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1. Heros
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- Psychoanalyse
- Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
- Gruppenpsychotherapie
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3. Kacheln
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Zukünftige Veranstaltungen
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7. Akkordeon
Fragen zur Psychotherapie
Erstgespräch, psychotherapeutische Sprechstunde, Vorgespräch, probatorische Sitzung – was ist was?
Seit 2017 sind Psychotherapeut:innen mit Kassenzulassung in Deutschland dazu verpflichtet, sogenannte psychotherapeutische Sprechstunden anzubieten – unabhängig davon, ob sie aktuell freie Therapieplätze haben oder nicht. Das erste Gespräch mit der Therapeutin oder dem Therapeuten findet daher im Rahmen einer solchen Sprechstunde statt und dauert in der Regel 50 Minuten.
Die sogenannten probatorischen Sitzungen finden statt, wenn Patient:in und Psychotherapeut:in übereinkommen, dass eine Psychotherapie sinnvoll und notwendig ist. Sie werden auch als Vorgespräche bezeichnet, da hier geklärt werden sollte, welche Erwartungen auf beiden Seiten bestehen, welche Ziele mit der Therapie voraussichtlich erreichbar sind, welche Rahmenbedingungen der oder die Therapeut:in vorgibt – und ob Sie sich damit gut aufgehoben fühlen.
Wie helfen die analytisch begründeten Psychotherapieverfahren?
Zu den psychoanalytisch begründeten Verfahren gehören unter anderem die Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und die Analytische Psychotherapie. Im geschützten Rahmen einer Psychotherapie können Sie über sich und Ihr Anliegen sprechen. „Geschützt“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass Therapeut:innen zur Verschwiegenheit gegenüber Dritten verpflichtet sind, Sie nicht verurteilen und eigene Interessen zurückstellen. Dadurch entsteht ein Raum, in dem Sie schmerzliche oder traumatische Erfahrungen, ängstigende Gedanken und Erinnerungen sowie positive und negative Gefühle und Impulse sich selbst und dem oder der Therapeut:in gegenüber zulassen und mit Unterstützung regulieren können.
Durch die besonderen Rahmenbedingungen dieser Gespräche können sich unbewusste Konfliktmuster in der Beziehung zwischen Patient:in und Therapeut:in abbilden. Diese Muster können erkannt, benannt und somit von der Patientin oder dem Patienten bewusst verarbeitet werden. Auf diese Weise lassen sich Zusammenhänge zwischen der aktuellen psychischen Belastung und ihren unbewussten, verborgenen Ursachen erkennen – Zusammenhänge, die allein durch Willenskraft nicht zugänglich oder bewältigbar waren.
Analytisch begründete Psychotherapie ermöglicht so die Entwicklung neuer Lösungen und Handlungsmuster im Umgang mit sich selbst und anderen. Diese verbesserte Konfliktbewältigung führt zu einer höheren psychischen Belastbarkeit und Leistungsfähigkeit. Dass Psychotherapie nicht nur seelische Arbeit bedeutet, sondern auch eine Quelle neuer Kraft sein kann, ist eine bedeutsame und stärkende Erfahrung.
Wie finden Sie eine:n Psychotherapeut:in für tiefenpsychologisch fundierte oder analytische Psychotherapie?
Neben unserer Institutsambulanz unterstützen Sie bei der Suche nach einem Therapieplatz folgende Anlaufstellen:
-
Ihr:e Hausärzt:in oder Fachärzt:in
-
Die Psychotherapeutenkammer Niedersachsen
(z. B. über pknds.de oder psych-info.de) -
Ihre Krankenkasse
-
Die Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) unter kvn.de im Bereich „Patienten“ > „Arztsuche“ und „Terminservicestelle“
-
Die Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie (DGPT), die auf ihrer Website eine Therapeut:innen-Suche nach Postleitzahl anbietet (dgpt.de)
Wir empfehlen Ihnen, zur Anmeldung persönlich telefonisch mit dem oder der Psychotherapeut:in Kontakt aufzunehmen. Die telefonischen Sprechzeiten sind in der Regel über den Anrufbeantworter zu erfahren.
Wer trägt die Kosten einer Psychotherapie?
Die gesetzlichen Krankenkassen und Beihilfestellen übernehmen die Kosten für Analytische und Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, sofern die Therapeut:innen in einem der beiden Richtlinienverfahren ausgebildet, im Grundberuf Ärzt:innen oder Psycholog:innen und bei den gesetzlichen Krankenkassen zugelassen sind.
Die Vertragsbedingungen privater Krankenkassen können davon erheblich abweichen und müssen individuell erfragt werden.
Vor Beginn der vereinbarten psychotherapeutischen Behandlung müssen Patient:innen einen Antrag auf Kostenübernahme bei ihrer Krankenkasse oder Beihilfestelle stellen. Im Falle einer Langzeittherapie muss dieser Antrag in einem Bericht des oder der Therapeut:in begründet werden. Auf Grundlage dieses Berichts beurteilt eine Gutachterin oder ein Gutachter des jeweiligen Kostenträgers den Antrag auf Übernahme der Psychotherapiekosten.
Für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen gibt es speziell ausgebildete, von den Kassen zugelassene Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen. Analytische Therapie bei Paar- oder Familienkonflikten kann ebenfalls als Leistung der Krankenkassen unter Einbeziehung der entsprechenden Bezugsperson stattfinden.
Wie lange dauert eine Psychotherapie?
Die Dauer einer Psychotherapie ist individuell sehr unterschiedlich. Sie hängt sowohl von der Art der psychischen Schwierigkeiten als auch vom gewählten Therapieverfahren ab. Grundsätzlich wird zwischen Kurzzeit- und Langzeittherapie unterschieden.
Eine Kurzzeittherapie kann wenige bis maximal 24 Sitzungen umfassen und bei der Bewältigung eines klar umrissenen, aktuellen Problems unterstützen. Sie wird mitunter auch genutzt, um herauszufinden, ob und in welcher Form eine anschließende Langzeittherapie sinnvoll ist.
Tiefenpsychologisch fundierte und analytische Langzeittherapien dauern häufig bis zu zweieinhalb Jahre. Ziel ist dabei nicht nur die Bewältigung eines aktuellen psychischen Problems mit Krankheitssymptomen, sondern vor allem die Bearbeitung wiederholt auftretender Schwierigkeiten im Leben. Diese werden dadurch zugänglich, dass die zugrunde liegenden unbewussten psychischen Verarbeitungen und inneren Konflikte erkennbar und bearbeitbar werden.
Vorstellung des Lehrkörpers
In Klammern nach dem Namen finden sich die Mitgliedschaften. Dabei steht
• DPG für die Deutsche Psychoanalytische Gesellschaft,
• DGPT für die Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie,
• IPA für die International Psychoanalytic Association und
• DGPM für die Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Medizin und Ärztliche Psychotherapie.
Für Kandidat:innen wichtig:
Wenn Sie nach der Approbation und dem Institutsabschluss Mitglied in einer der wissenschaftlichen Fachgesellschaften (DPG, IPA, DGPT) werden möchten, achten Sie bitte bereits zu Beginn Ihrer Aus-/Weiterbildung darauf, dass dafür Lehranalyse/Lehrtherapie und Supervision bei Lehranalytiker:innen/Lehrtherapeut:innen und Supervisor:innen dieser Fachgesellschaften erforderlich sind.
ALBERT, Birgit., Dipl.-Psych., Psycholog. Psychotherapeutin (DPG, DGPT, IPA)
Supervisorin und Lehrtherapeutin für TP (DGPT)
Supervisorin und Lehranalytikerin für AP (DPG, IPA, DGPT)
Ermächtigt durch die Ärztekammer für die ärztliche Weiterbildung als:
Supervisorin und Lehranalytikerin für AP
Quantelholz 36 B, 30419 Hannover
tel: 0511/2717003
BAUDEWIG, Monika, Dr. med. FÄ f. Psychosomatische Medizin und Psychotherapie (DGPM)
BAUER, Susanne, Dipl.-Psych., Psycholog. Psychotherapeutin
Wedekindplatz 3, 30161 Hannover
tel: 0511/59100548
BAUMANN, Georg, Dr. phil., Dipl.-Psych., Psycholog. Psychotherapeut (DPG, DGPT)
Supervisor und Lehrtherapeut für TP (DGPT)
Supervisor und Lehranalytiker für AP (DPG, DGPT)
Haeckelstr. 2A, 30173 Hannover
tel: 0176 221 333 22
BERG, Viola, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie
BILGER-UMLAND, Jutta, FÄ f. Psychosomatische Medizin und Psychotherapie (DGPT)
Supervisorin und Lehrtherapeutin für TP (DGPT)
Ermächtigt durch die Ärztekammer für die ärztliche Weiterbildung als:
Supervisorin und Lehrtherapeutin für TP
Gartenheimstr. 31c, 30659 Hannover
tel: 0151 50 30 64 04
BROWNE, Jennifer, Dipl.-Psych., Psycholog. Psychotherapeutin (DPG)
Supervisorin und Lehrtherapeutin für TP (PIZ)
Supervisorin und Lehrtherapeutin für AP (DPG)
Am Holzgraben, 30161 Hannover
tel: 0511/908 809 79
BURGHARDT, Steffen, FA f. Psychiatrie und Psychotherapie (DGPT)
Supervisor und Lehrtherapeut für TP (PIZ)
Ermächtigt durch die Ärztekammer für die ärztliche Weiterbildung als:
Supervisor und Lehrtherapeut für TP
Podbielskistr. 249, 30655 Hannover
CHRISTOFF, Norbert, Dipl.-Psych., Psycholog. Psychotherapeut (DPG, DGPT)
Supervisor und Lehrtherapeut für TP (DGPT)
Supervisor und Lehranalytiker für AP (DGPT)
Ermächtigt durch die Ärztekammer für die ärztliche Weiterbildung als:
Supervisor und Lehrtherapeut für TP
Supervisor und Lehranalytiker für AP
Ferdinand-Wallbrecht-Str. 34, 30163 Hannover
tel: 0511/3949114
CORMAN-BERGAU, Gertrud, Dipl.-Psych., Psycholog. Psychotherapeut (DPG, DGPT, IPA)
Supervisorin und Lehrtherapeutin für TP (DGPT)
Supervisorin und Lehranalytikerin für AP (DPG, IPA, DGPT)
Ermächtigt durch die Ärztekammer für die ärztliche Weiterbildung als:
Supervisorin und Lehrtherapeutin für TP
Supervisorin und Lehranalytikerin für AP
Höltystrasse 20, 30171 Hannover
tel: 0172 6941 222
EBERL-KOLLMEIER, Mareike, Dr. med., FÄ f. Neurologie, Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie
Karmarschstr. 40, 30159 Hannover
ELLINGHAUSEN, Anna-Sophie, Dipl.-Psych., Psychologische Psychotherapeutin (DGPT)
Supervisorin und Lehrtherapeutin für TP (PIZ)
Am kleinen Felde 17, 30167 Hannover
tel: 0511/64719821
VON EKESPARRE, Dorothee, Dr. med., FÄ f. Psychiatrie und Psychotherapie (DPG)
GADISA, Simon, M. Sc. Psych., Psycholog. Psychotherapeut (DPG)
Marienstr. 32, 30171 Hannover
tel: 0157 8872 4875
HARTMANN, Martin, Dipl.-Psych., Psycholog. Psychotherapeut
Herrenhäuser Kirchweg 10, 30167 Hannover
HARTMANN-JANSEN, Cornelia (DPG)
Supervisorin und Lehrtherapeutin für TP (PIZ)
Supervisorin und Lehranalytikerin für AP (DPG)
Brüggefeldweg 30 A, 48161 Münster
HARTMANN-NIEMEYER, Bettina, FÄ für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie (DPG)
Ferdinand-Wallbrecht-Str. 20, 30163 Hannover
HARTWIG, Andrea, Dr. med., FÄ für Psychiatrie und Psychotherapie, Sozialmedizin (DPG, DGPT)
Supervisorin und Lehrtherapeutin für TP (PIZ)
Gretchenstr. 25, 30161 Hannover
tel: 0511/87945080
HEMPRICH, Lore, Dr. med., FÄ für Psychotherapeutische Medizin (DPG, IPA)
Supervisorin und Lehrtherapeutin für TP (PIZ)
Supervisorin und Lehranalytikerin für AP (DPG, IPA)
Ermächtigt durch die Ärztekammer für die ärztliche Weiterbildung als:
Supervisorin und Lehrtherapeutin für TP
Supervisorin und Lehranalytikerin für AP
Podbielskistr. 38, 30177 Hannover
tel: 0511/665849
HENNIGER, Stefan, Dr. med., FA f. Psychosomatische Medizin und Psychotherapie (DGPM)
tel: 0157 36443852
HOMUTH, Birgit, Dipl. med., FÄ für für Psychiatrie, ZB Psychotherapie, ZB Psychoanalyse (DPG, DGPT)
Supervisorin für TP und AP (DGPT) in Hannover
Rheinstrasse 41, 12161 Berlin
tel: 030/30648914
KÖNIG, Simon, M. Sc. Psych., Psycholog. Psychotherapeut
Linden, Hannover
KREUZBERGER, Petra, Dr. med. (DPG)
Supervisorin und Lehrtherapeutin für TP (PIZ)
Supervisorin und Lehranalytikerin für AP (DPG, IPA)
Schürhornweg 36, 33649 Bielefeld
tel: 0521/9146500
KRIMMER, Monika, Dr. med., FÄ für Anästhesiologie. FÄ für Psychotherapeutische Medizin (DGPT)
Supervisorin und Lehrtherapeutin für TP (DGPT)
Supervisorin und Lehranalytikerin für AP (DGPT)
Ermächtigt durch die Ärztekammer für die ärztliche Weiterbildung als:
Supervisorin und Lehrtherapeutin für TP, auch für Gruppen
Supervisorin und Lehranalytikerin für AP
Dieter-Oesterlen-Weg 57, 30559 Hannover
tel: 0511/2154405
KRÜGER, Nicole, Dipl.-Psych., Psycholog. Psychotherapeutin (DPG, DGPT)
Haeckelstr. 2a, 30173 Hannover
tel: 0511/59106946
LACKNER, Martin, Dr. med. FA für Psychiatrie und Psychotherapie (DPG, DGPT)
Supervisor und Lehrtherapeut für TP (DGPT)
Supervisor und Lehranalytiker für AP (DGPT)
Ermächtigt durch die Ärztekammer für die ärztliche Weiterbildung als:
Supervisor und Lehrtherapeut für TP
Supervisor und Lehranalytiker für AP
Lindener Marktplatz 2, 30449 Hannover
tel: 0511/8993425
LEWANDOWSKI, Ludwig, Dr. med. (DPG, IPA)
Supervisor und Lehrtherapeut für TP (PIZ)
Supervisor und Lehranalytiker für AP (DPG, IPA)
Grüner Weg 36, 48329 Havixbeck
tel: 02507/570559
LINDEMANN-AUGENBROE, Adelheid, Dipl.-Psych., Psycholog. Psychotherapeutin (DPG)
Supervisorin und Lehrtherapeutin für TP (PIZ)
Supervisorin und Lehranalytikerin für AP (DPG)
Große Kurfürstenstr. 15, 33615 Bielefeld
tel: 0521/122981
LÜHERT, Gerlinde, Dr. med., FÄ f. Psychiatrie und Psychotherapie (DPG, DGPT)
Supervisorin und Lehrtherapeutin für TP (DGPT)
Supervisorin und Lehranalytikerin für AP (DGPT)
Ermächtigt durch die Ärztekammer für die ärztliche Weiterbildung als:
Supervisorin und Lehrtherapeutin für TP, auch Gruppen
Supervisorin und Lehranalytikerin für AP
Lindener Marktplatz 2, 30449 Hannover
tel: 0511/8993424
MARAHRENS-SCHÜRG, Christa, Dipl.-Psych., Psycholog. Psychotherapeutin (DPG, IPA)
NOLTENSMEIER, Heinz, Dipl.-Psych., Dr. rer. nat., Psycholog. Psychotherapeut (DPG, DGPT, IPA)
Supervisor und Lehrtherapeut für TP (DGPT)
Supervisor und Lehranalytiker für AP (DPG, IPA, DGPT) und Gruppenlehranalytiker (D3G)
Höltystr. 20, 30171 Hannover
tel: 0511/3884042
OETER. Karl, Prof. Dr. med., FA für Psychotherapeutische Medizin (DPG, IPA)
Supervisor und Lehrtherapeut für TP (PIZ)
Supervisor und Lehranalytiker für AP (DPG, IPA)
Ermächtigt durch die Ärztekammer für die ärztliche Weiterbildung als:
Supervisor und Lehrtherapeut für TP, auch Balintgruppe
Supervisor und Lehranalytiker für AP
Podbielskistraße 38, 30177 Hannover
ÖZDOGAN, Adnan Sinan, Dipl. Psych., Psycholog. Psychotherapeut (DPG, DGPT, IPA)
Königstr. 9, 30175 Hannover
tel: 0511/98756851
PETERS, Karsten, Dr. med., FA für Neurologie, FA für Psychiatrie und Psychotherapie (DPG, DGPT)
Supervisor für TP (DGPT)
Supervisor und Lehranalytiker für AP (DPG, DGPT)
Ermächtigt durch die Ärztekammer für die ärztliche Weiterbildung als:
Supervisor für TP, auch Balintgruppen (DBG)
Supervisor und Lehranalytiker für AP
Stiftstr. 19 D, 31515 Wunstorf
tel: 05031/779302
PETERS, Stephanie, Dipl.-Psych., Psycholog. Psychotherapeutin
Rühmkorffstraße 12, 30163 Hannover
tel: 0511/47261532
POETTGEN-HAVEKOST, Gabriele, Dipl.-Psych., Psycholog. Psychotherapeutin (DGPT)
Supervisorin und Lehrtherapeutin für TP (DGPT)
Supervisorin und Lehranalytikerin für AP (DGPT)
Ermächtigt durch die Ärztekammer für die ärztliche Weiterbildung als:
Supervisorin und Lehrtherapeutin für TP, auch für Gruppen
Supervisorin und Lehranalytikerin für AP
Fallingbosteler Str. 2, 30900 Wedemark
tel: 05130/790516
REIMER, Irmgard, Dr. med., FÄ für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatische Medizin (DPG, DGPT, IPA)
Supervisorin und Lehrtherapeutin für TP (DGPT)
Supervisorin und Lehranalytikerin für AP (DPG, IPA, DGPT)
Ermächtigt durch die Ärztekammer für die ärztliche Weiterbildung als:
Supervisorin und Lehrtherapeutin für TP
Supervisorin und Lehranalytikerin für AP
Jägerstr. 24, 31303 Burgdorf – Ehlershausen
tel: 0151 1523 8824
ROHDE-DACHSER, Christa, Prof. Dr. rer. hum. biol. habil (em) (DPG, IPA)
SCHÄFER-BÖKER, Gabriele, Dr. med., FÄ f. Psychotherapeutische Medizin (DPG, DGPT)
Supervisorin und Lehrtherapeutin für TP (DGPT)
Supervisorin und Lehranalytikerin für AP (DGPT)
Ermächtigt durch die Ärztekammer für die ärztliche Weiterbildung als:
Supervisorin und Lehrtherapeutin für TP,
Supervisorin und Lehranalytikerin für AP, auch Selbsterfahrung in der Gruppe
Am Schatzkampe 1, 30161 Hannover
tel: 0511/666284
SCHEFERLING, Uta, Dipl.-Psych., Psycholog. Psychotherapeutin (DPG, DGPT)
Supervisorin und Lehrtherapeutin für TP (DGPT)
Supervisorin und Lehranalytikerin für AP (DPG, IPA, DGPT)
Ermächtigt durch die Ärztekammer für die ärztliche Weiterbildung als:
Supervisorin und Lehrtherapeutin für TP
Supervisorin und Lehranalytikerin für AP
Höltystr. 30, 30171 Hannover
tel: 0511/89935622
SCHULZ-JAGUTIS, Ruth, Dipl.-Psych., Psycholog. Psychotherapeutin (DPG, DGPT)
Supervisorin und Lehrtherapeutin für TP (DGPT)
Supervisorin und Lehranalytikerin für AP (DGPT)
Lönsstr. 2, 30175 Hannover
tel: 0511/6909117
SCHUMANN, Betina, Dipl.-Sozialwiss., Dipl.-Psych., Psycholog. Psychotherapeutin (DPG, IPA)
Supervisorin und Lehrtherapeutin für TP (PIZ)
Supervisorin und Lehranalytikerin für AP (DPG, IPA)
Friesenstr. 24 A, 30161 Hannover
tel: 0511/39718761
SUBKOWSKI, Peter, Dr. med., FA f. Neurologie und Psychiatrie, FA f. Psychosomat. Med. (DPV, DGPT, IPA)
Supervisor und Lehrtherapeut für TP (DGPT)
Supervisor und Lehranalytiker für AP (DPV, IPA, DGPT)
Paracelsus Klinikum, Empterweg 5, 49152 Bad Essen
TAMELING, Norbert, Dipl.-Psych., Psycholog. Psychotherapeut (DGPT)
Supervisor und Lehrtherapeut für TP (DGPT)
Supervisor und Lehranalytiker für AP (DGPT)
Ermächtigt durch die Ärztekammer für die ärztliche Weiterbildung als:
Supervisor und Lehrtherapeut für TP
Lindenstr. 40, 29223 Celle
tel: 05141/3084298
THEYSOHN, Friedrich, FA f. Neurologie und Psychiatrie; Psychosomatische Medizin, Psychotherapie und Psychoanalyse (DGPT)
Supervisor und Lehrtherapeut für TP (PIZ)
Buchholzer Str. 7 C, 30627 Hannover
tel: 0511/9585880
UDINA, Tatiana, Dipl.-Psych., Psycholog. Psychotherapeutin
Kirchröder Str. 19, 30625 Hannover
tel: 0511/37353184
8. Text-Sections
Was erwartet Sie in unserer psychotherapeutischen Sprechstunde?
Gründe, psychotherapeutische Hilfe zu suchen, können beispielsweise sein:
- Ängste
- Depressionen
- Schlafstörungen
- Essstörungen
- Arbeitsstörungen
- Sexuelle Störungen
- Abhängigkeitserkrankungen
- Sich wiederholende Beziehungsstörungen mit Partner:innen, mit Kindern oder im Beruf
- Zwangsgedanken und -handlungen (wie Angst, jemanden zu schädigen, Wasch- oder Kontrollzwänge)
- Körperliche Beschwerden, für die Ihre Ärzt:innen keine ausreichenden körperlichen Ursachen finden: Schmerzen, Erschöpfungszustände, Bluthochdruck, Herzbeschwerden, Magenschmerzen, Durchfälle, Gelenkbeschwerden, Hauterkrankungen
Kooperierende Kliniken für Aus- und Weiterbildungen
Klinikum der Region Hannover (KRH)
Klinikum Wahrendorff
Rehaklinik Fallingbostel
Burghofklinik Rinteln
Ameosklinikum Hildesheim
Gremien
Aus- und Weiterbildungsausschuss
Der Aus- und Weiterbildungsausschuss (AWBA) ist das zentrale Gremium für alle Fragen und Entscheidungen, die die Aus- und Weiterbildung und die Kandidat:innen betreffen.
Leitung: Gertrud Corman-Bergau
Mitglieder: Jennifer Browne, Steffen Burghardt, Adnan Sinan Özdogan
Kandidat:innenvertretung
Sarah Engelmann, Franziska Findling, Katrin Kossow, Reimar Möller, Sandra Stricker, Victoria Zenß
Konferenz der Lehranalytiker:innen und Lehrtherapeut:innen
Die Konferenz der Lehranalytiker:innen und Lehrtherapeut:innen beschäftigt sich mit den Themen und Fragen, die die Selbsterfahrung und Supervision am Institut betreffen.
Leitung: Heinz Noltensmeier
Mitglieder: Birgit Albert, Georg Baumann, Jutta Bilger-Umland, Steffen Burghardt, Dietrich Braun, Norbert Christoff, Gertrud Corman-Bergau, Anna-Sophie Ellinghausen, Dorothee von Ekesparre, Cornelia Hartmann-Jansen, Andrea Hartwig, Lore Hemprich, Monika Krimmer, Martin Lackner, Ludwig Lewandowski, Adelheid Lindemann, Gerlinde Lühert, Karl Oeter, Karsten Peters, Gabriele Pöttgen-Havekost, Irmgard Reimer, Christa Rhode-Dachser, Uta Scheferling, Ruth Schulz-Jagutis, Betina Schumann, Norbert Tameling
DPG – Arbeitsgruppe
Die DPG – AG ist die Arbeitsgruppe aller Institutsmitglieder, die der DPG angehören und dient dem kollegialen Austausch, der Beteiligung an der Gestaltung des Institutslebens und der fachlichen Fortbildung.
Leitung: Uta Scheferling
AG Semesterprogramm und Curriculum
Leitung: Andrea Hartwig
Mitglieder: Adnan Sinan Özdogan, Ilka Schröder, Sarah Engelmann, Simon König (in Elternzeit)
AK für Psychotherapieweiterbildung an den Kliniken
Der Arbeitskreis organisiert Weiterbildungsangebote unserer Mitglieder an den kooperierenden Kliniken.
Leitung: Martin Hartmann, Karsten Peters
Unsere Geschichte
1951
1961
1978
1982
1999
2000
2009
2010
2020 – heute
Die Satzung des Vereins „Psychoanalyse im Zentrum – PIZ Aus- und Weiterbildungsstätte für psychoanalytische und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie Hannover e.V. (DPG, DGPT)“
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
1. Der Verein führt den Namen “ Psychoanalyse im Zentrum – PIZ Aus- und Weiterbildungsstätte für psychoanalytische und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie Hannover e.V. (DPG, DGPT)“ (im Folgenden „PIZ Hannover“ genannt). Er ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Hannover eingetragen.
2. Der Verein hat seinen Sitz in Hannover.
3. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck
1. Zweck des Vereins ist die Aus-, Weiter- und Fortbildung in Psychoanalyse und Psychotherapie, die Verbreitung psychoanalytischen Wissens, die Förderung der Wissenschaft und Forschung und die Weiterentwicklung psychoanalytischer Behandlungsverfahren im Bereich der Psychoanalyse und Psychotherapie.
2. Das PIZ Hannover erfüllt diese Ziele unter anderem durch:
a) Durchführung von Lehrveranstaltungen, Seminaren und Kursen in der Aus-, Weiter- und Fortbildung in Psychoanalyse sowie analytischer und tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie gemäß den Richtlinien der „Deutschen Psychoanalytischen Gesellschaft e. V. (DPG)“, der Deutschen Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie e. V. (DGPT) sowie den Weiterbildungsrichtlinien der Ärztekammer Niedersachen und den Bestimmungen des Psychotherapeutengesetzes (PTG).
b) Beratung und Behandlung von Patienten im Rahmen der Aus- und Weiterbildung in der Institutsambulanz.
c) Wissenschaftliche Studien, Veröffentlichungen und Tagungen.
d) Vertretung der Interessen der Mitglieder.
e) Öffentlichkeitsarbeit.
3. Das PIZ Hannover verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
4. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.
5. Der Verein darf keine Personen durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Unterstützungen, Zuwendungen oder Vergütungen begünstigen.
6. Die Institutsmitglieder verpflichten sich, die Ethik-Leitlinien ihrer Fachgesellschaften einzuhalten. Die DPG-Mitglieder des Instituts verpflichten sich zur Einhaltung der DPG-Ethik-Leitlinien.
§ 3 Mitgliedschaft
Das PIZ Hannover hat
1. ordentliche,
2. außerordentliche,
3. fördernde Mitglieder,
4. Ehrenmitglieder.
§ 4 Ordentliche Mitglieder
Ordentliche Mitglieder können werden:
1. Personen, die ihre Aus- oder Weiterbildung zum Psychoanalytiker am PIZ Hannover nach der Aus- und Weiterbildungsordnung der DPG erfolgreich abgeschlossen haben.
2. Personen mit einer anderen psychoanalytischen Aus- oder Weiterbildung, z.B. nach der Aus- und Weiterbildungsordnung der DGPT oder anderer psychoanalytischer Gesellschaften.
3. Personen, die an der Aus- oder Weiterbildung am PIZ Hannover teilgenommen haben und den Zusatztitel Psychoanalyse oder die Approbation als Psychologischer Psychotherapeut nachweisen können.
4. Personen, die einen Abschluss in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie am oder in Kooperation mit dem PIZ Hannover erworben haben, in Ausnahme darüber hinaus auch als Einzelfallentscheidung bei überregionalem Antragssteller.
5. Bereits bestehende ordentliche Mitgliedschaften erhalten Bestandsschutz und dieser endet nur bei Kündigung des Mitgliedes, Ausschluss oder Tod.
§ 5 Außerordentliche Mitglieder
Außerordentliche Mitglieder können Aus- und Weiterbildungsteilnehmer ab dem 3. Semester für die Dauer ihres Status als Teilnehmer an der Aus- und Weiterbildung des PIZ Hannover werden.
§ 6 Fördernde Mitglieder
Fördernde Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, denen die wissenschaftliche oder wirtschaftliche Förderung der Ziele des PIZ Hannover ein Anliegen ist.
§ 7 Ehrenmitglieder
Ehrenmitglieder können Personen werden, die sich in besonderer Weise für die Ziele des PIZ Hannover eingesetzt haben.
§ 8 Aufnahme von Mitgliedern
Über Aufnahmeanträge gemäß § 4.1 und § 5 entscheidet der Vorstand, über alle anderen die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes.
§ 9 Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch
a) Tod.
b) Schriftliche Kündigung des Mitgliedes mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende.
c) Ausschluss, sofern ein schuldhafter Verstoß gegen die Aufgaben und Ziele des PIZ Hannover oder ein Verhalten vorliegt, das dem Ansehen des PIZ Hannover oder des Berufsstandes der Psychoanalytiker schadet, oder wenn Mitgliedsbeiträge trotz Mahnung zwei Jahre nicht entrichtet worden sind.
Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes mit Zweidrittelmehrheit.
d) Ruhen der Mitgliedschaft:
Während einer ruhenden Mitgliedschaft sind alle Rechte und Pflichten, die sich aus der Mitgliedschaft ergeben, auf Zeit ausgesetzt (aktives und passives Wahlrecht, Mitgliedschaft in der DPG-AG, Teilnahme an internen Veranstaltungen des Instituts, Mitgliedschaft in den Gremien und Kommissionen des Instituts, Beitragszahlungen, Lehr- und Ausbildungstätigkeiten).
1. Die Mitgliedschaft ruht aus besonderem Grund (z.B. längere Krankheit mit temporärer Erwerbsunfähigkeit) auf Antrag eines Mitglieds. Der geschäftsführende Vorstand beschließt mit einfacher Mehrheit über den Antrag. Die Mitgliedschaft ruht für ein Jahr.
2. Die Mitgliedschaft ruht auf Beschluss der Schieds- und Ausschlusskommission der Fachgesellschaften, wenn das Mitglied gröblich und vorsätzlich gegen die Interessen des Vereins und Instituts, insbesondere gegen die Satzung oder Beschlüsse ihrer Organe, verstößt oder ein Verhalten zeigt, das geeignet ist, das Ansehen des Vereins und des Instituts und seiner Mitglieder zu beeinträchtigen. Im besonderen Fall einer ruhenden Mitgliedschaft auf Beschluss der Schieds- und Ausschlusskommission ruht die Pflicht zur Beitragszahlung nicht.
§ 10 Mitgliedsbeiträge
a) Die Höhe der Jahresbeiträge und deren Fälligkeit werden durch Beschluss der Mitgliederversammlung festgesetzt.
b) Ehrenmitglieder und außerordentliche Mitglieder zahlen keine Beiträge.
c) Auf begründeten Antrag eines Mitglieds kann der Vorstand dessen Mitgliedsbeitrag dauernd oder vorübergehend ermäßigen.
§ 11 Organe des PIZ Hannover
Organe sind:
1. Die Mitgliederversammlung,
2. der Vorstand,
3. der Aus- und Weiterbildungsausschuss,
4. die Konferenz der Lehranalytiker und Lehrtherapeuten (Selbsterfahrungsleiter).
§ 12 Die Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung besteht aus den stimmberechtigten ordentlichen Mitgliedern und Ehrenmitgliedern. Die fördernden und außerordentlichen Mitglieder nehmen mit beratender Stimme teil.
2. Die Mitgliederversammlung tritt mindestens einmal im Jahr zusammen. Sie wird vom 1. Vorsitzenden wenigstens drei Wochen, bei Satzungsänderungen mindestens sechs Wochen vorher schriftlich mit der Mitteilung der Tagesordnung einberufen.
3. Auf Antrag von einem Drittel der Mitglieder des PIZ Hannover hat der 1. Vorsitzende die Mitgliederversammlung zu einer außerordentlichen Versammlung einzuberufen.
4. Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:
a) Sie nimmt die Berichte der Organe und Gremien des PIZ Hannover entgegen, diskutiert diese und fasst grundsätzliche Beschlüsse zur weiteren Arbeit des PIZ Hannover.
b) Sie nimmt den Kassenbericht entgegen und bestimmt zwei Kassenprüfer.
c) Sie entlastet die zuständigen Gremien und führt alle zwei Jahre die notwendigen Neuwahlen des Vorstandes und des Aus- und Weiterbildungsausschusses durch.
d) Sie beschließt über Neuaufnahmen gemäß § 8.
e) Sie setzt die Höhe der Mitgliedsbeiträge fest.
f) Sie beschließt über Satzungsänderungen.
g) Sie beschließt über die Auflösung des Vereins.
5. Bei Abstimmungen genügt jeweils die einfache Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten
Mitglieder, lediglich bei Satzungsänderungen, Ausschluss eines Mitgliedes und bei Abstimmung über die Auflösung des Vereins ist eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder erforderlich.
Abstimmungen sind offen, auf Verlangen eines Mitgliedes jedoch geheim.
6. Bei Belangen, welche die DPG oder die DPG–Ausbildung betreffen, entscheiden die DPG–Mitglieder mit einfacher Mehrheit. Sollte es strittig sein, was für die DPG oder die DPG–Aus- oder Weiterbildung von Belang ist, entscheiden über diese Fragestellung die DPG-Mitglieder des Vorstandes.
7. Über die Mitgliederversammlung wird ein Protokoll angefertigt, das von einem zu bestimmenden Protokollführer und dem 1. Vorsitzenden unterschrieben wird.
8. Jedes Mitglied kann bis spätestens eine Woche vor dem Tag der Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich beantragen, dass weitere Angelegenheiten nachträglich auf die Tagesordnung gesetzt werden.
Der Versammlungsleiter hat zu Beginn der Mitgliederversammlung die Tagesordnung entsprechend zu ergänzen. Über Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, die erst in der Mitgliederversammlung gestellt werden, beschließt die Mitgliederversammlung.
Zur Annahme des Antrages auf Ergänzung ist eine Mehrheit von 2/3 der Stimmen erforderlich.
Über nachträgliche oder erst in der Mitgliederversammlung gestellte Anträge kann erst in der darauffolgenden Mitgliederversammlung ein Beschluss herbeigeführt werden.
§ 13 Der Vorstand
1. Den Vorstand gem. § 26 BGB (Geschäftsführender Vorstand) bilden der 1. Vorsitzende, der Leiter der DPG-Arbeitsgruppe und der Leiter des Aus- und Weiterbildungsausschusses. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Vereinsintern wird vereinbart, dass die Vertretung des 1. Vorsitzenden nur bei dessen Verhinderung erfolgen soll. Das Amt des Ersten Vorsitzenden ist an eine DPG–Mitgliedschaft gebunden. Gegenüber der DPG vertritt den Ersten Vorsitzenden ein anderes Mitglied des Vorstands gem. § 26 BGB. Der Vorstand gem. § 26 BGB führt die Geschäfte des Vereins und vertritt ihn gerichtlich nach außen.
2. Zum Erweiterten Vorstand gehören zusätzlich zum Vorstand gem. § 26 BGB der Zweite und Dritte Vorsitzende. Die Funktionen des Schriftführers und des Schatzmeisters verteilt der Erweiterte Vorstand unter sich. Er bleibt bis zur Neuwahl im Amt.
3. Die Mitglieder des Erweiterten Vorstands (1., 2. + 3. Vorsitzender – Wahl des Leiters der DPG-Arbeitsgruppe siehe § 16, Wahl des Leiters des Aus- und Weiterbildungsausschusses siehe § 14) werden in direkter Wahl in gesonderten Wahlgängen von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt.
4. Der Erweiterte Vorstand nimmt interne Führungsaufgaben wahr – darunter fallen finanzielle Angelegenheiten und die allgemeine Organisation des Instituts – er vertritt aber auch das Institut gegenüber anderen Institutionen und Fachgesellschaften.
5. Der Erweiterte Vorstand koordiniert die Aus-, Weiter- und Fortbildungsinteressen des PIZ Hannover.
6. Der Erweiterte Vorstand bestimmt den Leiter der Ambulanz.
7. In fachlichen und personellen Belangen, welche die DPG oder die DPG–Ausbildung betreffen, entscheiden die DPG–Mitglieder im Erweiterten Vorstand mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
8. Die Vorstandsmitglieder haben Anspruch auf Ersatz ihrer baren Auslagen im Dienste des PIZ Hannover. Sie erhalten zudem zur Abgeltung der eingesetzten Arbeitszeit eine angemessene Aufwandsentschädigung, deren Höhe von der Mitgliederversammlung festgelegt wird.
§ 14 Der Aus- und Weiterbildungsausschuss
1. Zum Aus- und Weiterbildungsausschuss gehören sein Leiter sowie vier weitere Mitglieder und mit beratender Stimme der Leiter der Institutsambulanz und zwei Vertreter der Aus- und Weiterbildungsteilnehmer.
2. Der Leiter des Aus- und Weiterbildungsausschusses muss DPG-Lehranalytiker sein. Dieser und die weiteren vier Mitglieder werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren aus dem Kreis der Dozenten gewählt. Von den gewählten weiteren Mitgliedern müssen zwei DPG–Mitglieder sein. Im Falle von Abstimmungen ist die einfache Mehrheit ausreichend. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Leiters des Aus- und Weiterbildungsausschusses. Die gewählten Mitglieder bleiben bis zur Neuwahl im Amt.
3. Aufgaben des Aus- und Weiterbildungsausschusses:
a) Er ist verantwortlich für die kontinuierliche Überarbeitung des Curriculums und der Aus-, Weiterbildungs- und Prüfungsordnungen, sowie die Planung und Durchführung der gesamten Aus- und Weiterbildungsarbeit.
Er berücksichtigt die Beschlüsse des Vorstandes, die Beiträge der Konferenz der Lehranalytiker und Lehrtherapeuten und der Aus- und Weiterbildungsteilnehmer.
b) Er organisiert das Procedere der Aufnahme neuer Aus- und Weiterbildungsteilnehmer und entscheidet über deren Zulassung. Die Aufnahme von Kandidaten in die DPG–Aus- oder Weiterbildung erfolgt gemäß den Richtlinien der DPG.
c) Er berät in regelmäßigen Abständen über den Stand der Aus- und Weiterbildungen der Kandidaten in Abwesenheit des jeweiligen Lehranalytikers/Lehrtherapeuten.
d) Er organisiert in enger Zusammenarbeit mit dem Leiter der Institutsambulanz die Institutsambulanz.
e) Der Aus- und Weiterbildungsausschuss erweitert sich um alle an der Aus- und Weiterbildungsarbeit beteiligten Dozenten (Dozentenkonferenz) zur Vorbereitung der Semesterprogramme und zur Beratung über Fragen von grundsätzlicher Bedeutung für die Aus- und Weiterbildungsarbeit des PIZ Hannover. Die Dozentenkonferenz gibt dem Aus- und Weiterbildungsausschuss Empfehlungen, die in diesem Gremium abgestimmt und verabschiedet werden.
f) In fachlichen und personellen Belangen, welche die DPG oder die DPG-Aus- und Weiterbildung betreffen, entscheiden die DPG-Mitglieder des Aus- und Weiterbildungsausschusses, bzw. vertretungsweise zwei weitere DPG-Mitglieder des PIZ Hannover mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der/des Vorsitzenden.
§ 15 Die Konferenz der Lehranalytiker und Lehrtherapeuten (Selbsterfahrungsleiter)
1. Die Konferenz der Lehranalytiker und Lehrtherapeuten besteht aus den DPG-Lehranalytikern, den Lehranalytikern anderer psychoanalytischer Fachgesellschaften und den Lehrtherapeuten des PIZ Hannover.
2. Die Ernennung zum DPG-Lehranalytiker erfolgt nach den Regularien der DPG: nach der Evaluation zum DPG-Lehranalytiker durch den DPG-Lehranalytiker-Beirat erfolgt die Ernennung durch den erweiterten Vorstand der DPG und die Bestätigung durch die DPG-Mitgliederversammlung.
3. Die Ernennung aller anderen Lehranalytiker erfolgt nach den Regularien ihrer Fachgesellschaften und die Ernennung der Lehrtherapeuten durch die Konferenz der Lehranalytiker und Lehrtherapeuten des PIZ Hannover.
4. Die Konferenz der Lehranalytiker und Lehrtherapeuten wählt aus ihrem Kreis einen Leiter für die Dauer von zwei Jahren. Das Amt des Leiters ist an die Anerkennung als DPG–Lehranalytiker gebunden.
4. Sie berät über Angelegenheiten der Lehranalyse / Selbsterfahrung und Supervision und gibt die Ergebnisse und ggf. Empfehlungen an den Aus- und Weiterbildungsausschuss und den Vorstand weiter.
5. Die Empfehlung an die DPG, das überregionale Verfahren zur Ernennung von DPG-Lehranalytikern in Gang zu setzen, wird von den DPG-Lehranalytikern des PIZ Hannover beschlossen.
6. Bei Belangen, welche die DPG oder die DPG–Aus- oder Weiterbildung betreffen, entscheiden die DPG–Mitglieder in der Konferenz der Lehranalytiker und Lehrtherapeuten mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Leiters der Konferenz der Lehranalytiker und Lehrtherapeuten.
§ 16 Zusammenarbeit mit der DPG-Arbeitsgruppe
1. Die DPG-Mitglieder des PIZ Hannover bilden die DPG-Arbeitsgruppe. Sie gibt sich eine Geschäftsordnung, die mit Zustimmung des Vorstands der DPG wirksam wird. Sie wählt einen Leiter für die Dauer von zwei Jahren, der die DPG-Arbeitsgruppe im Erweiterten Vorstand der DPG vertritt. Die Wahl findet im Rahmen der Mitgliederversammlung statt.
Zu den Sitzungen können entsprechend der Geschäftsordnung Gäste und ständige Gäste zugelassen werden.
2. Ihre Aufgaben sind:
a) die Vertretung der Arbeitsgruppe in der DPG entsprechend ihrer in der DPG-Satzung definierten Funktion,
b) die Fortbildung der Mitglieder und der analytisch interessierten Fachkreise,
c) die Durchführung regelmäßiger wissenschaftlicher Sitzungen.
§ 17 Zusammenarbeit mit der Semesterversammlung
Die Semesterversammlung besteht aus allen Teilnehmern an der Aus- und Weiterbildung des PIZ Hannover. Sie wird einberufen und geleitet durch einen der beiden für die Dauer von zwei Jahren gewählten Vertreter der Aus- und Weiterbildungskandidaten (Semestersprecher). Einer der beiden Semestersprecher muss ein Kandidat in der DPG–Aus- und Weiterbildung sein.
1. Sie berät über Fragen der Aus- und Weiterbildung und beschließt über Anträge an das Dozentenkollegium.
2. Die beiden gewählten Vertreter werden als Teilnehmer ohne Stimmrecht zu den Treffen des Dozentenkollegiums eingeladen.
3. Zum gegenseitigen Informationsaustausch kann die Semesterversammlung sich durch Einladung der an der Aus- und Weiterbildung beteiligten Dozenten, Lehranalytiker und Lehrtherapeuten erweitern. Diese nehmen an den Sitzungen mit beratender Stimme teil.
§ 18 Kommissionen und Ausschüsse
Der Vorstand kann Ausschüsse und Kommissionen für die Durchführung bestimmter Aufgaben bilden.
§ 19 Geschäftsjahr und Auflösung
1. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
2. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt sein Vermögen an die Stiftung der Deutschen Psychoanalytischen Gesellschaft (DPG).
§ 20 Übergangsbestimmung
Verstößt eine Bestimmung dieser Satzung nach Auffassung des Amtsgerichts gegen geltendes, unabänderliches Recht oder macht das Amtsgericht die Eintragung des Vereins aus anderen Gründen von einer Änderung einer Bestimmung dieser Satzung abhängig, so ist der Vorstand ermächtigt, die vom Amtsgericht verlangten Änderungen vorzunehmen.
9. Kontakt-Elemente
Institutsambulanz
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01590 /677 2116
PiZ Geschäftsstelle
Mo. / Di. / Do. › 10.00 – 12.00 Uhr & Mi. › 13.30 – 20.00 Uhr
0511 / 80 47 90
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