Ausbildungsordnung
1. Zielsetzung
Die analytische und die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (AP und TFP) sind zwei aus der Psychoanalyse abgeleitete Verfahren mit jeweils eigener Methodik und Indikation. Sie auszuüben setzt eine Ausbildung in diesen
Verfahren, die Fachkunde, voraus. Der Erwerb beider Fachkunden zusammen mit der Approbation als Psychologische Psychotherapeut:in wird durch die Ausbildung am PIZ ermöglicht.
Hauptziel der Ausbildung ist es, psychoanalytische Kompetenz zu erwerben und eine psychoanalytische Haltung zu entwickeln.
Wesentlich dafür sind intellektuelle und emotionale Offenheit für das menschliche Seelenleben in seiner ganzen Komplexität, insbesondere für die bewussten und unbewussten Konflikte, Interesse an neuen Erfahrungen, wissenschaftliche
Neugier und der Wunsch, sich ein Verständnis für die Fülle des psychoanalytischen Wissens zu erarbeiten.
Durch die Ausbildung soll die Fähigkeit entwickelt werden, selbstständig und kompetent analytische und tiefenpsychologische Behandlungen durchzuführen. Im Besonderen soll erlernt werden, analytische Langzeitbehandlungen in
der Komplexität des Übertragungs- Gegenübertragungsgeschehens durchzuführen. Zur TFP zählt auch die Fähigkeit, an einem aktualisierten, fokalen Konflikt bei zeitlicher Begrenzung psychodynamisch zu arbeiten. Für beide Verfahren
gilt, dass verschiedene Perspektiven der Indikation und der Behandlungsplanung wie konfliktzentriertes Vorgehen und die Einschätzung und Balance regressiver Prozesse kompetent bedacht werden können.
2. Zugangsvoraussetzungen
Ausbildungsvoraussetzung sind ein anerkannter Hochschulabschluss mit einem Diplom oder Master in klinischer Psychologie oder einem gleichwertigen Abschluss gemäß § 5 PsychThG
3. Bestandteile und Umfang der Ausbildung
Die Ausbildung erfolgt berufsbegleitend und dauert ca 5 Jahre. Sie umfasst mindestens 4 800 Stunden, die sich gemäß der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-APrV) wie folgt zusammensetzen:
Praktische Tätigkeit: mind. 1 800 Stunden
Theoretische Ausbildung: mind. 800 Stunden
Praktische Ausbildung: Behandlung unter SV: mind. 1000 Stunden
Supervision: mind. 250 Stunden
Lehranalyse: ausbildungsbegleitend mind. 3 Stunden
Die zusätzlich zu den Mindestanforderungen zu erreichenden Stunden zählen zur „Freien Spitze“, die sich aus allen zusätzlich geleisteten Stunden – für die Erarbeitung von Anamnesen und Vorbereitung von Supervisionen und Prüfungen ( wie unter den jeweiligen Punkten angemerkt), zusätzlichen Stunden Theorie, Selbsterfahrung, Supervision und externen Fortbildungen, die in Kooperation mit dem PIZ erfolgen, wie z.B. Gruppenpsychotherapie, zusammensetzen kann.
1. Bewerbung
Interessent:innen die die unter Punkt A (2) genannten Zugangsvoraussetzungen erfüllen, können ihre Bewerbungsunterlagen über das Sekretariat des PIZ einreichen. Ein Formblatt hierzu ist auf der Homepage des PIZ zu finden oder wird auf Wunsch des Sekretariat zugesandt. Ein Antrag auf Zulassung zur Ausbildung ist jederzeit möglich. Der Beginn der Ausbildung erfolgt in der Regel im Oktober oder April eines jeden Jahres.
2. Zulassungsverfahren
Nach Eingang der Bewerbungsunterlagen werden zwei kostenpflichtige Eignungs- und Beratungsinterview durch Lehranalytiker:innen des PIZ durchgeführt. Diese Interviews haben zum Ziel, die persönliche und fachliche Eignung der
Bewerber:in zum Erlernen einer analytischen Haltung und zur Durchführung von analytischen und tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapien einzuschätzen.
Die Entscheidung über die Zulassung trifft der Weiterbildungsausschuss des PIZ auf der Grundlage der Eingangsinterviews und teilt sie der Bewerber:in schriftlich mit. Im Fall einer Ablehnung kann sich die Bewerber:in beim
zuständigen Mitglied des Weiterbildungsausschusses über die Ablehnungsgründe informieren.
3. Praktische Tätigkeit I und II. „Klinikpraktikum“
Der Baustein „Praktische Tätigkeit I und II “ gemäß § 2 PsychTh-APrV muss von den Ausbildungsteilnehmer:innen (AT) selbst organisiert werden. Das PIZ hält eine Liste geeigneter Einrichtungen vor und unterstützt die AT auf Wunsch beim Herstellen von Kontakten. Die für die Praktische Tätigkeit ausgewählte Einrichtung muss nach dem PsychThG zugelassen sein, und es muss zwischen ihr und dem Institut ein Kooperations-/Ausbildungsvertrag bestehen bzw. ein solcher vor Aufnahme der Praktischen Tätigkeit schriftlich vereinbart werden.
Die praktische Tätigkeit umfasst insgesamt 1800 Stunden und ist in Abschnitten von jeweils mindestens drei Monaten abzuleisten. Mindestens 1200 Stunden müssen an einer psychiatrisch, klinischen Einrichtung, die im Sinne des ärztlichen Weiterbildungsrechtes zur Weiterbildung für Psychiatrie und Psychotherapie zugelassen ist. Es können dort auch 1800 Stunden erfolgen. Ob diese in der Einrichtung in Teilzeit oder Vollzeit erfolgen kann, ist von der AT mit der Klinik zu vereinbaren.
Bis zu 600 Stunden können an einer von einem Sozialversicherungsträger anerkannten Einrichtung der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung, in der Praxis einer psychotherapeutisch tätigen Ärzt:in oder einer Psychologischen Psychotherapeut:in erfolgen.
Die Kliniken/ Einrichtungen sollen eine entsprechende Bescheinigung mit der Tätigkeit gemäß § 2 PsychTh-APrV über die geleisteten Stunden ausstellen, die zeitnah durch die AT im Sekretariat des PIZ vorgelegt werden müssen.
Die Institutsausbildung umfasst die unter Punkt A (3) genannten Bausteine
1. Theoretische Ausbildung
Die theoretische Ausbildung umfasst mindestens 800 Stunden. Sie beginnt im ersten Ausbildungssemester und begleitet i.d.R. den weiteren Ausbildungsverlauf.
In Vorlesungen, Seminaren und praktischen Übungen werden (gemäß §3 PsychTh-APrV) grundlegende und spezielle wissenschaftlich fundierte Kenntnisse der Psychoanalyse und ihrer Anwendung auf die analytische und tiefenpsychologisch fundierte
Psychotherapie vermittelt. Sie umfassen Persönlichkeits- und Krankheitslehre, Diagnostik und Behandlungstechnik, Entwicklungs- und Kulturtheorie und weitere Gebiete der psychoanalytischen Wissenschaft. Darüber hinaus vermitteln sie Einblick
in die Bedeutung der Nachbarwissenschaften für die Psychoanalyse.
Die Institutsveranstaltungen zur theoretischen Ausbildung finden mittwochs und freitags in der Zeit von 17.15 bis 18.45 und 19.00 bis 20.30 Uhr statt und werden im Semesterprogrammheft angekündigt. Eine regelmäßige Teilnahme ist erwünscht.
Zudem haben AT die Möglichkeit, an Theorieveranstaltungen von kooperierenden Partner des PIZ teilzunehmen. Die AT tragen selbst die Verantwortung für das Erbringen des geforderten theoretischen Ausbildungsumfangs, der im Studienbuch
zu dokumentieren ist.
2. Erstinterviews und Anamneseerhebungen
Die Durchführung von Erstinterviews und Anamneseerhebungen ist ein Meilenstein für die Zulassung zur Praktischen Ausbildung. Mit Beginn der Ausbildung kann mit der Erhebung von Erstinterviews und Anamnesen begonnen werden. Insgesamt sind
20 psychoanalytisch orientierte psychodynamische Anamnesen zu erheben und zu verfassen. Für jede abgeschlossene Anamnese werden nach der kostenpflichtigen Zweitsicht durch eine der ständigen Dozent:innen des PIZ 10 Stunden für die Ausbildung
angerechnet. Jede abgeschlossene Anamnese muss im Studienbuch dokumentiert werden. Die für die Anamnesen notwendigen Patient:innen werden den AT nach Bedarf durch die Ambulanz zugewiesen. Der genaue Ablauf, insbesondere die Möglichkeit
der Erstellung von Anamnesen im Rahmen der Kliniktätigkeit ist einem gesonderten Merkblatt geregelt.
Meilenstein 1: Mit dem Nachweis von 10 der insgesamt geforderten 20 Anamnesen sowie der Teilnahme an mindestens 8 Ambulanzkonferenzen bzw. kasuistischen Prüfungen, kann die Zulassung zum Zwischenkolloquium beantragt werden.
3. Zwischenkolloquium
Das Zwischenkolloquium ist die Voraussetzung für die Zulassung zur Praktischen Ausbildung unter Supervision (Behandlungspraktikum). Es findet in Form eines 90-minütigen, für Institutsmitglieder und Ausbildungsteilnehmer:innen geöffneten
Fachgesprächs statt.
Die Ausbildungsteilnehmer:in soll eine selbstangefertigte Anamnese vorstellen und dazu theoretische Überlegungen entwickeln. Diese können auf Krankheitsbild, die Beziehungsdynamik, Indikation oder behandlungstechnische Fragen ausgerichtet
sein.
Die Prüfung wird von einer der ständigen Dozent:innen des PIZ abgenommen oder erfolgt im Rahmen einer Ambulanzkonferenz. Für das bestandene Zwischenkolloquium werden 50 Stunden für die Ausbildung anerkannt.
Die Entscheidung über Bestehen oder Nichtbestehen erfolgt am Ende der Prüfung und wird durch den Weiterbildungsausschuss schriftlich bestätigt. Bei Nichtbestehen muss die Wiederholung des Zwischenkolloquiums spätestens nach zwei Semestern
erfolgen.
Meilenstein 2: Nach bestandenem Zwischenkolloquium wird der Ausbildungsteilnehmer:in die Zulassung zum Behandeln von Patient:innen unter Supervision erteilt. Es können nun zwei analytische und zwei tiefenpsychologisch fundierte Behandlungen unter Supervision aufgenommen werden.
Nach erfolgter Zulassung zur Behandlung unter Supervision besteht die Pflichtmitgliedschaft in der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen. Für die Meldung an die Kammer ist Sorge zu tragen.
4. Praktische Ausbildung unter Supervision (Behandlungspraktikum)
Gemäß § 4 PsychTh-APrV umfasst die Praktische Ausbildung mindestens 1000 Behandlungsstunden unter Supervision mit mindestens 10 Patientenbehandlungen sowie mindestens 250 Supervisionsstunden, von denen mindestens 160 Stunden als Einzelsupervision durchzuführen sind.
Supervisionsfrequenz:
Nach DGPT und DPG: anfangs 1 : 3, bis zum Ende 1 : 3 – 6
Nach DPG – IPV: 1 : 4
TfP: 1 : 4
Für jede Supervision wird 1 Stunde Vorbereitungszeit angerechnet, sodass insgesamt 250 Stunden Vorbereitungszeit zusätzlich angerechnet werden. Unter den mindestens 10 Behandlungsfällen müssen sich 2 analytische Langzeitpsychotherapien von mindestens 240 Stunden und mindestens 2 tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapien von mindestens 80 Stunden befinden.
Die Auswahl der Behandlungsfälle erfolgt in Absprache mit der AT über die Ambulanz des PIZ, kooperierende Institutionen oder die Praxen der Mitglieder des PIZ. Die Abrechnung der Behandlungen erfolgt über die Ambulanz des Lehrinstituts. Derzeit werden für Anamneserhebung 40 % und für Behandlungen 87,5 % der Einnahmen an die Ausbildungsteilnehmer:in ausbezahlt.
Wer später in die Fachgesellschaft DGPT/ DPG oder DPG – IPV aufgenommen werden möchte, sollte dies bei der Wahl der Supervisor*innen, insbesondere bei den analytischen Langzeitfällen berücksichtigen, da die DPG und DGPT nur von ihnen zugelassene Lehranalytiker:innen als Supervisor:innen akzeptiert.
Die Liste der für die DGPT/ DPG und die DPG -IPA zugelassenen Lehranalytiker:innen finden Sie Im Vorlesungsverzeichnis.
Meilenstein 3: Mit Beginn der Patientenbehandlung sind die Ausbildungsteilnehmer:innen verpflichtet, regelmäßig an kasuistisch-technischen Seminaren teilzunehmen. Die Seminare ermöglichen es,
sich in den Falldiskussionen in der psychotherapeutischen Arbeitsweise kennenzulernen und als Vortragende anhand der Anregungen und Beurteilungen den Entwicklungsstand der eigenen Behandlungskompetenz einzuschätzen.
Die Auswahl der Behandlungsfälle erfolgt über die Ambulanz des PIZ, kooperierende Institutionen oder die Praxen der Mitglieder des PIZ. Die Abrechnung der Behandlungen erfolgt über die Ambulanz des PIZ.
Mindestens drei Behandlungsfälle werden in kasuistischen Prüfungen bei jeweils zwei Lehranalytiker:innen dargestellt. Für diese Prüfungen werden je 50 Stunden für die Ausbildung anerkannt.
Meilenstein 4: Die TFP Kasuistik kann nach mindestens 20 Therapiestunden einer TFP Behandlung erfolgen. Wird sie bestanden, erfolgt die Zulassung zur Übernahme weiterer tiefenpsychologisch fundierter Therapien unter Supervision. Die TFP Kasuistik kann zu einem Zeitpunkt erfolgen, den die AT bestimmt, sie muss nicht die erste Kasuistik sein.
Meilenstein 5: Die erste analytische Kasuistik kann nach mindestens 80 Therapiestunden einer Behandlung vorgestellt werden. Wird sie bestanden, können weitere analytische und TFP Behandlungen unter Supervision aufgenommen werden.
Meilenstein 6: Die zweite analytische Kasuistik kann nach mindestens 160 Therapiestunden einer Behandlung vorgestellt werden.
Als Vorbereitungszeit für die Kasuistiken werden insgesamt 150 Stunden angerechnet. Für die Meldung zum Abschlussexamen bedarf es der Anerkennung aller drei Kasuistiken.Die Beurteilung über Bestehen oder Nichtbestehen erfolgt am Ende der Prüfung. Sie wird der Ausbildungsteilnehmer:in mündlich mitgeteilt und als schriftliches Votum an den Weiterbildungsausschuss weitergegeben. Bei Nichtbestehen können Kasuistiken zweimal wiederholt werden.
Nach der Approbationsprüfung können begonnene Behandlungen zu Ende geführt werden, hierbei kann eine andere Frequenz der Supervision an Absprache angemessen sein.
5. Lehranalyse
Die persönliche Analyse während der Zeit der Ausbildung ist die Lehranalyse. Sie ist grundlegender Teil der psychoanalytischen Ausbildung, die AT. In einem längeren Prozess kann die eigene unbewusste Dynamik in der Zwei-Personen-Beziehung
mit Hilfe der psychoanalytischen Methode erlebt und bearbeitet werden. Die Lehranalyse wird ausbildungsbegleitend mit mindestens 3 Wochenstunden durchgeführt. Im IPA Track besteht die Verpflichtung zu einer Lehranalyse mit 4 Wochenstunden.
Organisation der Lehranalyse: Die Ausbildungsteilnehmer:in wählt ihre Lehranalytiker:in unter den durch das PIZ anerkannten Lehranalytiker:innen aus. Zwischen der Analysand:in und der Lehranalytiker:in dürfen keine verwandtschaftlichen
Beziehungen und keine wirtschaftlichen und dienstlichen Abhängigkeiten bestehen. Lehranalytiker:innen unterliegen gegenüber dem PIZ der Schweigepflicht und bescheinigen lediglich Dauer und Stundenzahl. Sie beteiligen sich nicht an Beurteilungen
und Prüfungen ihrer Lehranalysand:innen.
Wer in die Fachgesellschaft DPG oder DGP – IPV aufgenommen werden möchte, muss die anerkannte Zugehörigkeit zur Fachgesellschaft und die Lehranalyse- Qualifikation bei der Wahl der Lehranalytiker:in berücksichtigen.
1. Schweigepflicht
Die Ausbildungsteilnehmer:innen (AT) stehen hinsichtlich aller Inhalte, die Personen – auch Patient:innen in anonymisierten Fallberichten – betreffen, unter gesetzlicher Schweigepflicht, die auch nach Beendigung der Ausbildung andauert.
2. Berufshaftpflichtversicherung
Die AT verpflichten sich, mit Beginn der Ausbildung bei Vertragsabschluss mit dem PIZ eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. ( die DGPT bietet einen Gruppenvertrag an)
3. Behandlungsraum
Die AT verpflichten sich, für das Behandlungspraktikum Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen, die professionellen Voraussetzungen entsprechen. Begrenzte Raumkapazitäten kann das PIZ in einem Nutzungsvertrag für die Dauer der Behandlungen im Rahmen der Ausbildung anbieten.
4. Dokumentation
Alle im Rahmen der Ausbildung erbrachten Leistungen sind mit Unterschriften der Ausbildungsverantwortlichen zu dokumentieren. Die Besuche der Theorieveranstaltungen am Institut sind im Studienbuch einzutragen und werden mittels Abgleich der Teilnehmerlisten anerkannt.
5. Unterbrechung der Weiterbildung
Vor Beginn des Behandlungspraktikums kann der AT bei Fortzahlung der Verwaltungspauschale, die Ausbildung für maximal 4 Semester unterbrechen. Dies ist schriftlich beim Weiterbildungsausschuss zu beantragen.
Während des Behandlungspraktikums kann die Ausbildung ebenfalls bei Bezahlung der Verwaltungspauschale für maximal 4 Semester unterbrochen werden. In der Unterbrechungszeit dürfen keine Patienten über die Ausbildungsambulanz behandelt
werden. Eine Unterbrechung ist schriftlich beim Weiterbildungsausschuss zu beantragen.
Im Examenssemester ist keine Beurlaubung möglich und die Semestergebühr ist zu entrichten.
6. Kündigung der Weiterbildung
AT können den Vertrag mit dem PIZ durch entsprechende schriftliche Mitteilung zum jeweils folgenden Semesterende kündigen. Das PIZ ist berechtigt, aus wichtigem Grund (z.B. bei sich im Ausbildungsverlauf ergebenden schwerwiegenden Bedenken hinsichtlich der persönlichen und fachlichen Eignung des Ausbildungsteilnehmers, bei grobem Verstoß gegen die Studien- bzw. die Prüfungsordnung oder bei Verstoß gegen die Berufsethik), eine Teilnehmer:in von der Ausbildung auszuschließen. Dies wird durch den Weiterbildungsausschuss in einem Gespräch und schriftlich mitgeteilt.
7. Kosten der Ausbildung, Vergütung der Behandlungsstunden und Pflichten der AT
Für die Ausbildung fallen Semestergebühren (derzeit 400 Euro pro Semester) an, welche zwei Wochen vor Semesterbeginn auf das Konto des PIZ zu überweisen sind.
Honorare für Lehranalyse / Lehrtherapie und Zweitsichten bzw. Supervisionen werden individuell mit den Lehranalytiker:innen, Lehrtherapeut:innen und Supervisor:innen vereinbart.
Pro geleisteter Anamnesesitzung erhalten die Ausbildungsteilnehmer:innen das mit den gesetzlichen Krankenkassen verhandelte Honorar abzüglich einer Verwaltungspauschale. Es werden derzeit 40% ausgezahlt. Pro geleisteter Therapiestunde
im Rahmen des Behandlungspraktikums erhalten die Ausbildungsteilnehmer:innen das mit den gesetzlichen Krankenkassen verhandelte Honorar abzüglich einer Verwaltungspauschale. Es werden derzeit 87,5% ausgezahlt.
Die Ausbildungsteilnehmer:innen müssen für jede Patient:in in jedem Quartal die Chipkarte einlesen. Eine quartalsweise Übersicht über die geleisteten Stunden ist zu erstellen und diese dem Sekretariat des PIZ spätestens am 5 Tag des
neuen Quartals zukommen zu lassen, sonst kann eine Vergütung nicht mehr erfolgen.
Als Voraussetzung für das Ablegen der Staatsprüfung sind insgesamt mindestens zehn Patient:innenbehandlungen in den verschiedenen Methoden der tiefenpsychologisch fundierten Verfahren unter Supervision durchzuführen (Kurzzeittherapie,
Fokaltherapie, tiefenpsychologisch fundierte Langzeitpsychotherapie). Mindestens vier Therapien müssen als Langzeitbehandlungen unter Supervision durchgeführt worden sein. Nach Erfüllung der Ausbildungsanforderungen, die im Studienbuch
bzw. durch Einzelbescheinigungen nachgewiesen werden, erfolgt die schriftliche Anmeldung zur Staatsprüfung.
Die Staatsprüfung umfasst den schriftlichen Teil, der jeweils im März und August abgeleistet werden kann. Die Anmeldung erfolgt über das Sekretariat des PIZ mit Abgabe der vollständigen Unterlagen drei Monate vor der schriftlichen Prüfung.
Die dargestellten Behandlungen müssen bei Prüfungsmeldung, wenn alle Pflichtstunden erfüllt sind, noch nicht vollständig abgeschlossen sein.
Schriftliche Falldarstellungen: Über 2 Behandlungen, von denen mindestens eine über eine analytische Langzeitbehandlung mit mindestens 240 Stunden sein sollte, sind längere schriftliche Falldarstellungen von ca 20-25 Seiten zu erstellen,
über vier weitere sind kurze Darstellungen erforderlich, die dann an das Landesprüfungsamt gesendet werden. Sie sollen – in kürzerer Form als die Kasuistiken – die wissenschaftlichen Erkenntnisse berücksichtigen, die Diagnostik, Indikationsstellung
und eine Evaluation der Therapieergebnisse einschließen, sowie den Behandlungsverlauf und die Behandlungstechnik in Verbindung mit der Theorie aufzeigen. Sie werden vom Supervisor unterzeichnet, wenn sie akzeptiert werden. Vier weitere
kurze Darstellungen bleiben im Sekretariat.
Für die zwei ausführliche geforderten Darstellungen werden je 50 Stunden für die Ausbildung anerkannt, für die kürzeren je 30 Stunden (insgesamt 280 Stunden). Ansonsten gelten die unter
Die weiteren Bestimmungen der Prüfung nach dem PTG entnehmen Sie der allgemeinen Approbations- und Prüfungsordnung nach dem PTG.
Für die Aufnahme als ordentliches Mitglied in PIZ ist das Bestehen der staatlichen Prüfung nach dem PTG Voraussetzung.
Abschlussexamen zur Aufnahme in Fachgesellschaft
Nach oder parallel zur Meldung der Approbationsprüfung mit Erfüllung der Voraussetzungen – Lehranalyse, theoretische und praktische Ausbildung – kann die schriftliche Meldung zum Abschlussexamen am Institut erfolgen.
Folgende Unterlagen sind bei der Meldung erforderlich:
Es kann eine der Falldarstellungen aus der PTG Prüfung sein. Dabei sollte in einem Zusatz ein Schwerpunkt erkennbar und ein Thema genannt werden, die die Falldarstellung erweitert: Aspekten der Behandlungsführung, Methoden, Interventionstechnik, störungsspezifische Gesichtspunkte, theoretische Grundlagen oder metapsychologische Überlegungen. Der Zusatz zur Falldarstellung sollte 20 Seiten nicht überschreiten.
Nach Anerkennung der schriftlichen Arbeit teilt der Weiterbildungsausschuss die Zulassung zum Abschlusskolloquium mit. Es setzt den Prüfungstermin fest und benennt einen Prüfungsausschuss. Dieser besteht aus dem Prüfungsvorsitzenden, mindestens einem weiteren Prüfer und einem Protokollführer.
Das Abschlusskolloquium dauert pro Weiterbildungsteilnehmer ca 90 Minuten. Kandidat:innen und Dozent:innen sind als Zuhörer:innen zugelassen. Bei Bestehen erhält der Bewerber eine Urkunde, die ihm den erfolgreichen Weiterbildungsabschluss und die Befähigung zur selbständigen psychoanalytischen/ tiefenpsychologisch fundierten Behandlung von Patienten bestätigt.
Dies ist Grundlage zur Bewerbung für die Mitgliedschaft in einer Fachgesellschaft, der DPG und/oder der DGPTBei Nichtbestehen kann das Abschlusskolloquium frühestens nach 6 Monaten, spätestens nach 2 Jahren wiederholt werden.
PIZ – Psychoanalyse im Zentrum Aus- und Weitebildungsstätte für analytische und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (DPG,DGPT) e.V.
AT-Ausbildungsteilnehmer:in
ZK- Zwischenkolloquium
TFP- tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
AP- analytische Psychotherapie
PA- Psychoanalyse
WTB – Weiterbildungsteilnehmer:in
LA- Lehranalytiker:in, Lehranalyse
SE -Selbsterfahrung
SV- Supervision
DPG- deutsche Psychoanalytische Gesellschaft e.V.
DGPT – deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie e.V.
IPA- International Psychoanalytic Association
PsychThG – PTG- Psychotherapeutengesetz
PsychTh-APrV- Approbations -und Prüfungsordnung des PTG
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