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1. Heros

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  • Psychoanalyse
  • Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
  • Gruppenpsychotherapie
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3. Kacheln

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Zukünftige Veranstaltungen

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Martina Mustermann

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Martina Mustermann

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4. Icon-Kacheln

5. Zitate

Stimmen aus dem Institut

Die in persönlichen Erfahrungen entstandene Leidenschaft für die Psychoanalyse ist es, die mich immer wieder an unser Institut zurückkehren lässt, um sie mit anderen zu teilen und etwas davon weiterzugeben.

Dr. med. Irmgard Reimer

1. Vorsitzende, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychoanalyse
Die in persönlichen Erfahrungen entstandene Leidenschaft für die Psychoanalyse ist es, die mich immer wieder an unser Institut zurückkehren lässt, um sie mit anderen zu teilen und etwas davon weiterzugeben. Dr. med. Irmgard Reimer 1. Vorsitzende, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychoanalyse Ich unterrichte gerne an unserem Institut, weil ich hier die Freiheit habe, analytische Themen mit Erkenntnissen aus Nachbarwissenschaften wie der Säuglingsforschung oder der Neurobiologie zu verbinden.

Dr. med. Jutta Bilger-Umland

3. Vorsitzende, Psychoanalytikerin
Ich erlebe das PIZ als ein sehr modernes und liberales Institut, fern jeglicher negativer Klischees von Psychoanalyse. Alle Mitglieder, von der Sekretärin Frau Müßner angefangen über die Kandidatensprecher bis zum Vorstand, sind hoch engagiert und immer ansprechbar selbst für die banalsten Fragen. Es herrscht eine angstfreie Zone für zum Lernen und sich ausprobieren …untereinander und auch gegenüber den Dozenten und Supervisoren.
Und ich erfahre eine enorme Unterstützung darin, die Ausbildung auch bei einer weiten Entfernung zum Institut (200 km) machbar zu machen. Danke! sind hoch engagiert und immer ansprechbar selbst für die banalsten Fragen. Es herrscht eine angstfreie Zone für zum Lernen und sich ausprobieren …untereinander und auch gegenüber den Dozenten und Supervisoren.

Stefanie Bohnstädt

umklammerte Ausbildung TFP und PA-DPG
Ich schätze die großen Mitgestaltungsmöglichkeiten am Lehrinstitut. Ich finde den finanziellen Gestaltungsrahmen gut, weil man im Verlauf die Möglichkeit hat die Ausbildung Vollzeit zu machen.

Stefanie Bohnstädt

umklammerte Ausbildung TFP und PA-DPG
Die in persönlichen Erfahrungen entstandene Leidenschaft für die Psychoanalyse ist es, die mich immer wieder an unser Institut zurückkehren lässt, um sie mit anderen zu teilen und etwas davon weiterzugeben.

Dr. med. Irmgard Reimer

1. Vorsitzende, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychoanalyse
Ich unterrichte gerne an unserem Institut, weil ich hier die Freiheit habe, analytische Themen mit Erkenntnissen aus Nachbarwissenschaften wie der Säuglingsforschung oder der Neurobiologie zu verbinden.

Dr. med. Jutta Bilger-Umland

3. Vorsitzende, Psychoanalytikerin

6. CTA

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7. Akkordeon

Fragen zur Psychotherapie

Seit 2017 sind Psychotherapeut:innen mit Kassenzulassung in Deutschland dazu verpflichtet, sogenannte psychotherapeutische Sprechstunden anzubieten – unabhängig davon, ob sie aktuell freie Therapieplätze haben oder nicht. Das erste Gespräch mit der Therapeutin oder dem Therapeuten findet daher im Rahmen einer solchen Sprechstunde statt und dauert in der Regel 50 Minuten.

Die sogenannten probatorischen Sitzungen finden statt, wenn Patient:in und Psychotherapeut:in übereinkommen, dass eine Psychotherapie sinnvoll und notwendig ist. Sie werden auch als Vorgespräche bezeichnet, da hier geklärt werden sollte, welche Erwartungen auf beiden Seiten bestehen, welche Ziele mit der Therapie voraussichtlich erreichbar sind, welche Rahmenbedingungen der oder die Therapeut:in vorgibt – und ob Sie sich damit gut aufgehoben fühlen.

Zu den psychoanalytisch begründeten Verfahren gehören unter anderem die Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und die Analytische Psychotherapie. Im geschützten Rahmen einer Psychotherapie können Sie über sich und Ihr Anliegen sprechen. „Geschützt“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass Therapeut:innen zur Verschwiegenheit gegenüber Dritten verpflichtet sind, Sie nicht verurteilen und eigene Interessen zurückstellen. Dadurch entsteht ein Raum, in dem Sie schmerzliche oder traumatische Erfahrungen, ängstigende Gedanken und Erinnerungen sowie positive und negative Gefühle und Impulse sich selbst und dem oder der Therapeut:in gegenüber zulassen und mit Unterstützung regulieren können.

Durch die besonderen Rahmenbedingungen dieser Gespräche können sich unbewusste Konfliktmuster in der Beziehung zwischen Patient:in und Therapeut:in abbilden. Diese Muster können erkannt, benannt und somit von der Patientin oder dem Patienten bewusst verarbeitet werden. Auf diese Weise lassen sich Zusammenhänge zwischen der aktuellen psychischen Belastung und ihren unbewussten, verborgenen Ursachen erkennen – Zusammenhänge, die allein durch Willenskraft nicht zugänglich oder bewältigbar waren.

Analytisch begründete Psychotherapie ermöglicht so die Entwicklung neuer Lösungen und Handlungsmuster im Umgang mit sich selbst und anderen. Diese verbesserte Konfliktbewältigung führt zu einer höheren psychischen Belastbarkeit und Leistungsfähigkeit. Dass Psychotherapie nicht nur seelische Arbeit bedeutet, sondern auch eine Quelle neuer Kraft sein kann, ist eine bedeutsame und stärkende Erfahrung.

Neben unserer Institutsambulanz unterstützen Sie bei der Suche nach einem Therapieplatz folgende Anlaufstellen:

  • Ihr:e Hausärzt:in oder Fachärzt:in

  • Die Psychotherapeutenkammer Niedersachsen
    (z. B. über pknds.de oder psych-info.de)

  • Ihre Krankenkasse

  • Die Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) unter kvn.de im Bereich „Patienten“ > „Arztsuche“ und „Terminservicestelle“

  • Die Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie (DGPT), die auf ihrer Website eine Therapeut:innen-Suche nach Postleitzahl anbietet (dgpt.de)

Wir empfehlen Ihnen, zur Anmeldung persönlich telefonisch mit dem oder der Psychotherapeut:in Kontakt aufzunehmen. Die telefonischen Sprechzeiten sind in der Regel über den Anrufbeantworter zu erfahren.

Die gesetzlichen Krankenkassen und Beihilfestellen übernehmen die Kosten für Analytische und Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, sofern die Therapeut:innen in einem der beiden Richtlinienverfahren ausgebildet, im Grundberuf Ärzt:innen oder Psycholog:innen und bei den gesetzlichen Krankenkassen zugelassen sind.

Die Vertragsbedingungen privater Krankenkassen können davon erheblich abweichen und müssen individuell erfragt werden.

Vor Beginn der vereinbarten psychotherapeutischen Behandlung müssen Patient:innen einen Antrag auf Kostenübernahme bei ihrer Krankenkasse oder Beihilfestelle stellen. Im Falle einer Langzeittherapie muss dieser Antrag in einem Bericht des oder der Therapeut:in begründet werden. Auf Grundlage dieses Berichts beurteilt eine Gutachterin oder ein Gutachter des jeweiligen Kostenträgers den Antrag auf Übernahme der Psychotherapiekosten.

Für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen gibt es speziell ausgebildete, von den Kassen zugelassene Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen. Analytische Therapie bei Paar- oder Familienkonflikten kann ebenfalls als Leistung der Krankenkassen unter Einbeziehung der entsprechenden Bezugsperson stattfinden.

Die Dauer einer Psychotherapie ist individuell sehr unterschiedlich. Sie hängt sowohl von der Art der psychischen Schwierigkeiten als auch vom gewählten Therapieverfahren ab. Grundsätzlich wird zwischen Kurzzeit- und Langzeittherapie unterschieden.

Eine Kurzzeittherapie kann wenige bis maximal 24 Sitzungen umfassen und bei der Bewältigung eines klar umrissenen, aktuellen Problems unterstützen. Sie wird mitunter auch genutzt, um herauszufinden, ob und in welcher Form eine anschließende Langzeittherapie sinnvoll ist.

Tiefenpsychologisch fundierte und analytische Langzeittherapien dauern häufig bis zu zweieinhalb Jahre. Ziel ist dabei nicht nur die Bewältigung eines aktuellen psychischen Problems mit Krankheitssymptomen, sondern vor allem die Bearbeitung wiederholt auftretender Schwierigkeiten im Leben. Diese werden dadurch zugänglich, dass die zugrunde liegenden unbewussten psychischen Verarbeitungen und inneren Konflikte erkennbar und bearbeitbar werden.

Vorstellung des Lehrkörpers

In Klammern nach dem Namen finden sich die Mitgliedschaften. Dabei steht 

 • DPG für die Deutsche Psychoanalytische Gesellschaft,

 • DGPT für die Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie,

 • IPA für die International Psychoanalytic Association und

 • DGPM für die  Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Medizin und Ärztliche Psychotherapie.

Für Kandidat:innen wichtig:
Wenn Sie nach der Approbation und dem Institutsabschluss Mitglied in einer der wissenschaftlichen Fachgesellschaften (DPG, IPA, DGPT) werden möchten, achten Sie bitte bereits zu Beginn Ihrer Aus-/Weiterbildung darauf, dass dafür Lehranalyse/Lehrtherapie und Supervision bei Lehranalytiker:innen/Lehrtherapeut:innen und Supervisor:innen dieser Fachgesellschaften erforderlich sind.

Supervisorin und Lehrtherapeutin für TP (DGPT)
Supervisorin und Lehranalytikerin für AP (DPG, IPA, DGPT)

Ermächtigt durch die Ärztekammer für die ärztliche Weiterbildung als:
Supervisorin und Lehranalytikerin für AP

Quantelholz 36 B, 30419 Hannover
tel: 0511/2717003

Wedekindplatz 3, 30161 Hannover
tel: 0511/59100548

Supervisor und Lehrtherapeut für TP (DGPT)
Supervisor und Lehranalytiker für AP (DPG, DGPT)

Haeckelstr. 2A, 30173 Hannover
tel: 0176 221 333 22

Supervisorin und Lehrtherapeutin für TP (DGPT)

Ermächtigt durch die Ärztekammer für die ärztliche Weiterbildung als:
Supervisorin und Lehrtherapeutin für TP

Gartenheimstr. 31c, 30659 Hannover
tel: 0151 50 30 64 04

Supervisorin und Lehrtherapeutin für TP (PIZ)
Supervisorin und Lehrtherapeutin für AP (DPG)

Am Holzgraben, 30161 Hannover
tel: 0511/908 809 79

Supervisor und Lehrtherapeut für TP (PIZ)

Ermächtigt durch die Ärztekammer für die ärztliche Weiterbildung als:
Supervisor und Lehrtherapeut für TP

Podbielskistr. 249, 30655 Hannover

Supervisor und Lehrtherapeut für TP (DGPT)
Supervisor und Lehranalytiker für AP (DGPT)

Ermächtigt durch die Ärztekammer für die ärztliche Weiterbildung als:
Supervisor und Lehrtherapeut für TP
Supervisor und Lehranalytiker für AP

Ferdinand-Wallbrecht-Str. 34, 30163 Hannover
tel: 0511/3949114

Supervisorin und Lehrtherapeutin für TP (DGPT)
Supervisorin und Lehranalytikerin für AP (DPG, IPA, DGPT)

Ermächtigt durch die Ärztekammer für die ärztliche Weiterbildung als:
Supervisorin und Lehrtherapeutin für TP
Supervisorin und Lehranalytikerin für AP

Höltystrasse 20, 30171 Hannover
tel: 0172 6941 222

Karmarschstr. 40, 30159 Hannover

Supervisorin und Lehrtherapeutin für TP (PIZ)

Am kleinen Felde 17, 30167 Hannover
tel: 0511/64719821

Marienstr. 32, 30171 Hannover
 tel: 0157 8872 4875

Herrenhäuser Kirchweg 10, 30167 Hannover

Supervisorin und Lehrtherapeutin für TP (PIZ)
Supervisorin und Lehranalytikerin für AP (DPG)

Brüggefeldweg 30 A, 48161 Münster

Ferdinand-Wallbrecht-Str. 20, 30163 Hannover

Supervisorin und Lehrtherapeutin für TP (PIZ)

Gretchenstr. 25, 30161 Hannover
tel: 0511/87945080

Supervisorin und Lehrtherapeutin für TP (PIZ)
Supervisorin und Lehranalytikerin für AP (DPG, IPA)

Ermächtigt durch die Ärztekammer für die ärztliche Weiterbildung als:
Supervisorin und Lehrtherapeutin für TP
Supervisorin und Lehranalytikerin für AP

Podbielskistr. 38, 30177 Hannover
tel: 0511/665849

tel: 0157 36443852

Supervisorin für TP und AP (DGPT) in Hannover

Rheinstrasse 41, 12161 Berlin
tel: 030/30648914

Linden, Hannover

Supervisorin und Lehrtherapeutin für TP (PIZ)
Supervisorin und Lehranalytikerin für AP (DPG, IPA)

Schürhornweg 36, 33649 Bielefeld
tel: 0521/9146500

Supervisorin und Lehrtherapeutin für TP (DGPT)
Supervisorin und Lehranalytikerin für AP (DGPT)

Ermächtigt durch die Ärztekammer für die ärztliche Weiterbildung als:
Supervisorin und Lehrtherapeutin für TP, auch für Gruppen
Supervisorin und Lehranalytikerin für AP

Dieter-Oesterlen-Weg 57, 30559 Hannover
tel: 0511/2154405

Haeckelstr. 2a, 30173 Hannover
tel: 0511/59106946

Supervisor und Lehrtherapeut für TP (DGPT)
Supervisor und Lehranalytiker für AP (DGPT)

Ermächtigt durch die Ärztekammer für die ärztliche Weiterbildung als:
Supervisor und Lehrtherapeut für TP
Supervisor und Lehranalytiker für AP

Lindener Marktplatz 2, 30449 Hannover
tel: 0511/8993425

Supervisor und Lehrtherapeut für TP (PIZ)
Supervisor und Lehranalytiker für AP (DPG, IPA)

Grüner Weg 36, 48329 Havixbeck
tel: 02507/570559

Supervisorin und Lehrtherapeutin für TP (PIZ)
Supervisorin und Lehranalytikerin für AP (DPG)

Große Kurfürstenstr. 15, 33615 Bielefeld
tel: 0521/122981

Supervisorin und Lehrtherapeutin für TP (DGPT)
Supervisorin und Lehranalytikerin für AP (DGPT)

Ermächtigt durch die Ärztekammer für die ärztliche Weiterbildung als:
Supervisorin und Lehrtherapeutin für TP, auch Gruppen 
Supervisorin und Lehranalytikerin für AP

Lindener Marktplatz 2, 30449 Hannover
tel: 0511/8993424

Supervisor und Lehrtherapeut für TP (DGPT)
Supervisor und Lehranalytiker für AP (DPG, IPA, DGPT) und Gruppenlehranalytiker (D3G)

Höltystr. 20, 30171 Hannover
tel: 0511/3884042

Supervisor und Lehrtherapeut für TP (PIZ)
Supervisor und Lehranalytiker für AP (DPG, IPA)

Ermächtigt durch die Ärztekammer für die ärztliche Weiterbildung als:
Supervisor und Lehrtherapeut für TP, auch Balintgruppe
Supervisor und Lehranalytiker für AP

Podbielskistraße 38, 30177 Hannover

Königstr. 9, 30175 Hannover
tel: 0511/98756851

Supervisor für TP (DGPT)
Supervisor und Lehranalytiker für AP (DPG, DGPT)

Ermächtigt durch die Ärztekammer für die ärztliche Weiterbildung als:
Supervisor für TP, auch Balintgruppen (DBG)
Supervisor und Lehranalytiker für AP

Stiftstr. 19 D, 31515 Wunstorf
tel: 05031/779302

Rühmkorffstraße 12, 30163 Hannover
tel: 0511/47261532

Supervisorin und Lehrtherapeutin für TP (DGPT)
Supervisorin und Lehranalytikerin für AP (DGPT)

Ermächtigt durch die Ärztekammer für die ärztliche Weiterbildung als:
Supervisorin und Lehrtherapeutin für TP, auch für Gruppen
Supervisorin und Lehranalytikerin für AP

Fallingbosteler Str. 2, 30900 Wedemark
tel: 05130/790516

Supervisorin und Lehrtherapeutin für TP (DGPT)
Supervisorin und Lehranalytikerin für AP (DPG, IPA, DGPT)

Ermächtigt durch die Ärztekammer für die ärztliche Weiterbildung als:
Supervisorin und Lehrtherapeutin für TP
Supervisorin und Lehranalytikerin für AP

Jägerstr. 24, 31303 Burgdorf – Ehlershausen
tel: 0151 1523 8824

Supervisorin und Lehrtherapeutin für TP (DGPT)
Supervisorin und Lehranalytikerin für AP (DGPT)

Ermächtigt durch die Ärztekammer für die ärztliche Weiterbildung als:
Supervisorin und Lehrtherapeutin für TP,
Supervisorin und Lehranalytikerin für AP, auch Selbsterfahrung in der Gruppe

Am Schatzkampe 1, 30161 Hannover
tel: 0511/666284

Supervisorin und Lehrtherapeutin für TP (DGPT)
Supervisorin und Lehranalytikerin für AP (DPG, IPA, DGPT)

Ermächtigt durch die Ärztekammer für die ärztliche Weiterbildung als:
Supervisorin und Lehrtherapeutin für TP
Supervisorin und Lehranalytikerin für AP

Höltystr. 30, 30171 Hannover
tel: 0511/89935622

Supervisorin und Lehrtherapeutin für TP (DGPT)
Supervisorin und Lehranalytikerin für AP (DGPT)

Lönsstr. 2, 30175 Hannover
tel: 0511/6909117

Supervisorin und Lehrtherapeutin für TP (PIZ)
Supervisorin und Lehranalytikerin für AP (DPG, IPA)

Friesenstr. 24 A, 30161 Hannover
tel: 0511/39718761

Supervisor und Lehrtherapeut für TP (DGPT)
Supervisor und Lehranalytiker für AP (DPV, IPA, DGPT)

Paracelsus Klinikum, Empterweg 5, 49152 Bad Essen

Supervisor und Lehrtherapeut für TP (DGPT)
Supervisor und Lehranalytiker für AP (DGPT)

Ermächtigt durch die Ärztekammer für die ärztliche Weiterbildung als:
Supervisor und Lehrtherapeut für TP

Lindenstr. 40, 29223 Celle
tel: 05141/3084298

Supervisor und Lehrtherapeut für TP (PIZ)

Buchholzer Str. 7 C, 30627 Hannover
tel: 0511/9585880

Kirchröder Str. 19, 30625 Hannover
tel: 0511/37353184

8. Text-Sections

Was erwartet Sie in unserer psychotherapeutischen Sprechstunde?

Im geschützten Rahmen eines Gesprächs in unserer Institutsambulanz haben Sie die Möglichkeit, über das zu berichten, was Sie belastet. Gemeinsam besprechen wir, ob Ihr beschriebenes Belastungserleben im Sinne einer psychischen Erkrankung einzuordnen ist, und welche Verdachtsdiagnose vorliegen könnte. Auf der Basis des miteinander erarbeiteten Bildes von Ihrem Anliegen oder Problem überlegen wir uns, welche Schritte für Sie als nächstes sinnvoll und hilfreich sind.
Ein Ergebnis unseres Gesprächs, in Abhängigkeit von Diagnose, Therapieempfehlung und Ihrem Behandlungswunsch, kann die Vermittlung eines Therapieplatzes bei Ärzt:innen und Psycholog:innen in fortgeschrittener psychotherapeutischer Weiterbildung an unserem Institut sein.
Sollte eine Behandlung in unserer Institutsambulanz nicht möglich sein, beraten wir Sie – bei entsprechender Indikation – ebenfalls zur Suche nach anderen Behandlungsmöglichkeiten in Tiefenpsychologisch fundierter und Analytischer Psychotherapie, oder auch zur Verhaltenstherapie, Systemischen Therapie, Traumatherapie, medizinischen Behandlung bei Psychiater:innen und in Kliniken sowie zu ergänzenden Maßnahmen außerhalb der kassenärztlichen Versorgung (wie Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen, u.ä.).

Gründe, psychotherapeutische Hilfe zu suchen, können beispielsweise sein:

  • Ängste
  • Depressionen
  • Schlafstörungen
  • Essstörungen
  • Arbeitsstörungen
  • Sexuelle Störungen
  • Abhängigkeitserkrankungen
  • Sich wiederholende Beziehungsstörungen mit Partner:innen, mit Kindern oder im Beruf
  • Zwangsgedanken und -handlungen (wie Angst, jemanden zu schädigen, Wasch- oder Kontrollzwänge)
  • Körperliche Beschwerden, für die Ihre Ärzt:innen keine ausreichenden körperlichen Ursachen finden: Schmerzen, Erschöpfungszustände, Bluthochdruck, Herzbeschwerden, Magenschmerzen, Durchfälle, Gelenkbeschwerden, Hauterkrankungen

Kooperierende Kliniken für Aus- und Weiterbildungen

Klinikum der Region Hannover (KRH)

Klinikum Wahrendorff

Rehaklinik Fallingbostel

Burghofklinik Rinteln

Ameosklinikum Hildesheim

Gremien

Aus- und Weiterbildungsausschuss

Der Aus- und Weiterbildungsausschuss (AWBA) ist das zentrale Gremium für alle Fragen und Entscheidungen, die die Aus- und Weiterbildung und die Kandidat:innen betreffen.

Leitung: Gertrud Corman-Bergau

Mitglieder: Jennifer Browne, Steffen Burghardt, Adnan Sinan Özdogan

Kandidat:innenvertretung

Sarah Engelmann, Franziska Findling, Katrin Kossow, Reimar Möller, Sandra Stricker, Victoria Zenß

Konferenz der Lehranalytiker:innen und Lehrtherapeut:innen

Die Konferenz der Lehranalytiker:innen und Lehrtherapeut:innen beschäftigt sich mit den Themen und Fragen, die die Selbsterfahrung und Supervision am Institut betreffen.

Leitung: Heinz Noltensmeier

Mitglieder: Birgit Albert, Georg Baumann, Jutta Bilger-Umland, Steffen Burghardt, Dietrich Braun, Norbert Christoff, Gertrud Corman-Bergau, Anna-Sophie Ellinghausen, Dorothee von Ekesparre, Cornelia Hartmann-Jansen, Andrea Hartwig, Lore Hemprich, Monika Krimmer, Martin Lackner, Ludwig Lewandowski, Adelheid Lindemann, Gerlinde Lühert, Karl Oeter, Karsten Peters, Gabriele Pöttgen-Havekost, Irmgard Reimer, Christa Rhode-Dachser, Uta Scheferling, Ruth Schulz-Jagutis, Betina Schumann, Norbert Tameling

DPG – Arbeitsgruppe

Die DPG – AG ist die Arbeitsgruppe aller Institutsmitglieder, die der DPG angehören und dient dem kollegialen Austausch, der Beteiligung an der Gestaltung des Institutslebens und der fachlichen Fortbildung.

Leitung: Uta Scheferling

AG Semesterprogramm und Curriculum

Leitung: Andrea Hartwig

Mitglieder: Adnan Sinan Özdogan, Ilka Schröder, Sarah Engelmann, Simon König (in Elternzeit)

AK für Psychotherapieweiterbildung an den Kliniken

Der Arbeitskreis organisiert Weiterbildungsangebote unserer Mitglieder an den kooperierenden Kliniken.

Leitung: Martin Hartmann, Karsten Peters

Unsere Geschichte

1951

Nach dem Vorbild der „Child Guidance Clinic“ in London war 1951 das „Psychotherapeutische Institut mit Erziehungsberatungsstelle für das Land Niedersachsen“ gegründet worden, dessen Mitarbeiter:innen die Arbeit um eine Aus- und Weiterbildung in psychoanalytischer Psychotherapie für die Behandlung erwachsener Patient:innen erweiterten.

1961

Seit 1961 besteht ein curricular gestalteter Ausbildungsgang für Ärzt:innen und Psycholog:innen.

1978

Seit 1978 kooperiert das Lehrinstitut mit der Medizinischen Hochschule Hannover in der psychotherapeutischen Weiterbildung für Ärzt:innen und psychotherapeutischen Ausbildung von Psycholog:innen.

1982

Es ist seit 1982 als Ausbildungsstätte für Diplom -Psycholog:innen durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) anerkannt.

1999

und 1999 erfolgte die staatliche Anerkennung als Ausbildungsstätte für Psychologische Psychotherapeut:innen nach dem Psychotherapeutengesetz (PTG).

2000

Die Anerkennung der Weiterbildung für Ärzt:innen durch die Ärztekammer Niedersachsen erfolgte im Jahr 2000.

2009

Seit 2009 bietet das Institut einen eigenständigen Ausbildungszweig für tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie an, des Weiteren psychotherapeutische Fortbildungen an den umliegenden psychiatrischen Kliniken.

2010

Das Lehrinstitut für Psychoanalyse und Psychotherapie Hannover e. V. war zunächst ein DPG-assoziiertes freies Institut und wurde 2010 ein DPG-Institut.

2020 – heute

Seit Beginn des Jahres 2020 hat das Lehrinstitut eigene Räume im Zentrum Hannovers in der Karmarschstrasse 40 gemietet und sich 2021 umbenannt in „Psychoanalyse im Zentrum – PIZ – Aus- und Weiterbildungsstätte für psychoanalytische und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie Hannover e. V. (DPG, DGPT)“.

Die Satzung des Vereins „Psychoanalyse im Zentrum – PIZ Aus- und Weiterbildungsstätte für psychoanalytische und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie Hannover e.V. (DPG, DGPT)“

1. Der Verein führt den Namen “ Psychoanalyse im Zentrum – PIZ Aus- und Weiterbildungsstätte für psychoanalytische und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie Hannover e.V. (DPG, DGPT)“ (im Folgenden „PIZ Hannover“ genannt). Er ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Hannover eingetragen.

2. Der Verein hat seinen Sitz in Hannover.

3. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

1. Zweck des Vereins ist die Aus-, Weiter- und Fortbildung in Psychoanalyse und Psychotherapie, die Verbreitung psychoanalytischen Wissens, die Förderung der Wissenschaft und Forschung und die Weiterentwicklung psychoanalytischer Behandlungsverfahren im Bereich der Psychoanalyse und Psychotherapie.

2. Das PIZ Hannover erfüllt diese Ziele unter anderem durch:

a) Durchführung von Lehrveranstaltungen, Seminaren und Kursen in der Aus-, Weiter- und Fortbildung in Psychoanalyse sowie analytischer und tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie gemäß den Richtlinien der „Deutschen Psychoanalytischen Gesellschaft e. V. (DPG)“, der Deutschen Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie e. V. (DGPT) sowie den Weiterbildungsrichtlinien der Ärztekammer Niedersachen und den Bestimmungen des Psychotherapeutengesetzes (PTG).

b) Beratung und Behandlung von Patienten im Rahmen der Aus- und Weiterbildung in der Institutsambulanz.

c) Wissenschaftliche Studien, Veröffentlichungen und Tagungen.

d) Vertretung der Interessen der Mitglieder.

e) Öffentlichkeitsarbeit.

3. Das PIZ Hannover verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

4. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.

5. Der Verein darf keine Personen durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Unterstützungen, Zuwendungen oder Vergütungen begünstigen.

6. Die Institutsmitglieder verpflichten sich, die Ethik-Leitlinien ihrer Fachgesellschaften einzuhalten.  Die DPG-Mitglieder des Instituts verpflichten sich zur Einhaltung der DPG-Ethik-Leitlinien.

Das PIZ Hannover hat

1. ordentliche,

2. außerordentliche,

3. fördernde Mitglieder,

4. Ehrenmitglieder.

Ordentliche Mitglieder können werden:

1. Personen, die ihre Aus- oder Weiterbildung zum Psychoanalytiker am PIZ Hannover nach der Aus- und Weiterbildungsordnung der DPG erfolgreich abgeschlossen haben.

2. Personen mit einer anderen psychoanalytischen Aus- oder Weiterbildung, z.B. nach der Aus- und Weiterbildungsordnung der DGPT oder anderer psychoanalytischer Gesellschaften.

3. Personen, die an der Aus- oder Weiterbildung am PIZ Hannover teilgenommen haben und den Zusatztitel Psychoanalyse oder die Approbation als Psychologischer Psychotherapeut nachweisen können.

4. Personen, die einen Abschluss in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie am oder in Kooperation mit dem PIZ Hannover erworben haben, in Ausnahme darüber hinaus auch als Einzelfallentscheidung bei überregionalem Antragssteller.

5. Bereits bestehende ordentliche Mitgliedschaften erhalten Bestandsschutz und dieser endet nur bei Kündigung des Mitgliedes, Ausschluss oder Tod.

Außerordentliche Mitglieder können Aus- und Weiterbildungsteilnehmer ab dem 3. Semester für die Dauer ihres Status als Teilnehmer an der Aus- und Weiterbildung des PIZ Hannover werden.

Fördernde Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, denen die wissenschaftliche oder wirtschaftliche Förderung der Ziele des PIZ Hannover ein Anliegen ist.

Ehrenmitglieder können Personen werden, die sich in besonderer Weise für die Ziele des PIZ Hannover eingesetzt haben.

Über Aufnahmeanträge gemäß § 4.1 und § 5 entscheidet der Vorstand, über alle anderen die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes.

Die Mitgliedschaft endet durch

a) Tod.

b) Schriftliche Kündigung des Mitgliedes mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende.

c) Ausschluss, sofern ein schuldhafter Verstoß gegen die Aufgaben und Ziele des PIZ Hannover oder ein Verhalten vorliegt, das dem Ansehen des PIZ Hannover oder des Berufsstandes der Psychoanalytiker schadet, oder wenn Mitgliedsbeiträge trotz Mahnung zwei Jahre nicht entrichtet worden sind.

Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes mit Zweidrittelmehrheit.

 

d) Ruhen der Mitgliedschaft:

Während einer ruhenden Mitgliedschaft sind alle Rechte und Pflichten, die sich aus der Mitgliedschaft ergeben, auf Zeit ausgesetzt (aktives und passives Wahlrecht, Mitgliedschaft in der DPG-AG, Teilnahme an internen Veranstaltungen des Instituts, Mitgliedschaft in den Gremien und Kommissionen des Instituts, Beitragszahlungen, Lehr- und Ausbildungstätigkeiten).

1. Die Mitgliedschaft ruht aus besonderem Grund (z.B. längere Krankheit mit temporärer Erwerbsunfähigkeit) auf Antrag eines Mitglieds. Der geschäftsführende Vorstand beschließt mit einfacher Mehrheit über den Antrag. Die Mitgliedschaft ruht für ein Jahr.

2. Die Mitgliedschaft ruht auf Beschluss der Schieds- und Ausschlusskommission der Fachgesellschaften, wenn das Mitglied gröblich und vorsätzlich gegen die Interessen des Vereins und Instituts, insbesondere gegen die Satzung oder Beschlüsse ihrer Organe, verstößt oder ein Verhalten zeigt, das geeignet ist, das Ansehen des Vereins und des Instituts und seiner Mitglieder zu beeinträchtigen. Im besonderen Fall einer ruhenden Mitgliedschaft auf Beschluss der Schieds- und Ausschlusskommission ruht die Pflicht zur Beitragszahlung nicht.

a) Die Höhe der Jahresbeiträge und deren Fälligkeit werden durch Beschluss der Mitgliederversammlung festgesetzt.

b) Ehrenmitglieder und außerordentliche Mitglieder zahlen keine Beiträge.

c) Auf begründeten Antrag eines Mitglieds kann der Vorstand dessen Mitgliedsbeitrag dauernd oder vorübergehend ermäßigen.

Organe sind:

1. Die Mitgliederversammlung,

2. der Vorstand,

3. der Aus- und Weiterbildungsausschuss,

4. die Konferenz der Lehranalytiker und Lehrtherapeuten (Selbsterfahrungsleiter).

1. Die Mitgliederversammlung besteht aus den stimmberechtigten ordentlichen Mitgliedern und Ehrenmitgliedern. Die fördernden und außerordentlichen Mitglieder nehmen mit beratender Stimme teil.

2. Die Mitgliederversammlung tritt mindestens einmal im Jahr zusammen. Sie wird vom 1. Vorsitzenden wenigstens drei Wochen, bei Satzungsänderungen mindestens sechs Wochen vorher schriftlich mit der Mitteilung der Tagesordnung einberufen.

3. Auf Antrag von einem Drittel der Mitglieder des PIZ Hannover hat der 1. Vorsitzende die Mitgliederversammlung zu einer außerordentlichen Versammlung einzuberufen.

4. Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:

a) Sie nimmt die Berichte der Organe und Gremien des PIZ Hannover entgegen, diskutiert diese und fasst grundsätzliche Beschlüsse zur weiteren Arbeit des PIZ Hannover.

b) Sie nimmt den Kassenbericht entgegen und bestimmt zwei Kassenprüfer.

c) Sie entlastet die zuständigen Gremien und führt alle zwei Jahre die notwendigen Neuwahlen des Vorstandes und des Aus- und Weiterbildungsausschusses durch.

d) Sie beschließt über Neuaufnahmen gemäß § 8.

e) Sie setzt die Höhe der Mitgliedsbeiträge fest.

f) Sie beschließt über Satzungsänderungen.

g) Sie beschließt über die Auflösung des Vereins.

5. Bei Abstimmungen genügt jeweils die einfache Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten

Mitglieder, lediglich bei Satzungsänderungen, Ausschluss eines Mitgliedes und bei Abstimmung über die Auflösung des Vereins ist eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder erforderlich.

Abstimmungen sind offen, auf Verlangen eines Mitgliedes jedoch geheim.

6. Bei Belangen, welche die DPG oder die DPG–Ausbildung betreffen, entscheiden die DPG–Mitglieder mit einfacher Mehrheit. Sollte es strittig sein, was für die DPG oder die DPG–Aus- oder Weiterbildung von Belang ist, entscheiden über diese Fragestellung die DPG-Mitglieder des Vorstandes.

7. Über die Mitgliederversammlung wird ein Protokoll angefertigt, das von einem zu bestimmenden Protokollführer und dem 1. Vorsitzenden unterschrieben wird.

8. Jedes Mitglied kann bis spätestens eine Woche vor dem Tag der Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich beantragen, dass weitere Angelegenheiten nachträglich auf die Tagesordnung gesetzt werden.

Der Versammlungsleiter hat zu Beginn der Mitgliederversammlung die Tagesordnung entsprechend zu ergänzen. Über Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, die erst in der Mitgliederversammlung gestellt werden, beschließt die Mitgliederversammlung.

Zur Annahme des Antrages auf Ergänzung ist eine Mehrheit von 2/3 der Stimmen erforderlich.

Über nachträgliche oder erst in der Mitgliederversammlung gestellte Anträge kann erst in der darauffolgenden Mitgliederversammlung ein Beschluss herbeigeführt werden.

1. Den Vorstand gem. § 26 BGB (Geschäftsführender Vorstand) bilden der 1. Vorsitzende, der Leiter der DPG-Arbeitsgruppe und der Leiter des Aus- und Weiterbildungsausschusses. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Vereinsintern wird vereinbart, dass die Vertretung des 1. Vorsitzenden nur bei dessen Verhinderung erfolgen soll. Das Amt des Ersten Vorsitzenden ist an eine DPG–Mitgliedschaft gebunden. Gegenüber der DPG vertritt den Ersten Vorsitzenden ein anderes Mitglied des Vorstands gem. § 26 BGB. Der Vorstand gem. § 26 BGB führt die Geschäfte des Vereins und vertritt ihn gerichtlich nach außen.

2. Zum Erweiterten Vorstand gehören zusätzlich zum Vorstand gem. § 26 BGB der Zweite und Dritte Vorsitzende. Die Funktionen des Schriftführers und des Schatzmeisters verteilt der Erweiterte Vorstand unter sich. Er bleibt bis zur Neuwahl im Amt.

3. Die Mitglieder des Erweiterten Vorstands (1., 2. + 3. Vorsitzender – Wahl des Leiters der DPG-Arbeitsgruppe siehe § 16, Wahl des Leiters des Aus- und Weiterbildungsausschusses siehe § 14) werden in direkter Wahl in gesonderten Wahlgängen von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt.

4. Der Erweiterte Vorstand nimmt interne Führungsaufgaben wahr – darunter fallen finanzielle Angelegenheiten und die allgemeine Organisation des Instituts – er vertritt aber auch das Institut gegenüber anderen Institutionen und Fachgesellschaften.

5.  Der Erweiterte Vorstand koordiniert die Aus-, Weiter- und Fortbildungsinteressen des PIZ Hannover.

6. Der Erweiterte Vorstand bestimmt den Leiter der Ambulanz.

7. In fachlichen und personellen Belangen, welche die DPG oder die DPG–Ausbildung betreffen, entscheiden die DPG–Mitglieder im Erweiterten Vorstand mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

8. Die Vorstandsmitglieder haben Anspruch auf Ersatz ihrer baren Auslagen im Dienste des PIZ Hannover. Sie erhalten zudem zur Abgeltung der eingesetzten Arbeitszeit eine angemessene Aufwandsentschädigung, deren Höhe von der Mitgliederversammlung festgelegt wird.

1. Zum Aus- und Weiterbildungsausschuss gehören sein Leiter sowie vier weitere Mitglieder und mit beratender Stimme der Leiter der Institutsambulanz und zwei Vertreter der Aus- und Weiterbildungsteilnehmer.

2. Der Leiter des Aus- und Weiterbildungsausschusses muss DPG-Lehranalytiker sein. Dieser und die weiteren vier Mitglieder werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren aus dem Kreis der Dozenten gewählt. Von den gewählten weiteren Mitgliedern müssen zwei DPG–Mitglieder sein. Im Falle von Abstimmungen ist die einfache Mehrheit ausreichend. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Leiters des Aus- und Weiterbildungsausschusses. Die gewählten Mitglieder bleiben bis zur Neuwahl im Amt.

3. Aufgaben des Aus- und Weiterbildungsausschusses:

a) Er ist verantwortlich für die kontinuierliche Überarbeitung des Curriculums und der Aus-, Weiterbildungs- und Prüfungsordnungen, sowie die Planung und Durchführung der gesamten Aus- und Weiterbildungsarbeit.

Er berücksichtigt die Beschlüsse des Vorstandes, die Beiträge der Konferenz der Lehranalytiker und Lehrtherapeuten und der Aus- und Weiterbildungsteilnehmer.

b) Er organisiert das Procedere der Aufnahme neuer Aus- und Weiterbildungsteilnehmer und entscheidet über deren Zulassung. Die Aufnahme von Kandidaten in die DPG–Aus- oder Weiterbildung erfolgt gemäß den Richtlinien der DPG.

c) Er berät in regelmäßigen Abständen über den Stand der Aus- und Weiterbildungen der Kandidaten in Abwesenheit des jeweiligen Lehranalytikers/Lehrtherapeuten.

d) Er organisiert in enger Zusammenarbeit mit dem Leiter der Institutsambulanz die Institutsambulanz.

e) Der Aus- und Weiterbildungsausschuss erweitert sich um alle an der Aus- und Weiterbildungsarbeit beteiligten Dozenten (Dozentenkonferenz) zur Vorbereitung der Semesterprogramme und zur Beratung über Fragen von grundsätzlicher Bedeutung für die Aus- und Weiterbildungsarbeit des PIZ Hannover. Die Dozentenkonferenz gibt dem Aus- und Weiterbildungsausschuss Empfehlungen, die in diesem Gremium abgestimmt und verabschiedet werden.

f) In fachlichen und personellen Belangen, welche die DPG oder die DPG-Aus- und Weiterbildung betreffen, entscheiden die DPG-Mitglieder des Aus- und Weiterbildungsausschusses, bzw. vertretungsweise zwei weitere DPG-Mitglieder des PIZ Hannover mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der/des Vorsitzenden.

1. Die Konferenz der Lehranalytiker und Lehrtherapeuten besteht aus den DPG-Lehranalytikern, den Lehranalytikern anderer psychoanalytischer Fachgesellschaften und den Lehrtherapeuten des PIZ Hannover.

2. Die Ernennung zum DPG-Lehranalytiker erfolgt nach den Regularien der DPG: nach der Evaluation zum DPG-Lehranalytiker durch den DPG-Lehranalytiker-Beirat erfolgt die Ernennung durch den erweiterten Vorstand der DPG und die Bestätigung durch die DPG-Mitgliederversammlung.

3. Die Ernennung aller anderen Lehranalytiker erfolgt nach den Regularien ihrer Fachgesellschaften und die Ernennung der Lehrtherapeuten durch die Konferenz der Lehranalytiker und Lehrtherapeuten des PIZ Hannover.

4. Die Konferenz der Lehranalytiker und Lehrtherapeuten wählt aus ihrem Kreis einen Leiter für die Dauer von zwei Jahren. Das Amt des Leiters ist an die Anerkennung als DPG–Lehranalytiker gebunden.

4. Sie berät über Angelegenheiten der Lehranalyse / Selbsterfahrung und Supervision und gibt die Ergebnisse und ggf. Empfehlungen an den Aus- und Weiterbildungsausschuss und den Vorstand weiter.

5. Die Empfehlung an die DPG, das überregionale Verfahren zur Ernennung von DPG-Lehranalytikern in Gang zu setzen, wird von den DPG-Lehranalytikern des PIZ Hannover beschlossen.

6. Bei Belangen, welche die DPG oder die DPG–Aus- oder Weiterbildung betreffen, entscheiden die DPG–Mitglieder in der Konferenz der Lehranalytiker und Lehrtherapeuten mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Leiters der Konferenz der Lehranalytiker und Lehrtherapeuten.

1. Die DPG-Mitglieder des PIZ Hannover bilden die DPG-Arbeitsgruppe. Sie gibt sich eine Geschäftsordnung, die mit Zustimmung des Vorstands der DPG wirksam wird. Sie wählt einen Leiter für die Dauer von zwei Jahren, der die DPG-Arbeitsgruppe im Erweiterten Vorstand der DPG vertritt. Die Wahl findet im Rahmen der Mitgliederversammlung statt.

Zu den Sitzungen können entsprechend der Geschäftsordnung Gäste und ständige Gäste zugelassen werden.

2. Ihre Aufgaben sind:

a) die Vertretung der Arbeitsgruppe in der DPG entsprechend ihrer in der DPG-Satzung definierten Funktion,

b) die Fortbildung der Mitglieder und der analytisch interessierten Fachkreise,

c) die Durchführung regelmäßiger wissenschaftlicher Sitzungen.

Die Semesterversammlung besteht aus allen Teilnehmern an der Aus- und Weiterbildung des PIZ Hannover. Sie wird einberufen und geleitet durch einen der beiden für die Dauer von zwei Jahren gewählten Vertreter der Aus- und Weiterbildungskandidaten (Semestersprecher). Einer der beiden Semestersprecher muss ein Kandidat in der DPG–Aus- und Weiterbildung sein.

1. Sie berät über Fragen der Aus- und Weiterbildung und beschließt über Anträge an das Dozentenkollegium.

2. Die beiden gewählten Vertreter werden als Teilnehmer ohne Stimmrecht zu den Treffen des Dozentenkollegiums eingeladen.

3. Zum gegenseitigen Informationsaustausch kann die Semesterversammlung sich durch Einladung der an der Aus- und Weiterbildung beteiligten Dozenten, Lehranalytiker und Lehrtherapeuten erweitern. Diese nehmen an den Sitzungen mit beratender Stimme teil.

Der Vorstand kann Ausschüsse und Kommissionen für die Durchführung bestimmter Aufgaben bilden.

1. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

2. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt sein Vermögen an die Stiftung der Deutschen Psychoanalytischen Gesellschaft (DPG).

Verstößt eine Bestimmung dieser Satzung nach Auffassung des Amtsgerichts gegen geltendes, unabänderliches Recht oder macht das Amtsgericht die Eintragung des Vereins aus anderen Gründen von einer Änderung einer Bestimmung dieser Satzung abhängig, so ist der Vorstand ermächtigt, die vom Amtsgericht verlangten Änderungen vorzunehmen.

Hannover, den 03.11.2021
Der Vorstand des Lehrinstituts Hannover: Irmgard Reimer (1. Vorsitzende des PIZ Hannover)
Satzung (PDF) öffnen

9. Kontakt-Elemente

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