
Patient:innen

Psychotherapie in unserer Institutsambulanz
An unserem Institut, einer staatlich anerkannten Weiterbildungsstätte für Psychotherapie, bilden wir Psycholog:innen und Ärzt:innen in Analytischer Psychotherapie und in Tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie aus. Im fortgeschrittenen Stadium ihrer Weiterbildung bieten diese in unserer Institutsambulanz psychotherapeutische Behandlungen an.
Die Therapie kann als Kurzzeittherapie oder Langzeittherapie in Tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie oder Analytischer Psychotherapie erfolgen. Dabei sind unsere Psychotherapeut:innen verpflichtet, den therapeutischen Prozess regelmäßig mit dafür qualifizierten, erfahrenen Psychotherapeut:innen zu reflektieren (= Supervision).
Bevor eine Therapie beginnen kann, ist eine psychotherapeutische Einschätzung darüber notwendig, welche Art psychischer Beeinträchtigung vorliegt (= Diagnostik) und welche Behandlung empfohlen wird (= Indikation). Dies geschieht in unserer psychotherapeutischen Sprechstunde und gegebenenfalls in weiteren Vorgesprächen.

Diagnostik

Psychotherapie im PIZ
Was erwartet Sie in der Diagnostik?

Was erwartet Sie in unserer psychotherapeutischen Sprechstunde?
Gründe, psychotherapeutische Hilfe zu suchen, können beispielsweise sein:
- Ängste
- Depressionen
- Schlafstörungen
- Essstörungen
- Arbeitsstörungen
- Sexuelle Störungen
- Abhängigkeitserkrankungen
- Sich wiederholende Beziehungsstörungen mit Partner:innen, mit Kindern oder im Beruf
- Zwangsgedanken und -handlungen (wie Angst, jemanden zu schädigen, Wasch- oder Kontrollzwänge)
- Körperliche Beschwerden, für die Ihre Ärzt:innen keine ausreichenden körperlichen Ursachen finden: Schmerzen, Erschöpfungszustände, Bluthochdruck, Herzbeschwerden, Magenschmerzen, Durchfälle, Gelenkbeschwerden, Hauterkrankungen

Analytische Psychotherapie (AP)
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (TfP)


Tiefenpsychologisch fundierte Gruppenpsychotherapie
Fragen zur Psychotherapie
Erstgespräch, psychotherapeutische Sprechstunde, Vorgespräch, probatorische Sitzung – was ist was?
Seit 2017 sind Psychotherapeut:innen mit Kassenzulassung in Deutschland dazu verpflichtet, sogenannte psychotherapeutische Sprechstunden anzubieten – unabhängig davon, ob sie aktuell freie Therapieplätze haben oder nicht. Das erste Gespräch mit der Therapeutin oder dem Therapeuten findet daher im Rahmen einer solchen Sprechstunde statt und dauert in der Regel 50 Minuten.
Die sogenannten probatorischen Sitzungen finden statt, wenn Patient:in und Psychotherapeut:in übereinkommen, dass eine Psychotherapie sinnvoll und notwendig ist. Sie werden auch als Vorgespräche bezeichnet, da hier geklärt werden sollte, welche Erwartungen auf beiden Seiten bestehen, welche Ziele mit der Therapie voraussichtlich erreichbar sind, welche Rahmenbedingungen der oder die Therapeut:in vorgibt – und ob Sie sich damit gut aufgehoben fühlen.
Wie helfen die analytisch begründeten Psychotherapieverfahren?
Zu den psychoanalytisch begründeten Verfahren gehören unter anderem die Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und die Analytische Psychotherapie. Im geschützten Rahmen einer Psychotherapie können Sie über sich und Ihr Anliegen sprechen. „Geschützt“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass Therapeut:innen zur Verschwiegenheit gegenüber Dritten verpflichtet sind, Sie nicht verurteilen und eigene Interessen zurückstellen. Dadurch entsteht ein Raum, in dem Sie schmerzliche oder traumatische Erfahrungen, ängstigende Gedanken und Erinnerungen sowie positive und negative Gefühle und Impulse sich selbst und dem oder der Therapeut:in gegenüber zulassen und mit Unterstützung regulieren können.
Durch die besonderen Rahmenbedingungen dieser Gespräche können sich unbewusste Konfliktmuster in der Beziehung zwischen Patient:in und Therapeut:in abbilden. Diese Muster können erkannt, benannt und somit von der Patientin oder dem Patienten bewusst verarbeitet werden. Auf diese Weise lassen sich Zusammenhänge zwischen der aktuellen psychischen Belastung und ihren unbewussten, verborgenen Ursachen erkennen – Zusammenhänge, die allein durch Willenskraft nicht zugänglich oder bewältigbar waren.
Analytisch begründete Psychotherapie ermöglicht so die Entwicklung neuer Lösungen und Handlungsmuster im Umgang mit sich selbst und anderen. Diese verbesserte Konfliktbewältigung führt zu einer höheren psychischen Belastbarkeit und Leistungsfähigkeit. Dass Psychotherapie nicht nur seelische Arbeit bedeutet, sondern auch eine Quelle neuer Kraft sein kann, ist eine bedeutsame und stärkende Erfahrung.
Wie finden Sie eine:n Psychotherapeut:in für tiefenpsychologisch fundierte oder analytische Psychotherapie?
Neben unserer Institutsambulanz unterstützen Sie bei der Suche nach einem Therapieplatz folgende Anlaufstellen:
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Ihr:e Hausärzt:in oder Fachärzt:in
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Die Psychotherapeutenkammer Niedersachsen
(z. B. über pknds.de oder psych-info.de) -
Ihre Krankenkasse
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Die Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) unter kvn.de im Bereich „Patienten“ > „Arztsuche“ und „Terminservicestelle“
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Die Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie (DGPT), die auf ihrer Website eine Therapeut:innen-Suche nach Postleitzahl anbietet (dgpt.de)
Wir empfehlen Ihnen, zur Anmeldung persönlich telefonisch mit dem oder der Psychotherapeut:in Kontakt aufzunehmen. Die telefonischen Sprechzeiten sind in der Regel über den Anrufbeantworter zu erfahren.
Wer trägt die Kosten einer Psychotherapie?
Die gesetzlichen Krankenkassen und Beihilfestellen übernehmen die Kosten für Analytische und Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, sofern die Therapeut:innen in einem der beiden Richtlinienverfahren ausgebildet, im Grundberuf Ärzt:innen oder Psycholog:innen und bei den gesetzlichen Krankenkassen zugelassen sind.
Die Vertragsbedingungen privater Krankenkassen können davon erheblich abweichen und müssen individuell erfragt werden.
Vor Beginn der vereinbarten psychotherapeutischen Behandlung müssen Patient:innen einen Antrag auf Kostenübernahme bei ihrer Krankenkasse oder Beihilfestelle stellen. Im Falle einer Langzeittherapie muss dieser Antrag in einem Bericht des oder der Therapeut:in begründet werden. Auf Grundlage dieses Berichts beurteilt eine Gutachterin oder ein Gutachter des jeweiligen Kostenträgers den Antrag auf Übernahme der Psychotherapiekosten.
Für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen gibt es speziell ausgebildete, von den Kassen zugelassene Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen. Analytische Therapie bei Paar- oder Familienkonflikten kann ebenfalls als Leistung der Krankenkassen unter Einbeziehung der entsprechenden Bezugsperson stattfinden.
Wie lange dauert eine Psychotherapie?
Die Dauer einer Psychotherapie ist individuell sehr unterschiedlich. Sie hängt sowohl von der Art der psychischen Schwierigkeiten als auch vom gewählten Therapieverfahren ab. Grundsätzlich wird zwischen Kurzzeit- und Langzeittherapie unterschieden.
Eine Kurzzeittherapie kann wenige bis maximal 24 Sitzungen umfassen und bei der Bewältigung eines klar umrissenen, aktuellen Problems unterstützen. Sie wird mitunter auch genutzt, um herauszufinden, ob und in welcher Form eine anschließende Langzeittherapie sinnvoll ist.
Tiefenpsychologisch fundierte und analytische Langzeittherapien dauern häufig bis zu zweieinhalb Jahre. Ziel ist dabei nicht nur die Bewältigung eines aktuellen psychischen Problems mit Krankheitssymptomen, sondern vor allem die Bearbeitung wiederholt auftretender Schwierigkeiten im Leben. Diese werden dadurch zugänglich, dass die zugrunde liegenden unbewussten psychischen Verarbeitungen und inneren Konflikte erkennbar und bearbeitbar werden.

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