Öffnet in einem neuen Tab

Institut

Wer wir sind

Das „Lehrinstitut für Psychoanalyse und Psychotherapie Hannover“ wurde 1965 gegründet und als DGPT-Institut anerkannt. Die DGPT ist eine analytische Fach- und Berufsgesellschaft und der Dachverband aller psychoanalytischen Fachgesellschaften, in der auch die DPG (Deutsche Psychoanalytische Gesellschaft) Mitglied ist.

Wir bieten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen Aus- und Weiterbildung für Psycholog:innen und Ärzt:innen in folgenden Bereichen an:
  • Psychoanalyse
  • Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
  • Gruppenpsychotherapie
Unsere Ambulanz bietet Patient:innen Sprechstunden, vertiefte diagnostische Gespräche und Therapien an.

Theorie & Praxis

Psychoanalyse im Zentrum hat eine schulenübergreifende, integrative Ausrichtung. Das bedeutet, dass die verschiedenen relevanten psychoanalytischen Schulen und Strömungen in Theorie und Praxis repräsentiert sind. Auch das gemeinsame Lehren und Lernen von Psycholog:in­nen und Ärzt:in­nen ist bei uns seit der Gründung des Lehrinstituts für Psychoanalyse und Psychotherapie 1965 Tradition. Getragen wird unsere Ausbildung durch das Engagement niedergelassener analytischer und tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapeut:in­nen, für die die Weitergabe ihrer beruflichen Erfahrung und ihres Könnens an junge Kolleg:in­nen ein wichtiges Anliegen ist.

Psychoanalyse im Zentrum ist 2021 aus dem Lehrinstitut für Psychoanalyse und Psychotherapie Hannover e.V. (DPG) hervorgegangen. Eine ausführlichere Darstellung unserer Geschichte finden Sie unter dem Punkt Historie.

Mitarbeiter:innen

Heike Müßner

Geschäftsstelle

Bürozeiten
Mo: 9 - 14
Di: 9 - 14
Mi: 13 - 20
Do: 9 - 14

info@psychoanalysehannover.de0511-804790

Lehrkörper

Die Aus- und Weiterbildung am PIZ wird getragen von niedergelassenen ärztlichen und psychologischen Psychotherapeut:in­nen und Psychoanalytiker:in­nen, d.h. von erfahrenen Praktiker:in­nen, die ihr Wissen und ihre Erfahrung gerne an junge Kolleg:in­nen vermitteln möchten. Zurzeit arbeiten ca. 40 Kolleg:in­nen als Dozent:in­nen, Supervisor:in­nen, Lehrtherapeut:in­nen und Lehranalytiker:in­nen am Institut mit. Unsere Zusammenarbeit mit klinischen und akademischen Institutionen und unsere Mitgliedschaft in zwei Fachgesellschaften gewährleisten einen intensiven wissenschaftlichen Austausch, sodass aktuelle Entwicklungen und Forschungsergebnisse ständig in unsere Lehre einfließen.

Dozent:in­nen sind Mitglieder des Instituts, die über eine besondere wissenschaftliche, psychotherapeutisch-praktische und didaktische Kompetenz verfügen.

Lehranalytiker:in­nen und Lehrtherapeut:in­nen sowie Supervisor:in­nen sind langjährig als Dozent:in­nen tätig, verfügen über eine breite Erfahrung mit Psychoanalysen und tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapien und haben sich durch wissenschaftliche Veröffentlichungen ausgewiesen.

Vorstellung des Lehrkörpers

In Klammern nach dem Namen finden sich die Mitgliedschaften. Dabei steht 

 • DPG für die Deutsche Psychoanalytische Gesellschaft,

 • DGPT für die Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie,

 • IPA für die International Psychoanalytic Association und

 • DGPM für die  Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Medizin und Ärztliche Psychotherapie.

Für Kandidat:innen wichtig:
Wenn Sie nach der Approbation und dem Institutsabschluss Mitglied in einer der wissenschaftlichen Fachgesellschaften (DPG, IPA, DGPT) werden möchten, achten Sie bitte bereits zu Beginn Ihrer Aus-/Weiterbildung darauf, dass dafür Lehranalyse/Lehrtherapie und Supervision bei Lehranalytiker:innen/Lehrtherapeut:innen und Supervisor:innen dieser Fachgesellschaften erforderlich sind.

Supervisorin und Lehrtherapeutin für TP (DGPT)
Supervisorin und Lehranalytikerin für AP (DPG, IPA, DGPT)

Ermächtigt durch die Ärztekammer für die ärztliche Weiterbildung als:
Supervisorin und Lehranalytikerin für AP

 

Supervisor und Lehrtherapeut für TP (DGPT)
Supervisor und Lehranalytiker für AP (DPG, DGPT, IPA)

 

Supervisorin und Lehrtherapeutin für TP (DGPT)
Supervisorin und Lehrtherapeutin für AP (DPG)

Ermächtigt durch die Ärztekammer für die ärztliche Weiterbildung als:
Supervisorin und Lehrtherapeutin für TP

Supervisorin und Lehrtherapeutin für TP (PIZ)
Supervisorin und Lehrtherapeutin für AP (DPG)

 

Supervisor und Lehrtherapeut für TP (PIZ)

Ermächtigt durch die Ärztekammer für die ärztliche Weiterbildung als:
Supervisor und Lehrtherapeut für TP

 
 
 

Supervisor und Lehrtherapeut für TP (DGPT)
Supervisor und Lehranalytiker für AP (DGPT)

Ermächtigt durch die Ärztekammer für die ärztliche Weiterbildung als:
Supervisor und Lehrtherapeut für TP
Supervisor und Lehranalytiker für AP

Supervisorin und Lehrtherapeutin für TP (DGPT)
Supervisorin und Lehranalytikerin für AP (DPG, IPA, DGPT)

Ermächtigt durch die Ärztekammer für die ärztliche Weiterbildung als:
Supervisorin und Lehrtherapeutin für TP
Supervisorin und Lehranalytikerin für AP

 

Supervisorin und Lehrtherapeutin für TP (PIZ)

 

Supervisorin und Lehrtherapeutin für TP (PIZ)
Supervisorin und Lehranalytikerin für AP (DPG)

Supervisorin und Lehrtherapeutin für TP (PIZ)

 

Supervisorin und Lehrtherapeutin für TP (PIZ)
Supervisorin und Lehranalytikerin für AP (DPG, IPA)

Ermächtigt durch die Ärztekammer für die ärztliche Weiterbildung als:
Supervisorin und Lehrtherapeutin für TP
Supervisorin und Lehranalytikerin für AP

 

Supervisorin für TP und AP (DGPT) in Hannover

Supervisorin und Lehrtherapeutin für TP (PIZ)
Supervisorin und Lehranalytikerin für AP (DPG, IPA)

 

Supervisorin und Lehrtherapeutin für TP (DGPT)
Supervisorin und Lehranalytikerin für AP (DGPT)

Ermächtigt durch die Ärztekammer für die ärztliche Weiterbildung als:
Supervisorin und Lehrtherapeutin für TP, auch für Gruppen
Supervisorin und Lehranalytikerin für AP

 

Supervisor und Lehrtherapeut für TP (DGPT)
Supervisor und Lehranalytiker für AP (DGPT)

Ermächtigt durch die Ärztekammer für die ärztliche Weiterbildung als:
Supervisor und Lehrtherapeut für TP
Supervisor und Lehranalytiker für AP

Supervisor und Lehrtherapeut für TP (PIZ)
Supervisor und Lehranalytiker für AP (DPG, IPA)

 

 

Supervisorin und Lehrtherapeutin für TP (PIZ)
Supervisorin und Lehranalytikerin für AP (DPG)

Supervisorin und Lehrtherapeutin für TP (DGPT)
Supervisorin und Lehranalytikerin für AP (DGPT)

Ermächtigt durch die Ärztekammer für die ärztliche Weiterbildung als:
Supervisorin und Lehrtherapeutin für TP, auch Gruppen 
Supervisorin und Lehranalytikerin für AP

 

 

Supervisor und Lehrtherapeut für TP (DGPT)
Supervisor und Lehranalytiker für AP (DPG, IPA, DGPT) und Gruppenlehranalytiker (D3G)

 

Supervisor und Lehrtherapeut für TP (PIZ)
Supervisor und Lehranalytiker für AP (DPG, IPA)

Ermächtigt durch die Ärztekammer für die ärztliche Weiterbildung als:
Supervisor und Lehrtherapeut für TP, auch Balintgruppe
Supervisor und Lehranalytiker für AP

 

Supervisor für TP (DGPT)
Supervisor und Lehranalytiker für AP (DPG, DGPT)

Ermächtigt durch die Ärztekammer für die ärztliche Weiterbildung als:
Supervisor für TP, auch Balintgruppen (DBG)
Supervisor und Lehranalytiker für AP

 

Supervisorin und Lehrtherapeutin für TP (DGPT)
Supervisorin und Lehranalytikerin für AP (DGPT)

Ermächtigt durch die Ärztekammer für die ärztliche Weiterbildung als:
Supervisorin und Lehrtherapeutin für TP, auch für Gruppen
Supervisorin und Lehranalytikerin für AP

 

Supervisorin und Lehrtherapeutin für TP (DGPT)
Supervisorin und Lehranalytikerin für AP (DPG, IPA, DGPT)

Ermächtigt durch die Ärztekammer für die ärztliche Weiterbildung als:
Supervisorin und Lehrtherapeutin für TP
Supervisorin und Lehranalytikerin für AP

 

 

Supervisorin und Lehrtherapeutin für TP (DGPT)
Supervisorin und Lehranalytikerin für AP (DGPT)

Ermächtigt durch die Ärztekammer für die ärztliche Weiterbildung als:
Supervisorin und Lehrtherapeutin für TP,
Supervisorin und Lehranalytikerin für AP, auch Selbsterfahrung in der Gruppe

 

Supervisorin und Lehrtherapeutin für TP (DGPT)
Supervisorin und Lehranalytikerin für AP (DPG, IPA, DGPT)

Ermächtigt durch die Ärztekammer für die ärztliche Weiterbildung als:
Supervisorin und Lehrtherapeutin für TP
Supervisorin und Lehranalytikerin für AP

Supervisorin und Lehrtherapeutin für TP (DGPT)
Supervisorin und Lehranalytikerin für AP (DGPT)

 

Supervisorin und Lehrtherapeutin für TP (PIZ)
Supervisorin und Lehranalytikerin für AP (DPG, IPA)

 

Supervisor und Lehrtherapeut für TP (DGPT)
Supervisor und Lehranalytiker für AP (DPV, IPA, DGPT)

 

Supervisor und Lehrtherapeut für TP (DGPT)
Supervisor und Lehranalytiker für AP (DGPT)

Ermächtigt durch die Ärztekammer für die ärztliche Weiterbildung als:
Supervisor und Lehrtherapeut für TP

 

Supervisor und Lehrtherapeut für TP (PIZ)

 

 

Vorstand

Dipl.-Psych. Nicole Krüger

1. Vorsitzende
Psychologische Psychotherapeutin, Psychoanalytikerin (DPG, DGPT)

Dipl.-Psych. Anna-Sophie Ellinghausen

2. Vorsitzende
Psychologische Psychotherapeutin für tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (DGPT)

zurzeit nicht besetzt

3. Vorsitzende

Dipl.-Psych. Gertrud Corman-Bergau

Leiterin des Weiterbildungsausschusses
Psychologische Psychotherapeutin, Psychoanalytikerin (DPG, IPA, DGPT)

Dipl.-Psych. Sinan Özdogan

Leiterin der DPG Arbeitsgruppe
Psychologische Psychotherapeutin, Psychoanalytikerin (DPG, DGPT)

Gremien

Aus- und Weiterbildungsausschuss

Der Aus- und Weiterbildungsausschuss (AWBA) ist das zentrale Gremium für alle Fragen und Entscheidungen, die die Aus- und Weiterbildung und die Kandidat:innen betreffen.

Leitung: Gertrud Corman-Bergau

Mitglieder: Jennifer Browne, Steffen Burghardt, Adnan Sinan Özdogan

Kandidat:innenvertretung

 Sebastian Schmidt, Sophie-Marie Heller, Jana Meyer, Rebecca Heine

Konferenz der Lehranalytiker:innen und Lehrtherapeut:innen

Die Konferenz der Lehranalytiker:innen und Lehrtherapeut:innen beschäftigt sich mit den Themen und Fragen, die die Selbsterfahrung und Supervision am Institut betreffen.

Leitung: Heinz Noltensmeier

Mitglieder: Birgit Albert, Georg Baumann, Jutta Bilger-Umland, Steffen Burghardt, Dietrich Braun, Norbert Christoff, Gertrud Corman-Bergau, Anna-Sophie Ellinghausen, Dorothee von Ekesparre, Cornelia Hartmann-Jansen, Andrea Hartwig, Lore Hemprich, Monika Krimmer, Martin Lackner, Ludwig Lewandowski, Adelheid Lindemann, Gerlinde Lühert, Karl Oeter, Karsten Peters, Gabriele Pöttgen-Havekost, Irmgard Reimer, Christa Rhode-Dachser, Uta Scheferling, Ruth Schulz-Jagutis, Betina Schumann, Norbert Tameling

DPG – Arbeitsgruppe

Die DPG – AG ist die Arbeitsgruppe aller Institutsmitglieder, die der DPG angehören und dient dem kollegialen Austausch, der Beteiligung an der Gestaltung des Institutslebens und der fachlichen Fortbildung.

Leitung: Uta Scheferling

AG Semesterprogramm und Curriculum

Leitung: Andrea Hartwig

Mitglieder: Adnan Sinan Özdogan, Ilka Schröder, Sarah Engelmann, Simon König (in Elternzeit)

AK für Psychotherapieweiterbildung an den Kliniken

Der Arbeitskreis organisiert Weiterbildungsangebote unserer Mitglieder an den kooperierenden Kliniken.

Leitung: Martin Hartmann, Karsten Peters

Unsere Geschichte

1951

Nach dem Vorbild der „Child Guidance Clinic“ in London war 1951 das „Psychotherapeutische Institut mit Erziehungsberatungsstelle für das Land Niedersachsen“ gegründet worden, dessen Mitarbeiter:innen die Arbeit um eine Aus- und Weiterbildung in psychoanalytischer Psychotherapie für die Behandlung erwachsener Patient:innen erweiterten.

1961

Seit 1961 besteht ein curricular gestalteter Ausbildungsgang für Ärzt:innen und Psycholog:innen.

1978

Seit 1978 kooperiert das Lehrinstitut mit der Medizinischen Hochschule Hannover in der psychotherapeutischen Weiterbildung für Ärzt:innen und psychotherapeutischen Ausbildung von Psycholog:innen.

1982

Es ist seit 1982 als Ausbildungsstätte für Diplom -Psycholog:innen durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) anerkannt.

1999

und 1999 erfolgte die staatliche Anerkennung als Ausbildungsstätte für Psychologische Psychotherapeut:innen nach dem Psychotherapeutengesetz (PTG).

2000

Die Anerkennung der Weiterbildung für Ärzt:innen durch die Ärztekammer Niedersachsen erfolgte im Jahr 2000.

2009

Seit 2009 bietet das Institut einen eigenständigen Ausbildungszweig für tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie an, des Weiteren psychotherapeutische Fortbildungen an den umliegenden psychiatrischen Kliniken.

2010

Das Lehrinstitut für Psychoanalyse und Psychotherapie Hannover e. V. war zunächst ein DPG-assoziiertes freies Institut und wurde 2010 ein DPG-Institut.

2020 – heute

Seit Beginn des Jahres 2020 hat das Lehrinstitut eigene Räume im Zentrum Hannovers in der Karmarschstrasse 40 gemietet und sich 2021 umbenannt in „Psychoanalyse im Zentrum – PIZ – Aus- und Weiterbildungsstätte für psychoanalytische und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie Hannover e. V. (DPG, DGPT)“.

Die Satzung des Vereins „Psychoanalyse im Zentrum – PIZ Aus- und Weiterbildungsstätte für psychoanalytische und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie Hannover e.V. (DPG, DGPT)“

1. Der Verein führt den Namen “ Psychoanalyse im Zentrum – PIZ Aus- und Weiterbildungsstätte für psychoanalytische und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie Hannover e.V. (DPG, DGPT)“ (im Folgenden „PIZ Hannover“ genannt). Er ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Hannover eingetragen.

2. Der Verein hat seinen Sitz in Hannover.

3. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

1. Zweck des Vereins ist die Aus-, Weiter- und Fortbildung in Psychoanalyse und Psychotherapie, die Verbreitung psychoanalytischen Wissens, die Förderung der Wissenschaft und Forschung und die Weiterentwicklung psychoanalytischer Behandlungsverfahren im Bereich der Psychoanalyse und Psychotherapie.

2. Das PIZ Hannover erfüllt diese Ziele unter anderem durch:

a) Durchführung von Lehrveranstaltungen, Seminaren und Kursen in der Aus-, Weiter- und Fortbildung in Psychoanalyse sowie analytischer und tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie gemäß den Richtlinien der „Deutschen Psychoanalytischen Gesellschaft e. V. (DPG)“, der Deutschen Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie e. V. (DGPT) sowie den Weiterbildungsrichtlinien der Ärztekammer Niedersachen und den Bestimmungen des Psychotherapeutengesetzes (PTG).

b) Beratung und Behandlung von Patienten im Rahmen der Aus- und Weiterbildung in der Institutsambulanz.

c) Wissenschaftliche Studien, Veröffentlichungen und Tagungen.

d) Vertretung der Interessen der Mitglieder.

e) Öffentlichkeitsarbeit.

3. Das PIZ Hannover verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

4. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.

5. Der Verein darf keine Personen durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Unterstützungen, Zuwendungen oder Vergütungen begünstigen.

6. Die Institutsmitglieder verpflichten sich, die Ethik-Leitlinien ihrer Fachgesellschaften einzuhalten.  Die DPG-Mitglieder des Instituts verpflichten sich zur Einhaltung der DPG-Ethik-Leitlinien.

Das PIZ Hannover hat

1. ordentliche,

2. außerordentliche,

3. fördernde Mitglieder,

4. Ehrenmitglieder.

Ordentliche Mitglieder können werden:

1. Personen, die ihre Aus- oder Weiterbildung zum Psychoanalytiker am PIZ Hannover nach der Aus- und Weiterbildungsordnung der DPG erfolgreich abgeschlossen haben.

2. Personen mit einer anderen psychoanalytischen Aus- oder Weiterbildung, z.B. nach der Aus- und Weiterbildungsordnung der DGPT oder anderer psychoanalytischer Gesellschaften.

3. Personen, die an der Aus- oder Weiterbildung am PIZ Hannover teilgenommen haben und den Zusatztitel Psychoanalyse oder die Approbation als Psychologischer Psychotherapeut nachweisen können.

4. Personen, die einen Abschluss in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie am oder in Kooperation mit dem PIZ Hannover erworben haben, in Ausnahme darüber hinaus auch als Einzelfallentscheidung bei überregionalem Antragssteller.

5. Bereits bestehende ordentliche Mitgliedschaften erhalten Bestandsschutz und dieser endet nur bei Kündigung des Mitgliedes, Ausschluss oder Tod.

Außerordentliche Mitglieder können Aus- und Weiterbildungsteilnehmer ab dem 3. Semester für die Dauer ihres Status als Teilnehmer an der Aus- und Weiterbildung des PIZ Hannover werden.

Fördernde Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, denen die wissenschaftliche oder wirtschaftliche Förderung der Ziele des PIZ Hannover ein Anliegen ist.

Ehrenmitglieder können Personen werden, die sich in besonderer Weise für die Ziele des PIZ Hannover eingesetzt haben.

Über Aufnahmeanträge gemäß § 4.1 und § 5 entscheidet der Vorstand, über alle anderen die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes.

Die Mitgliedschaft endet durch

a) Tod.

b) Schriftliche Kündigung des Mitgliedes mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende.

c) Ausschluss, sofern ein schuldhafter Verstoß gegen die Aufgaben und Ziele des PIZ Hannover oder ein Verhalten vorliegt, das dem Ansehen des PIZ Hannover oder des Berufsstandes der Psychoanalytiker schadet, oder wenn Mitgliedsbeiträge trotz Mahnung zwei Jahre nicht entrichtet worden sind.

Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes mit Zweidrittelmehrheit.

 

d) Ruhen der Mitgliedschaft:

Während einer ruhenden Mitgliedschaft sind alle Rechte und Pflichten, die sich aus der Mitgliedschaft ergeben, auf Zeit ausgesetzt (aktives und passives Wahlrecht, Mitgliedschaft in der DPG-AG, Teilnahme an internen Veranstaltungen des Instituts, Mitgliedschaft in den Gremien und Kommissionen des Instituts, Beitragszahlungen, Lehr- und Ausbildungstätigkeiten).

1. Die Mitgliedschaft ruht aus besonderem Grund (z.B. längere Krankheit mit temporärer Erwerbsunfähigkeit) auf Antrag eines Mitglieds. Der geschäftsführende Vorstand beschließt mit einfacher Mehrheit über den Antrag. Die Mitgliedschaft ruht für ein Jahr.

2. Die Mitgliedschaft ruht auf Beschluss der Schieds- und Ausschlusskommission der Fachgesellschaften, wenn das Mitglied gröblich und vorsätzlich gegen die Interessen des Vereins und Instituts, insbesondere gegen die Satzung oder Beschlüsse ihrer Organe, verstößt oder ein Verhalten zeigt, das geeignet ist, das Ansehen des Vereins und des Instituts und seiner Mitglieder zu beeinträchtigen. Im besonderen Fall einer ruhenden Mitgliedschaft auf Beschluss der Schieds- und Ausschlusskommission ruht die Pflicht zur Beitragszahlung nicht.

a) Die Höhe der Jahresbeiträge und deren Fälligkeit werden durch Beschluss der Mitgliederversammlung festgesetzt.

b) Ehrenmitglieder und außerordentliche Mitglieder zahlen keine Beiträge.

c) Auf begründeten Antrag eines Mitglieds kann der Vorstand dessen Mitgliedsbeitrag dauernd oder vorübergehend ermäßigen.

Organe sind:

1. Die Mitgliederversammlung,

2. der Vorstand,

3. der Aus- und Weiterbildungsausschuss,

4. die Konferenz der Lehranalytiker und Lehrtherapeuten (Selbsterfahrungsleiter).

1. Die Mitgliederversammlung besteht aus den stimmberechtigten ordentlichen Mitgliedern und Ehrenmitgliedern. Die fördernden und außerordentlichen Mitglieder nehmen mit beratender Stimme teil.

2. Die Mitgliederversammlung tritt mindestens einmal im Jahr zusammen. Sie wird vom 1. Vorsitzenden wenigstens drei Wochen, bei Satzungsänderungen mindestens sechs Wochen vorher schriftlich mit der Mitteilung der Tagesordnung einberufen.

3. Auf Antrag von einem Drittel der Mitglieder des PIZ Hannover hat der 1. Vorsitzende die Mitgliederversammlung zu einer außerordentlichen Versammlung einzuberufen.

4. Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:

a) Sie nimmt die Berichte der Organe und Gremien des PIZ Hannover entgegen, diskutiert diese und fasst grundsätzliche Beschlüsse zur weiteren Arbeit des PIZ Hannover.

b) Sie nimmt den Kassenbericht entgegen und bestimmt zwei Kassenprüfer.

c) Sie entlastet die zuständigen Gremien und führt alle zwei Jahre die notwendigen Neuwahlen des Vorstandes und des Aus- und Weiterbildungsausschusses durch.

d) Sie beschließt über Neuaufnahmen gemäß § 8.

e) Sie setzt die Höhe der Mitgliedsbeiträge fest.

f) Sie beschließt über Satzungsänderungen.

g) Sie beschließt über die Auflösung des Vereins.

5. Bei Abstimmungen genügt jeweils die einfache Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten

Mitglieder, lediglich bei Satzungsänderungen, Ausschluss eines Mitgliedes und bei Abstimmung über die Auflösung des Vereins ist eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder erforderlich.

Abstimmungen sind offen, auf Verlangen eines Mitgliedes jedoch geheim.

6. Bei Belangen, welche die DPG oder die DPG–Ausbildung betreffen, entscheiden die DPG–Mitglieder mit einfacher Mehrheit. Sollte es strittig sein, was für die DPG oder die DPG–Aus- oder Weiterbildung von Belang ist, entscheiden über diese Fragestellung die DPG-Mitglieder des Vorstandes.

7. Über die Mitgliederversammlung wird ein Protokoll angefertigt, das von einem zu bestimmenden Protokollführer und dem 1. Vorsitzenden unterschrieben wird.

8. Jedes Mitglied kann bis spätestens eine Woche vor dem Tag der Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich beantragen, dass weitere Angelegenheiten nachträglich auf die Tagesordnung gesetzt werden.

Der Versammlungsleiter hat zu Beginn der Mitgliederversammlung die Tagesordnung entsprechend zu ergänzen. Über Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, die erst in der Mitgliederversammlung gestellt werden, beschließt die Mitgliederversammlung.

Zur Annahme des Antrages auf Ergänzung ist eine Mehrheit von 2/3 der Stimmen erforderlich.

Über nachträgliche oder erst in der Mitgliederversammlung gestellte Anträge kann erst in der darauffolgenden Mitgliederversammlung ein Beschluss herbeigeführt werden.

1. Den Vorstand gem. § 26 BGB (Geschäftsführender Vorstand) bilden der 1. Vorsitzende, der Leiter der DPG-Arbeitsgruppe und der Leiter des Aus- und Weiterbildungsausschusses. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Vereinsintern wird vereinbart, dass die Vertretung des 1. Vorsitzenden nur bei dessen Verhinderung erfolgen soll. Das Amt des Ersten Vorsitzenden ist an eine DPG–Mitgliedschaft gebunden. Gegenüber der DPG vertritt den Ersten Vorsitzenden ein anderes Mitglied des Vorstands gem. § 26 BGB. Der Vorstand gem. § 26 BGB führt die Geschäfte des Vereins und vertritt ihn gerichtlich nach außen.

2. Zum Erweiterten Vorstand gehören zusätzlich zum Vorstand gem. § 26 BGB der Zweite und Dritte Vorsitzende. Die Funktionen des Schriftführers und des Schatzmeisters verteilt der Erweiterte Vorstand unter sich. Er bleibt bis zur Neuwahl im Amt.

3. Die Mitglieder des Erweiterten Vorstands (1., 2. + 3. Vorsitzender – Wahl des Leiters der DPG-Arbeitsgruppe siehe § 16, Wahl des Leiters des Aus- und Weiterbildungsausschusses siehe § 14) werden in direkter Wahl in gesonderten Wahlgängen von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt.

4. Der Erweiterte Vorstand nimmt interne Führungsaufgaben wahr – darunter fallen finanzielle Angelegenheiten und die allgemeine Organisation des Instituts – er vertritt aber auch das Institut gegenüber anderen Institutionen und Fachgesellschaften.

5.  Der Erweiterte Vorstand koordiniert die Aus-, Weiter- und Fortbildungsinteressen des PIZ Hannover.

6. Der Erweiterte Vorstand bestimmt den Leiter der Ambulanz.

7. In fachlichen und personellen Belangen, welche die DPG oder die DPG–Ausbildung betreffen, entscheiden die DPG–Mitglieder im Erweiterten Vorstand mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

8. Die Vorstandsmitglieder haben Anspruch auf Ersatz ihrer baren Auslagen im Dienste des PIZ Hannover. Sie erhalten zudem zur Abgeltung der eingesetzten Arbeitszeit eine angemessene Aufwandsentschädigung, deren Höhe von der Mitgliederversammlung festgelegt wird.

1. Zum Aus- und Weiterbildungsausschuss gehören sein Leiter sowie vier weitere Mitglieder und mit beratender Stimme der Leiter der Institutsambulanz und zwei Vertreter der Aus- und Weiterbildungsteilnehmer.

2. Der Leiter des Aus- und Weiterbildungsausschusses muss DPG-Lehranalytiker sein. Dieser und die weiteren vier Mitglieder werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren aus dem Kreis der Dozenten gewählt. Von den gewählten weiteren Mitgliedern müssen zwei DPG–Mitglieder sein. Im Falle von Abstimmungen ist die einfache Mehrheit ausreichend. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Leiters des Aus- und Weiterbildungsausschusses. Die gewählten Mitglieder bleiben bis zur Neuwahl im Amt.

3. Aufgaben des Aus- und Weiterbildungsausschusses:

a) Er ist verantwortlich für die kontinuierliche Überarbeitung des Curriculums und der Aus-, Weiterbildungs- und Prüfungsordnungen, sowie die Planung und Durchführung der gesamten Aus- und Weiterbildungsarbeit.

Er berücksichtigt die Beschlüsse des Vorstandes, die Beiträge der Konferenz der Lehranalytiker und Lehrtherapeuten und der Aus- und Weiterbildungsteilnehmer.

b) Er organisiert das Procedere der Aufnahme neuer Aus- und Weiterbildungsteilnehmer und entscheidet über deren Zulassung. Die Aufnahme von Kandidaten in die DPG–Aus- oder Weiterbildung erfolgt gemäß den Richtlinien der DPG.

c) Er berät in regelmäßigen Abständen über den Stand der Aus- und Weiterbildungen der Kandidaten in Abwesenheit des jeweiligen Lehranalytikers/Lehrtherapeuten.

d) Er organisiert in enger Zusammenarbeit mit dem Leiter der Institutsambulanz die Institutsambulanz.

e) Der Aus- und Weiterbildungsausschuss erweitert sich um alle an der Aus- und Weiterbildungsarbeit beteiligten Dozenten (Dozentenkonferenz) zur Vorbereitung der Semesterprogramme und zur Beratung über Fragen von grundsätzlicher Bedeutung für die Aus- und Weiterbildungsarbeit des PIZ Hannover. Die Dozentenkonferenz gibt dem Aus- und Weiterbildungsausschuss Empfehlungen, die in diesem Gremium abgestimmt und verabschiedet werden.

f) In fachlichen und personellen Belangen, welche die DPG oder die DPG-Aus- und Weiterbildung betreffen, entscheiden die DPG-Mitglieder des Aus- und Weiterbildungsausschusses, bzw. vertretungsweise zwei weitere DPG-Mitglieder des PIZ Hannover mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der/des Vorsitzenden.

1. Die Konferenz der Lehranalytiker und Lehrtherapeuten besteht aus den DPG-Lehranalytikern, den Lehranalytikern anderer psychoanalytischer Fachgesellschaften und den Lehrtherapeuten des PIZ Hannover.

2. Die Ernennung zum DPG-Lehranalytiker erfolgt nach den Regularien der DPG: nach der Evaluation zum DPG-Lehranalytiker durch den DPG-Lehranalytiker-Beirat erfolgt die Ernennung durch den erweiterten Vorstand der DPG und die Bestätigung durch die DPG-Mitgliederversammlung.

3. Die Ernennung aller anderen Lehranalytiker erfolgt nach den Regularien ihrer Fachgesellschaften und die Ernennung der Lehrtherapeuten durch die Konferenz der Lehranalytiker und Lehrtherapeuten des PIZ Hannover.

4. Die Konferenz der Lehranalytiker und Lehrtherapeuten wählt aus ihrem Kreis einen Leiter für die Dauer von zwei Jahren. Das Amt des Leiters ist an die Anerkennung als DPG–Lehranalytiker gebunden.

4. Sie berät über Angelegenheiten der Lehranalyse / Selbsterfahrung und Supervision und gibt die Ergebnisse und ggf. Empfehlungen an den Aus- und Weiterbildungsausschuss und den Vorstand weiter.

5. Die Empfehlung an die DPG, das überregionale Verfahren zur Ernennung von DPG-Lehranalytikern in Gang zu setzen, wird von den DPG-Lehranalytikern des PIZ Hannover beschlossen.

6. Bei Belangen, welche die DPG oder die DPG–Aus- oder Weiterbildung betreffen, entscheiden die DPG–Mitglieder in der Konferenz der Lehranalytiker und Lehrtherapeuten mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Leiters der Konferenz der Lehranalytiker und Lehrtherapeuten.

1. Die DPG-Mitglieder des PIZ Hannover bilden die DPG-Arbeitsgruppe. Sie gibt sich eine Geschäftsordnung, die mit Zustimmung des Vorstands der DPG wirksam wird. Sie wählt einen Leiter für die Dauer von zwei Jahren, der die DPG-Arbeitsgruppe im Erweiterten Vorstand der DPG vertritt. Die Wahl findet im Rahmen der Mitgliederversammlung statt.

Zu den Sitzungen können entsprechend der Geschäftsordnung Gäste und ständige Gäste zugelassen werden.

2. Ihre Aufgaben sind:

a) die Vertretung der Arbeitsgruppe in der DPG entsprechend ihrer in der DPG-Satzung definierten Funktion,

b) die Fortbildung der Mitglieder und der analytisch interessierten Fachkreise,

c) die Durchführung regelmäßiger wissenschaftlicher Sitzungen.

Die Semesterversammlung besteht aus allen Teilnehmern an der Aus- und Weiterbildung des PIZ Hannover. Sie wird einberufen und geleitet durch einen der beiden für die Dauer von zwei Jahren gewählten Vertreter der Aus- und Weiterbildungskandidaten (Semestersprecher). Einer der beiden Semestersprecher muss ein Kandidat in der DPG–Aus- und Weiterbildung sein.

1. Sie berät über Fragen der Aus- und Weiterbildung und beschließt über Anträge an das Dozentenkollegium.

2. Die beiden gewählten Vertreter werden als Teilnehmer ohne Stimmrecht zu den Treffen des Dozentenkollegiums eingeladen.

3. Zum gegenseitigen Informationsaustausch kann die Semesterversammlung sich durch Einladung der an der Aus- und Weiterbildung beteiligten Dozenten, Lehranalytiker und Lehrtherapeuten erweitern. Diese nehmen an den Sitzungen mit beratender Stimme teil.

Der Vorstand kann Ausschüsse und Kommissionen für die Durchführung bestimmter Aufgaben bilden.

1. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

2. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt sein Vermögen an die Stiftung der Deutschen Psychoanalytischen Gesellschaft (DPG).

Verstößt eine Bestimmung dieser Satzung nach Auffassung des Amtsgerichts gegen geltendes, unabänderliches Recht oder macht das Amtsgericht die Eintragung des Vereins aus anderen Gründen von einer Änderung einer Bestimmung dieser Satzung abhängig, so ist der Vorstand ermächtigt, die vom Amtsgericht verlangten Änderungen vorzunehmen.

Hannover, den 03.11.2021
Der Vorstand des Lehrinstituts Hannover: Irmgard Reimer (1. Vorsitzende des PIZ Hannover)
Satzung (PDF) öffnen

Aktiv im Verein / Mitglied werden

Unser Institut lebt vom Engagement seiner Mitglieder. Ob als Dozent:in, in Arbeitsgruppen oder Gremien – wer sich aktiv einbringen möchte, findet bei uns vielfältige Möglichkeiten, das Institutsleben mitzugestalten.
Auch fördernde und außerordentliche Mitgliedschaften sind willkommen.

Warum Mitglied werden?

Mitglieder gestalten aktiv das Institut mit – in Lehre, Organisation oder Fachgruppen. Auch fördernde Mitgliedschaften unterstützen unsere Arbeit nachhaltig.

Jetzt Mitglied werden