalb der Ausbildung

Die Institutsausbildung umfasst die unter Punkt A (3) genannten Bausteine

  • Theoretische Ausbildung mit Fallseminaren
  • Erhebung der Anamnesen
  • Behandlungen unter Supervision
  • Selbsterfahrung

1. Theoretische Ausbildung

Die theoretische Ausbildung umfasst mindestens 150 Stunden. Sie begleitet i.d.R. den Weiterbildungsverlauf.

In Vorlesungen, Seminaren und praktischen Übungen werden grundlegende und spezielle wissenschaftlich fundierte Kenntnisse der Psychoanalyse und ihre Anwendung auf die tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie vermittelt. Sie umfassen Persönlichkeits- und Krankheitslehre, Diagnostik und Behandlungstechnik, Entwicklungs- und Kulturtheorie und weitere Gebiete der psychoanalytischen Wissenschaft. Darüber hinaus vermitteln sie Einblick in die Bedeutung der Nachbarwissenschaften für die Psychoanalyse.

Die Institutsveranstaltungen zur theoretischen Ausbildung finden mittwochs und freitags in der Zeit von 17.15 bis 18.45 und 19.00 bis 20.30 Uhr statt und werden im Semesterprogrammheft angekündigt. Eine regelmäßige Teilnahme ist erwünscht. Zudem haben WTB die Möglichkeit, an Theorieveranstaltungen von kooperierender Partner des PIZ teilzunehmen. Die WTB tragen selbst die Verantwortung für das Erbringen des geforderten theoretischen Ausbildungsumfangs, der im Studienbuch zu dokumentieren ist.

2. Erstinterviews und Anamneseerhebungen

Die Durchführung von Erstinterviews und Anamneseerhebungen ist ein Meilenstein für die Zulassung zur Praktischen Ausbildung. Mit Beginn der Ausbildung kann mit der Erhebung von Erstinterviews und Anamnesen begonnen werden. Insgesamt sind 10 tiefenpsychologische Anamnesen zu erheben und zu verfassen. Für jede abgeschlossene Anamnese werden nach der kostenpflichtigen Zweitsicht durch eine der ständigen Dozent:innen des PIZ 10 Stunden für die Weiterbildung angerechnet. Jede abgeschlossene Anamnese muss im Studienbuch dokumentiert werden. Die für die Anamnesen notwendigen Patient:innen werden den AT nach Bedarf durch die Ambulanz zugewiesen. Der genaue Ablauf insbesondere die Möglichkeit der Erstellung von Anamnesen im Rahmen der Klinikätigkeit ist einem gesonderten Merkblatt geregelt.

Meilenstein 1: Mit dem Nachweis von 6 der insgesamt geforderten 10 Anamnesen sowie der Teilnahme an mindestens 8 Ambulanzkonferenzen bzw. kasuistischen Prüfungen, kann die Zulassung zum Zwischenkolloquium beantragt werden.

3. Zwischenkolloquium

Das Zwischenkolloquium ist Voraussetzung für die Zulassung zur Praktischen Ausbildung unter Supervision (Behandlungspraktikum). Es findet in Form eines 90-minütigen, für Institutsmitglieder und Ausbildungsteilnehmer:innen geöffneten Fachgesprächs statt.

Die WTB soll eine selbstangefertigte Anamnese vorstellen und dazu theoretische Überlegungen entwickeln. Diese können auf Krankheitsbild, die Beziehungsdynamik, Indikation oder behandlungstechnische Fragen ausgerichtet sein.

Die Prüfung wird von einer der ständigen Dozent:innen des PIZ abgenommen oder erfolgt im Rahmen einer Ambulanzkonferenz .

Die Entscheidung über Bestehen oder Nichtbestehen erfolgt am Ende der Prüfung und wird durch den Weiterbildungsausschuss schriftlich bestätigt. Bei Nichtbestehen muss die Wiederholung des Zwischenkolloquiums spätestens nach zwei Semestern erfolgen.

Meilenstein 2: Nach bestandenem Zwischenkolloquium wird der WTB die Zulassung zum Behandeln von Patienten unter Supervision erteilt.

4. Praktische Ausbildung unter Supervision (Behandlungspraktikum)

Die Praktische Ausbildung unfasst mindestens 120 Behandlungsstunden unter Supervision mit mindestens drei Patient:innenbehandlungen sowie mindestens 30 Supervisionsstunden. Jede Behandlung muss bis zu ihrem Ende regelmäßig supervidiert werden, unabhängig davon, ob die insgesamt geforderte Supervisionsstundenzahl von 30 Stunden erreicht ist.

Die Auswahl der Behandlungsfälle erfolgt über die Ambulanz des PIZ, kooperierende Institutionen oder die Praxen der Mitglieder:innen des PIZ. Die Abrechnung der Behandlungen erfolgt über die Ambulanz des PIZ.

Meilenstein 3: Das Behandlungspraktikum beginnt in der Regel mit der Aufnahme von zwei Psychotherapien unter Supervision. In begründeten Einzelfällen kann mit weiteren Behandlungen begonnen werden, was durch den Weiterbildungsausschuss genehmigt werden muss.

Mit Beginn der Patient:innenbehandlung sind die Weiterbildungsteilnehmer:innen dazu verpflichtet, regelmäßig an kasuistisch-technischen Seminaren teilzunehmen. Die Seminare ermöglichen es, sich in den Falldiskussionen in der eigenen psychotherapeutischen Arbeitsweise kennenzulernen und als Vortragende anhand der Anregungen und Beurteilungen den Entwicklungsstand der eigenen Behandlungskompetenz einzuschätzen.

Mindestens zwei Behandlungsfälle werden in kasuistischen Prüfungen bei jeweils zwei weiterbildungsermächtigten Dozent:innen bzw. Lehranalytiker:innen dargestellt.

Meilenstein 4: Die erste Kasuistik kann nach mindestens 20 Therapiestunden einer Behandlung erfolgen. Wird sie bestanden, erfolgt die Zulassung zur Übernahme weiterer tiefenpsychologisch fundierter Therapien unter Supervision.

Meilenstein 5: Die zweite Kasuistik kann nach mindestens 50 Therapiestunden einer anderen Behandlung vorgestellt werden.

Die Beurteilung über Bestehen oder Nichtbestehen erfolgt am Ende der Prüfung. Sie wird der Ausbildungsteilnehmer:in mündlich mitgeteilt und als schriftliches Votum an den Weiterbildungsausschuss weitergegeben. Bei Nichtbestehen können Kasuistiken zweimal wiederholt werden.

5. Selbsterfahrung

Die Selbsterfahrung ist ein grundlegender, obligatorischer Teil der Ausbildung in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie. Verpflichtend sind 100 Stunden.

Sie kann als tiefenpsychologisch fundierte Lehrtherapie mit ein bis zwei Wochenstunden durchgeführt werden. Die Aufnahme in die Fachgesellschaft DGPT erfordert eine Selbsterfahrung von 150 Sitzungen im Einzelsetting.

Die Lehrtherapie erfolgt bei einer einem vom PIZ ermächtigten Lehranalytiker:in, Selbsterfahrungsleiter:in. Gegenwärtige oder vergangene dienstliche oder anderweitige Abhängigkeiten oder die berufliche Zusammenarbeit als Kollegen schließen eine Lehranalyse aus.

Lehranalytiker:innen unterliegen gegenüber dem PIZ der Schweigepflicht und bescheinigen ausschließlich Dauer und Stundenzahl. Sie nehmen weder aktiv noch passiv an Stellungnahmen, Beurteilungen und Prüfungen der bei ihnen in Selbsterfahrung befindlichen Weiterbildungsteilnehmer:in teil („non-reporting system“).

Hinweis: Wenn ein Übergang in die psychoanalytische Weiterbildung angestrebt wird, ist zu berücksichtigen, dass die Lehranalyse der DPG bei einer DPG- Lehranalytiker:in, ggfs. einer IPA-Lehranalytiker:in ausbildungsbegleitend mit mindestens drei Wochenstunden im IPA Track vier Wochenstunden durchzuführen ist. Die Bedingungen für den Wechsel sind mit dem Weiterbildungsausschuss zu klären und spätestens nach dem Zwischenkolloquium einzuleiten.

D. Organisatorisches

1. Schweigepflicht

Die Weiterbildungsteilnehmer:innen (WTB) stehen hinsichtlich aller Inhalte, die Personen – auch Patient:innen in anonymisierten Fallberichten – betreffen, unter gesetzlicher Schweigepflicht, die auch nach Beendigung der Ausbildung andauert.

2. Berufshaftpflichtversicherung

Die WTB verpflichten sich, mit Beginn der Ausbildung bei Vertragsabschluss mit dem PIZ eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen.

3. Behandlungsraum

Sie verpflichten sich, für das Behandlungspraktikum Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen, die professionellen Voraussetzungen entsprechen. Begrenzte Raumkapazitäten kann das PIZ in einem Nutzungsvertrag für die Dauer der Behandlungen im Rahmen der Ausbildung anbieten.

4. Dokumentation

Alle im Rahmen der Ausbildung erbrachten Leistungen sind mit Unterschriften der Ausbildungsverantwortlichen zu dokumentieren. Die Besuche der Theorieveranstaltungen am Institut sind im Studienbuch einzutragen und werden mittels Abgleich der Teilnehmerlisten anerkannt.

5. Unterbrechung der Weiterbildung

Vor Beginn des Behandlungspraktikums kann der AT bei Fortzahlung der Verwaltungspauschale, die Ausbildung für maximal 4 Semester unterbrechen. Dies ist schriftlich beim Weiterbildungsausschuss zu beantragen.

Während des Behandlungspraktikums kann die Ausbildung ebenfalls bei Bezahlung der Verwaltungspauschale für maximal 4 Semester unterbrochen werden. In der Unterbrechungszeit dürfen keine Patienten über die Ausbildungsambulanz behandelt werden. , Eine Unterbrechung ist schriftlich beim Weiterbildungsausschuss zu beantragen.

Im Examenssemester ist keine Beurlaubung möglich und die Semestergebühr ist zu entrichten.

6. Kündigung der Weiterbildung

WTB können den Vertrag mit dem PIZ durch entsprechende schriftliche Mitteilung zum jeweils folgenden Semesterende kündigen. Das PIZ ist berechtigt, aus wichtigem Grund (z.B. bei sich im Ausbildungsverlauf ergebenden schwerwiegenden Bedenken hinsichtlich der persönlichen und fachlichen Eignung des Ausbildungsteilnehmers, bei grobem Verstoß gegen die Studien- bzw. die Prüfungsordnung oder bei Verstoß gegen die Berufsethik), eine Teilnehmer:in von der Ausbildung auszuschließen. Dies wird durch den Weiterbildungsausschuss in einem Gespräch und schriftlich mitgeteilt.

7. Kosten der Ausbildung, Vergütung der Behandlungsstunden und Pflichten der AT

Für die Ausbildung fallen Semestergebühren (derzeit 400 Euro pro Semester) an, welche zwei Wochen vor Semesterbeginn auf das Konto des PIZ zu überweisen sind.

Honorare für Lehranalyse / Lehrtherapie und Zweitsichten bzw. Supervisionen werden individuell mit den Lehranalytiker:innen, Lehrtherapeut:innen und Supervisor:innen vereinbart.

Pro geleisteter Anamnesesitzung erhalten die WTB das mit den gesetzlichen Krankenkassen verhandelte Honorar abzüglich einer Verwaltungspauschale. Es werden derzeit 40% ausgezahlt. Pro geleisteter Therapiestunde im Rahmen des Behandlungspraktikums erhalten die WTB das mit den gesetzlichen Krankenkassen verhandelte Honorar abzüglich einer Verwaltungspauschale. Es werden derzeit 87,5% ausgezahlt.

Die WTB haben eigenverantwortlich dafür zu sorgen, dass die Chipkarten der Patient:innen in jedem Quartal über die Ambulanz eingelesen werden. Die WTB haben spätestens am 5 Tag nach Quartalsende eine genaue Übersicht über die geleisteten Stunden zu erstellen und diese dem Sekretariat des PIZ zukommen zu lassen. Die Auszahlung erfolgt quartalsweise.

E. Institusabschluss

Für die Aufnahme als ordentliches Mitglied in PIZ ist die Zulassung zur fachgebundenen Psychotherapie nach den Richtlinien der Ärztekammer Voraussetzung.

F. Glossar

PIZ – Psychoanalyse im Zentrum Aus- und Weitebildungsstätte für analytische und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (DPG,DGPT) e.V.

AT-Ausbildungsteilnehmer:in

ZK- Zwischenkolloquium

TFP- tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie

AP- analytische Psychotherapie

PA- Psychoanalyse

WTB – Weiterbildungsteilnehmer:in

LA- Lehranalytiker:in, Lehranalyse

SE -Selbsterfahrung

SV- Supervision

DPG- deutsche Psychoanalytische Gesellschaft e.V.

DGPT -deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie e.V.

IPA- International Psychoanalytic Association

PsychThG – PTG- Psychotherapeutengesetz

PsychTh-APrV- Approbations -und Prüfungsordnung des PTG

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