Was erwartet Sie in der Diagnostik?

Die psychotherapeutische Sprechstunde – ein erster Schritt zur Psychotherapie. Die gesetzlich festgelegten Psychotherapie-Richtlinien sehen vor, dass Patientinnen und Patienten vor Beginn einer Psychotherapie mindestens eine psychotherapeutische Sprechstunde in Anspruch nehmen.

Was erwartet Sie in unserer psychotherapeutischen Sprechstunde?

Im geschützten Rahmen eines Gesprächs in unserer Institutsambulanz haben Sie die Möglichkeit, über das zu berichten, was Sie belastet. Gemeinsam besprechen wir, ob Ihr beschriebenes Belastungserleben im Sinne einer psychischen Erkrankung einzuordnen ist, und welche Verdachtsdiagnose vorliegen könnte. Auf der Basis des miteinander erarbeiteten Bildes von Ihrem Anliegen oder Problem überlegen wir uns, welche Schritte für Sie als nächstes sinnvoll und hilfreich sind.

Ein Ergebnis unseres Gesprächs, in Abhängigkeit von Diagnose, Therapieempfehlung und Ihrem Behandlungswunsch, kann die Vermittlung eines Therapieplatzes bei Ärzt:innen und Psycholog:innen in fortgeschrittener psychotherapeutischer Weiterbildung an unserem Institut sein.

Sollte eine Behandlung in unserer Institutsambulanz nicht möglich sein, beraten wir Sie – bei entsprechender Indikation – ebenfalls zur Suche nach anderen Behandlungsmöglichkeiten in Tiefenpsychologisch fundierter und Analytischer Psychotherapie, oder auch zur Verhaltenstherapie, Systemischen Therapie, Traumatherapie, medizinischen Behandlung bei Psychiater:innen und in Kliniken sowie zu ergänzenden Maßnahmen außerhalb der kassenärztlichen Versorgung (wie Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen, u.ä.).

Gründe, psychotherapeutische Hilfe zu suchen, können beispielsweise sein:

  • Ängste
  • Depressionen
  • Schlafstörungen
  • Essstörungen
  • Arbeitsstörungen
  • Sexuelle Störungen
  • Abhängigkeitserkrankungen
  • Sich wiederholende Beziehungsstörungen mit Partnern, mit Kindern oder im Beruf
  • Zwangsgedanken und -handlungen (wie Angst, jemanden zu schädigen, Wasch- oder Kontrollzwänge)
  • Körperliche Beschwerden, für die Ihr Arzt keine ausreichenden körperlichen Ursachen findet: Schmerzen, Erschöpfungszustände, Bluthochdruck, Herzbeschwerden, Magenschmerzen, Durchfälle, Gelenkbeschwerden, Hauterkrankungen

Fragen zur Psychotherapie

Erstgespräch, psychotherapeutische Sprechstunde, Vorgespräch, probatorische Sitzung – was ist was?

Seit 2017 sind Psychotherapeut:innen mit Kassenzulassung in Deutschland dazu verpflichtet, sogenannte psychotherapeutische Sprechstunden anzubieten, unabhängig davon, ob sie gerade freie Therapieplätze haben oder nicht. Ihr erstes Gespräch mit der Therapeutin oder dem Therapeuten findet daher im Rahmen einer solchen Sprechstunde statt. Es dauert in der Regel 50 Minuten.

Die sogenannten probatorischen Sitzungen erfolgen, wenn Patient:in und Psychotherapeut:in darin übereingekommen sind, dass eine Psychotherapie sinnvoll und notwendig ist. Sie werden auch als Vorgespräche bezeichnet, weil hier geklärt werden sollte, welche Erwartungen beiderseits bestehen, welche Ziele mit der Therapie voraussichtlich erreichbar sind, welche Rahmenbedingungen der oder die Therapeut:in stellt und ob Sie sich damit gut aufgehoben fühlen.

Wie helfen die analytisch begründeten Psychotherapieverfahren?

Zu den psychoanalytisch begründeten Verfahren gehören u.a. die Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und die Analytische Psychotherapie. Im geschützten Rahmen einer Psychotherapie können Sie über sich und Ihr Anliegen sprechen. „Geschützt“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der oder die Therapeut:in zur Verschwiegenheit gegenüber Dritten verpflichtet ist, Sie nicht verurteilt und seine Eigeninteressen zurücknimmt. Damit wird Ihnen ein Raum eröffnet, schmerzliche oder traumatische Erfahrungen, ängstigende Gedanken und Erinnerungen, positive und negative Gefühle und Impulse dem oder der Therapeut:in und sich selbst gegenüber zuzulassen und mit Unterstützung zu regulieren.

Durch die besonderen Rahmenbedingungen dieser Gespräche können sich unbewusste Konfliktmuster in der Therapeut:in-Patient:in-Beziehung abbilden. Sie können daher erkannt, benannt und somit von dem oder der Patient:in bewusst verarbeitet werden. So können Zusammenhänge zwischen der jetzigen Störung und ihren unbewussten, verborgenen Gründen empfunden und verstanden werden, die Sie aus eigener Kraft und Willensanstrengung nicht auffinden, ertragen oder meistern konnten. Analytisch begründete Psychotherapie umfasst somit die Entwicklung neuer Lösungen und Handlungsmuster im Umgang mit sich selbst und anderen. Diese verbesserte Konfliktbewältigung führt zu einer höheren Belastbarkeit und Leistungsfähigkeit. Dass eine Psychotherapie nicht nur seelische Arbeit bedeutet, sondern auch eine Quelle neuer Kraft sein kann, ist eine bedeutsame und stärkende Erfahrung.

Wie finden Sie eine:n Psychotherapeut:in für tiefenpsychologisch fundierte oder analytische Psychotherapie?

Neben unserer Institutsambulanz helfen Ihnen

  • Ihr:e Hausärzt:in oder Fachärzt:in
  • die Psychotherapeutenkammer Niedersachsen (Links pknds.de, psych-info.de)
  • Ihre Krankenkasse
  • die Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) (LINK kvn.de) im Bereich „Patienten“ unter „Arztsuche“ und „Terminservicestelle“
  • Die Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie (DGPT) stellt auf ihrer Internetseite eine Therapeut:innen-Suche nach Postleitzahl zur Verfügung (Link https://dgpt.de/)

Wir empfehlen Ihnen, zur Anmeldung persönlich telefonisch mit dem oder der Psychotherapeut:in Kontakt aufzunehmen. Die Telefonzeiten sind in der Regel über den Anrufbeantworter zu erfahren.

Wer trägt die Kosten einer Psychotherapie?

Die gesetzlichen Krankenkassen und Beihilfestellen übernehmen die Kosten für Analytische und Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, sofern die Therapeut:innen in einem der beiden Richtlinienverfahren ausgebildet sind, im Grundberuf Ärzt:innen oder Psycholog:innen sind und bei den gesetzlichen Krankenkassen zugelassen sind. Die Vertragsregelungen der privaten Krankenkassen können davon erheblich abweichen und müssen individuell erfragt werden. Vor Beginn der verabredeten psychotherapeutischen Behandlung müssen Patient:innen einen Antrag auf Kostenübernahme bei ihrer Krankenkasse oder Beihilfe stellen. Im Falle einer Langzeittherapie muss der Antrag in einem Bericht des oder der Therapeut:in begründet werden. Anhand des Berichts beurteilt eine Gutachterin oder ein Gutachter des Kostenträgers den Antrag auf Kostenübernahme für die Psychotherapie.

Für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen gibt es speziell ausgebildete, von den Kassen zugelassene Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen. Analytische Therapie bei Paar- oder Familienkonflikten kann ebenfalls als Leistung der Krankenkassen unter Einbeziehung der entsprechenden Bezugsperson stattfinden.

Wie lange dauert eine Psychotherapie?

Die Dauer der Therapie ist individuell sehr verschieden. Sie unterscheidet sich je nach Art der psychischen Schwierigkeiten und nach dem Therapieverfahren. Grundsätzlich kann zwischen einer Kurzzeit- und einer Langzeittherapie unterschieden werden. Erstere kann einige wenige und bis zu 24 Sitzungen umfassen und Ihnen bei der Bewältigung eines umgrenzten, aktuellen Problems helfen. Manchmal wird sie auch genutzt, um sich klarer über die geeignete Form der anschließenden Langzeittherapie zu werden.

Tiefenpsychologisch fundierte und psychoanalytische Langzeittherapien dauern oftmals zweieinhalb Jahre, weil nicht nur ein aktuelles psychisches Problem mit Krankheitssymptomen bewältigt werden soll. Vielmehr werden die wiederholt im Leben auftretenden Schwierigkeiten bearbeitet, indem die zugrunde liegenden unbewussten psychischen Verarbeitungen und inneren Konflikte erkennbar und handhabbar werden.

So erreichen Sie uns

Bitte rufen Sie für die Anmeldung zur psychotherapeutischen Sprechstunde persönlich in der telefonischen Sprechzeit an:
dienstags 11:15-12:05 Uhr
mittwochs 11:15-12:05 Uhr

Sie finden uns in der Karmarschstr. 40, 30159 Hannover gegenüber vom alten Rathaus in der Innenstadt.

Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Bitte bringen Sie ihre Versichertenkarte zum Termin mit.

Leider können wir Privatversicherte nicht über unsere Institutsambulanz versorgen. Hinweise zur Psychotherapiesuche finden Sie hier ( )